Hallo,
ich habe auf der Suche nach Antworten dieses Forum gefunden und hoffe nun auf eure Hilfe. Ich hab reichlich durchgelesen, mir brennt der Kopf, aber ich finde keine zufriedenstellende Antwort auf meine Fragen.
Erstmal unsere Situation:
Ich bin Angestellter, verheiratet und bei der IKK gesetzlich versichert.
Meine Frau (ist auch verheiratet…) bezieht seit 2001 eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von aktuell ca. 650 EUR (enspricht 40%), da sie 1998 als 14-jährige auf dem Schulweg von einem LKW überfahren wurde. Seitdem gabs mehrere Reha-Aufenthalte und eine 3jährige Ausbildung, zwischendurch und bis zur Hochzeit Hartz 4. Sie arbeitet nicht und ist begeisterte Hausfrau.
Die Rente zahlt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz.
Wir sind seit Dezember 2009 verheiratet und sie ist über mich in der Familienversicherung. In dem Antrag für die Familienversicherung habe ich auch brav ihre Rente mit dem Hinweis „Unfallrente“ angegeben.
Ende 2010 und 2011 gabs jeweils einen Fragebogen von der KK, die wollten wissen, ob sich was geändert hat. Hab ich auch immer ausgefüllt und verschickt, Änderungen gabs keine außer letztes Jahr die Rentenerhöhung um 0,99%.
Jetzt ist der KK plötzlich aufgefallen, daß mein Weib ihr eigenes Geld hat und daß sie sich vermutlich selbst versichern müßte, es gibt da wohl eine Grenze von 375 EUR, und fragt nach dem Rentenbescheid. Hab ich in Kopie hingeschickt und warte ab und sitze währenddessen auf heißen Kohlen.
So, jetzt kommen die Fragen:
Ist das wirklich so? Muß sich meine Frau wirklich selbst versichern?
Falls ja, wie hoch wäre in etwa der monatliche Beitrag?
Müßte sich dann die Unfallkasse zur Hälfte daran beteiligen, ähnlich wie ein „richtiger“ Arbeitgeber?
Kann die KK dann eine Nachforderung für die letzten 2 Jahre geltend machen? An mich oder an meine Frau?
Bitte geizt nicht mit Informationen.
Grüße aus dem Westerwald,
Der Schneemann
EM-Rente und KV
Moderator: Czauderna
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Hallo Swantje,
danke für deine völlig geniale Antwort.
ich hatte deinen Hinweis zur Seite 33 erst übersehen und bin dann erst mal am Amtsdeutsch zerbrochen... Aber dann wurds einfach und ich habs verstanden. Der Paragraph 56 SGB VII ist auch in jedem Bewilligungs- oder Anpassungsbescheid angeben.
Dann werden wir das bei Bedarf der IKK unter die Nase reiben, wenn die sich querstellen.
Danke für das gerettete Wochenende.
Grüße aus dem Westerwald,
Der Schneemann
danke für deine völlig geniale Antwort.
ich hatte deinen Hinweis zur Seite 33 erst übersehen und bin dann erst mal am Amtsdeutsch zerbrochen... Aber dann wurds einfach und ich habs verstanden. Der Paragraph 56 SGB VII ist auch in jedem Bewilligungs- oder Anpassungsbescheid angeben.
Dann werden wir das bei Bedarf der IKK unter die Nase reiben, wenn die sich querstellen.
Danke für das gerettete Wochenende.
Grüße aus dem Westerwald,
Der Schneemann