Elternzeit GKV-Beitrag

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
Emmaljunga
Beiträge: 3
Registriert: 17.02.2010, 16:44

Elternzeit GKV-Beitrag

Beitrag von Emmaljunga » 17.02.2010, 17:16

Hallo,
ich benötige fachmännischen Rat . :roll:

Hier erst einmal einige Hintergrundeckdaten :
Mein Mann: PKV
Ich: selbständig bis 04/2009, dann Geburt Kind in 06/2009, bis einschl. 09/2009 PKV versichert, dann versicherungspfl. Tätigkeit von 10/2009-01/2010 mit Mitgliedschaft in GKV (AOK)

Nun möchte ich einige Monate pausieren (Babysitting problematisch). Meine Krankenkasse sagt mir nun, dass ich keinen Versicherungsschutz seit Anfang Feb. mehr habe und trotz Mutterschutz nicht weiterversichert sei, da ich nicht schon vor Geburt in der GKV sei.

Frage: Was kann ich tun, um den Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten? Ist die Mitgliedschaft nicht beitragsfrei während des Mutterschutzes bzw. wie errechnet sich der Beitrag für mich ?

Vielen Dank schon einmal vorab.
Zuletzt geändert von Emmaljunga am 17.02.2010, 17:58, insgesamt 1-mal geändert.

ratte1
Beiträge: 900
Registriert: 22.09.2007, 11:50

Beitrag von ratte1 » 17.02.2010, 17:27

Hallo,

die Begriffe gehen ja hier wild durcheinander.

Mutterschutz besteht gds. für 6 Wochen vor der Entbindung bis zu 8 Wochen nach der Entbindung. Der kann bei Entbindung im Juni 2009 also Anfang 2010 nicht mehr bestehen.

Wird Elterngeld bezogen, wenn ja ab wann? Warum endet die vers-pflichtige Beschäftigung und wann genau?

MfG
ratte1

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Mutterschutz GKV-Beitrag

Beitrag von Czauderna » 17.02.2010, 17:30

Emmaljunga hat geschrieben:Hallo,
ich benötige fachmännischen Rat . :roll:

Hier erst einmal einige Hintergrundeckdaten :
Mein Mann: PKV
Ich: selbständig bis 04/2009, dann Geburt Kind in 06/2009, bis einschl. 09/2009 PKV versichert, dann versicherungspfl. Tätigkeit von 10/2009-01/2010 mit Mitgliedschaft in GKV (AOK)

Nun möchte ich einige Monate pausieren (Babysitting problematisch). Meine Krankenkasse sagt mir nun, dass ich keinen Versicherungsschutz seit Anfang Feb. mehr habe und trotz Mutterschutz nicht weiterversichert sei, da ich nicht schon vor Geburt in der GKV sei.

Frage: Was kann ich tun, um den Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten? Ist die Mitgliedschaft nicht beitragsfrei während des Mutterschutzes bzw. wie errechnet sich der Beitrag für mich ?

Vielen Dank schon einmal vorab.
Hallo,
die Mutterschutzfrist (8 Wochen nach der tatsächlichen Entbindung) ist schon lange abgelaufen. Bei dir handelt es sich entweder um Arbeitslosigkeit oder um unbezahlten Urlaub - in beiden Fällen musst du dich selbst versichern und wenn du die Vorversicherungszeit in der GKV nicht erfüllt hast muss du grundsätzlich wieder in die PKV.
Gruß
Czauderna

Emmaljunga
Beiträge: 3
Registriert: 17.02.2010, 16:44

Beitrag von Emmaljunga » 17.02.2010, 17:40

Entschuldigung, ich hab mich da wohl wirklich falsch ausgedrückt bzw. falsche Begriffe verwechselt.

Elterngeld wird/wurde von 06/2009 - 03/2010 bezogen.

Die Beschäftigung endete zum 31.01.2010, weil unsere Lösung mit dem Babysitting (Schwiegereltern) so im Moment nicht fortsetzbar ist. Daher möchte ich noch einige Monate (4-5) pausieren, bis das Babysitting mit unserem Kind unproblematischer ist.

Ich meinte die Elternzeit (3 Jahre), nicht den Mutterschutz - sorry.

ratte1
Beiträge: 900
Registriert: 22.09.2007, 11:50

Beitrag von ratte1 » 17.02.2010, 17:58

Hallo,

das mit der Elternzeit funktioniert nicht. Elternzeit kann man nur nehmen, wenn man in einem Beschäftigungsverhätlnis steht. Das ist aber bei Dir beendet.

M.E. besteht noch bis zum Ende des Elterngeldbezuges die Mitgliedschaft fort, und zwar beitragsfrei.

Danach aber ist der Ausflug in die GKV grds. beendet. Ob eine freiwillige (natürlich beitragspflichtige!) Mitgliedschaft im Anschluss beantragt werden kann, ist davon abhängig, ob man 24 Monate GKV in den letzten 5 Jahren zusammen bekommt.

MfG
ratte1

Emmaljunga
Beiträge: 3
Registriert: 17.02.2010, 16:44

Beitrag von Emmaljunga » 17.02.2010, 22:20

Gibt es denn da keine Möglichkeit in der GKV zu verbleiben?

dresdner
Beiträge: 220
Registriert: 08.12.2007, 22:13

Beitrag von dresdner » 17.02.2010, 23:28

nur durch erhalt der versicherungspflicht, also einer beschäftigung. ggf. teilzeit, bruttoeinnahmen müssen wenigstens über 400 euro liegen[/b]

Antworten