Ich habe folgendes Problem:
Am 1. Februar wurde ich 23 Jahre und fiel damit aus der Familienvericherung raus und muss mich daher jetzt freiwillig versichern. Die neue KV meint ich, dass ich sofort zum 1 Feb, bei Ihnen versichert bin, ich meine aber, dass ich noch zum 28. Feb bei der alten KV fam. versichert war, d.h. man am Ende des Monat in dem man 23 wird noch mit familien versichert ist und nicht an dem Tag des Geburstages die fam. Versicherung einfach aufhört.
Ich weiss es vorallem nicht ganz genau, da fast alle versicherungen am ende des Monats gekündigt werden können und ich will nicht Februar Beitrag zahlen.
Weiss daher jemand anderes besser darum bescheid. Danke!
Ende der Familienvericherung
Moderator: Czauderna
Hallo,
Deine neue Krankenversicherung hat Recht: Die freiwillige Versicherung muss sich immer unmittelbar an die vorherige Pflichtversicherung anschließen. Der bis zu 1 Monat nachgehende Leistungsanspruch greift hier ausdrücklich nicht.
Du musst Dich also tatsächlich ab 01.02. selbst versichern und auch selbst Beiträge zahlen.
MfG
ratte1
Deine neue Krankenversicherung hat Recht: Die freiwillige Versicherung muss sich immer unmittelbar an die vorherige Pflichtversicherung anschließen. Der bis zu 1 Monat nachgehende Leistungsanspruch greift hier ausdrücklich nicht.
Du musst Dich also tatsächlich ab 01.02. selbst versichern und auch selbst Beiträge zahlen.
MfG
ratte1
deine frage bezieht sich vielleicht weniger auf den nachgehenden leistungsanspruch.
das ende der fami ist in § 10 sgb v geregelt. in deinem fall endet die fami mit vollendung des 23. lebensjahres, nicht aber zum ende des monats, in dem das 23. lebensjahr vollendet wird.
insofern ist die aussage deiner kasse richtig.
das ende der fami ist in § 10 sgb v geregelt. in deinem fall endet die fami mit vollendung des 23. lebensjahres, nicht aber zum ende des monats, in dem das 23. lebensjahr vollendet wird.
insofern ist die aussage deiner kasse richtig.