Einstufung nebenb Selbstständigkeit
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 12.01.2012, 11:00
hhmm, scheinbar nicht wirklich.
100%ige Sicherheit wie das in den Beitragsverfahrensgrundsätzen gemeint ist, kann wohl nur der Verfasser, also GKV-Spitzenverband, darlegen.
Ich verstehe es halt so wie von mir beschrieben. Das mit der vorläufigen Einstufung und rückwirkenden Korrektur hat es ja schon länger gegeben. Deswegen wurde wohl vollständigkeitshalber ein entspr. Absatz für "hauptberuflich Selbständige" erfasst.
Anschließend hat man dann wohl gemerkt, dies auch für andere, nur durch Einkommenssteuerbescheid nachweisbare Einkünfte, so zu handhaben. Und ein neuer Absatz/Nebensatz war geboren. Einer, der sich auf den Absatz und den dortigen Ablauf für Hauptberufliche bezieht.
Gruß
Sportsfreund
100%ige Sicherheit wie das in den Beitragsverfahrensgrundsätzen gemeint ist, kann wohl nur der Verfasser, also GKV-Spitzenverband, darlegen.
Ich verstehe es halt so wie von mir beschrieben. Das mit der vorläufigen Einstufung und rückwirkenden Korrektur hat es ja schon länger gegeben. Deswegen wurde wohl vollständigkeitshalber ein entspr. Absatz für "hauptberuflich Selbständige" erfasst.
Anschließend hat man dann wohl gemerkt, dies auch für andere, nur durch Einkommenssteuerbescheid nachweisbare Einkünfte, so zu handhaben. Und ein neuer Absatz/Nebensatz war geboren. Einer, der sich auf den Absatz und den dortigen Ablauf für Hauptberufliche bezieht.
Gruß
Sportsfreund