Hallo!
Ich bin in Elternzeit (3 Jahre) und habe einen Vollzeitjob über den ich in der gesetzlichen Krankenkasse versichert bin. Mein Mann ist Beamter und ist privat versichert.
Im Vollzeitjob pausiere ich für diese 3 Jahre. Aber ich arbeite in der Elternzeit selbstständig nebenberuflich zu Hause und habe letztes Jahr 418 €/mtl. verdient. Ich beziehe kein Elterngeld mehr. Meine Frage ist, wird bei der Krankenkasse auch in der Elternzeit und während ich noch in Festanstellung bin, dass Gehalt meines Mannes zur Beitragsberechnung der GKV hinzugerechnet? Muss ich mich privat freiwillig versichern bei der gesetzlichen während der Elternzeit, da mein Mann eben privat versichert ist? Muss ich mit Nachzahlungen rechnen? Ich bin überall offizell gemeldet und habe auch meinen AG informiert, die Krankenkasse hatte ich nicht auf dem Zettel, da es auch so gering ist und ich max. 5 h die Woche arbeite.
Ich würde mich über Eure Ratschläge oder Hinweise sehr freuen ...
Viele Grüße
Nisse
Elternzeit und Nebeneinkünfte
Moderator: Czauderna
Re: Elternzeit und Nebeneinkünfte
Hallo,
bestand vor der Elternzeit aufgrund des Bruttoverdienste eine Pflichtversicherung oder eine freiwillige Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenkasse? Im Zweifelsfall auf der letzten "Meldung zur Sozialversicherung" vom Arbeitgeber bei Beitragsgruppen nachsehen.
Gruß
RHW
bestand vor der Elternzeit aufgrund des Bruttoverdienste eine Pflichtversicherung oder eine freiwillige Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenkasse? Im Zweifelsfall auf der letzten "Meldung zur Sozialversicherung" vom Arbeitgeber bei Beitragsgruppen nachsehen.
Gruß
RHW
Re: Elternzeit und Nebeneinkünfte
Hallo!
Danke für Deine Rückmeldung. Ich war immer pflichtversichert. Obwohl ich meine nebenberufliche Selbstständigkeit seit 2004 habe. Aber es war immer minimal - Mein höchster Verdienst in den vergangenen Jahren lag 2018 mit 5.000 € - nie darüber. Ich bin Kleinunternehmerin - also auch nicht umsatzsteuerpflichtig.
Viele Grüße
Nisse
Danke für Deine Rückmeldung. Ich war immer pflichtversichert. Obwohl ich meine nebenberufliche Selbstständigkeit seit 2004 habe. Aber es war immer minimal - Mein höchster Verdienst in den vergangenen Jahren lag 2018 mit 5.000 € - nie darüber. Ich bin Kleinunternehmerin - also auch nicht umsatzsteuerpflichtig.
Viele Grüße
Nisse
Re: Elternzeit und Nebeneinkünfte
Hallo,
wenn in der bisherigen Hauptversicherung aufgrund des Bruttoverdienstes eine versicherungspflichtige Mitgliedschaft bestanden hat und die selbständige Tätigkeit an weniger als 18 Stunden pro Woche ausgeübt wird, besteht Beitragsfreiheit in der Elternzeit. Wichtig ist, dass der Arbeitsvertrag in der ruhenden Hauptbeschäftigung weiterhin besteht.
Gruß
RHW
wenn in der bisherigen Hauptversicherung aufgrund des Bruttoverdienstes eine versicherungspflichtige Mitgliedschaft bestanden hat und die selbständige Tätigkeit an weniger als 18 Stunden pro Woche ausgeübt wird, besteht Beitragsfreiheit in der Elternzeit. Wichtig ist, dass der Arbeitsvertrag in der ruhenden Hauptbeschäftigung weiterhin besteht.
Gruß
RHW
Re: Elternzeit und Nebeneinkünfte
Hallo!
Danke für die Auskunft! Unter 18 Stunden pro Woche - da bin ich definitiv drunter! Ich hatte irgendwo gelesen, dass auch die Einnahmen eine Rolle spielen und das es da eine Grenze von 425 € gibt. Also mein Hauptberuf ruht!
Und das Gehalt von mein Mann hat dann damit nichts zu tun, erst dann, wenn ich mich freiwillig versichern lassen will??? Bin fast in Ohnmacht gefallen als ich hörte, dass die Versicherung dann 350 € / mtl. kostet wenn ich Einnahmen von 500 € im Monat habe .... Das ist ja Irrsinn ...
Viele Grüße
Nisse
Danke für die Auskunft! Unter 18 Stunden pro Woche - da bin ich definitiv drunter! Ich hatte irgendwo gelesen, dass auch die Einnahmen eine Rolle spielen und das es da eine Grenze von 425 € gibt. Also mein Hauptberuf ruht!
Und das Gehalt von mein Mann hat dann damit nichts zu tun, erst dann, wenn ich mich freiwillig versichern lassen will??? Bin fast in Ohnmacht gefallen als ich hörte, dass die Versicherung dann 350 € / mtl. kostet wenn ich Einnahmen von 500 € im Monat habe .... Das ist ja Irrsinn ...
Viele Grüße
Nisse
Re: Elternzeit und Nebeneinkünfte
Hallo,
ja, in der beschriebenen Konstellation ist das Ehegatteneinkommen ohne Bedeutung.
Hier ist die Abgrenzung zwischen haupt- und nebenberuflicher Selbstständigkeit genauer beschrieben.
Wenn sich Änderungen ankündigen, rechtzeitig vorher verbindliche Auskünfte einholen.
Gruß
RHW
ja, in der beschriebenen Konstellation ist das Ehegatteneinkommen ohne Bedeutung.
Hier ist die Abgrenzung zwischen haupt- und nebenberuflicher Selbstständigkeit genauer beschrieben.
Wenn sich Änderungen ankündigen, rechtzeitig vorher verbindliche Auskünfte einholen.
Gruß
RHW