Rossi hat geschrieben:Relativ einfach, weil der Gesundheitsfonds offensichtlich jeden Cent benötigt um das System der GKV zu finanzieren. Je mehr Beiträge um so höher sind doch wohl die Mittelzuweisungen, oder irre ich mich dort?
Ja, du irrst dich. Die Mittelzuweisungen erfolgen auf der Basis der anfallenden Kosten. Nicht der Beitragseingänge. Und da die Krankenkassen untereinander in Konkurrenz stehen, achtet das BVA als Verwalter des Gesundheitsfonds ganz genau darauf, dass keine Kasse "aus Kulanz" zu wenig Beiträge verlangt. Wie geschrieben, Beiträge zu verlangen, wenn Beitragsfreiheit eingeräumt werden kann, macht keinen Sinn.
Rossi hat geschrieben:
Dann mal ne Gegenfrage. Bis zum 31.12.2008 hatten viele Sozialämter mit den Kassen Pauschalvereinbarungen hinsichtlich der Beitragseinstufung von freiwillig versicherten Sozialhilfempfängern. Dies war eine gestandene Praxis und für beide Seite eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung.
Seit Einführung des Gesundheitsfonds ist es jedoch ganz anders. Die Beitragsberechner der Kassen werden auf die Sozialämter losgelassen. Die Kassen müssen jetzt jeden Einzelfall prüfen und lassen sich den Sozialhilfebescheid vorlegen. Da geht es schon los; die Kassenmitarbeiter müssen lernen, die Sozialhilfebescheide zu lesen um eine korrekte Beitragseinstufung vornehmen zu können.
Sorry, ein erheblicher Verwaltungsaufwand für beide Seiten. Wenn dies alles piepegal ist, weil die Kohle eh über die Kasse an den Gesundheitsfonds geht, dann hat der Rossi das System des Gesundheitsfonds nicht verstanden. Oder die andere Seite hat es nicht verstanden.
Insgesamt ist es natürlich nicht piepegal, wie geschrieben. Mit der Einführung des Gesundheitsfonds wurde den Krankenkassen die Finanzautonomie genommen, sie können also keine Vereinbarungen mehr abschließen, sondern müssen sich an die vom SpiBu erlassenen einheitlichen Grundsätze zur Beitragsbemessung halten. Und diese sehen die Pauschalvereinbarungen nunmal nicht mehr vor.
Für einen Sofa dürfte es nicht allzu schwer sein, einen Sozialhilfebescheid zu lesen. Und wenn doch, solltet ihr vielleicht im Sinne eurer Kunden mal an einer Vereinfachung arbeiten. Und ob ich jetzt jedes Jahr einen neuen Pauschalbeitrag erfasse oder die Einnahmen aufgrund des Sozialhilfebescheides (und Kollege Computer erledigt den Rest) macht keinen großen Unterschied.
Rossi hat geschrieben:
Nun denn, die Begründung für den erheblichen Verwaltungsaufwand lautete; der Gesundheitsfonds benötigt jeden Cent.
Na ja, ich schweige an dieser Stelle jetzt einmal scharmvoll.
Wer begründete das denn so? Bei dieser Begründung hätte der Gesetzgeber auch einfach einen Pauschalbeitrag von 300,-- € für die Sozialhilfeempfänger festlegen können und die Einnahmen des Gesundheitsfonds wären gesichert. Der Grund ist die fehlende Beitragsautonomie der Krankenkassen. Sie dürfen keinen Pauschalbeitrag mehr aushandeln, da alles einheitlich laufen muss.
Eigentlich ist es ganz einfach:
Die Einnahmen einer Krankenkasse (Zusatzbeitrag ausgenommen) haben nichts mehr mit den getroffenen Entscheidungen im Beitragsbereich zu tun.
Die einzelne Krankenkasse hat finanziell nichts davon, wenn sie ihre Kunden mit falschen Entscheidungen verärgert. Deshalb gehe ich davon aus, dass es sich um einzelne Fehlentscheidungen und nicht um die große Verschwörung handelt. Das hat Czauderna dir am Beispiel DAK schon bestätigt.
Insgesamt gesehen achtet das BVA darauf, dass keine Fehlentscheidungen im Sinne des Kunden getroffen werden, denn daran hätte die Krankenkasse schon ein Interesse. Kulanzentscheidungen, die früher, als wir noch die Beitragsautonomie hatten, möglich waren, können heute nicht mehr getroffen werden.
Und, wie leser richtig schreibt, momentan gehen die Überschüsse in die Rücklagen.
http://www.gkv-spitzenverband.de/Statem ... nds.gkvnet