Einstufung nach Beitragsbemessungsgrenze (Höchstsatz) nach Bezug von ALG1

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Vortex81
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Einstufung nach Beitragsbemessungsgrenze (Höchstsatz) nach Bezug von ALG1

Beitrag von Vortex81 » 27.12.2023, 15:30

Hallo liebes Forum,

folgende Situation:

Ich habe bis zum 20.10.2023 ALG1 bezogen, über das auch meine gesetzliche Krankenkasse bezahlt wurde. So weit so normal.
Nach Ende des Leistungsbezuges habe ich es leider versäumt meine Krankenkasse zu informieren, wie es mit mir weitergeht.
Es kam am 20.11.2023 ein Brief wo danach gefragt wurde.

Da ich momentan von meiner Frau unterstützt werde und außerdem von Ersparnissen lebe, möchte ich zunächst kein Bürgergeld beziehen.
Ich habe ansonsten keine weiteren Einkünfte. Deswegen möchte ich auch in die Familienversicherung über meine Frau wechseln.

Am 21.12.2023 habe ich die Krankenkasse über das Online-Portal informiert, dass ich keine Einkünfte habe und Hausmann bin.
Am 23.12. war dann ein Schreiben von der Krankenkasse im Briefkasten, in dem sie mich in die Höchste Stufe als freiwillig Versicherter einstufen.

Ich soll für Oktober anteilig 356,61 Euro zahlen, vom 01.11.2023 bis 31.12.2023 jeden Monat 972,56 Euro. Was natürlich absurd ist, da ich ja überhaupt keine Einkünfte habe.

Dass es meine eigene Schuld ist und ich eher hätte reagieren müssen ist mir klar, jetzt ist meine Frage, wie ich am elegantesten die "Kuh vom Eis" bringe.

Reicht es, wenn ich meiner Krankenkasse nochmal schreibe, dass ich keine Einkünfte habe (dass ich nach dem Ende von ALG 1 angeblich fast 5000 Euro monatlich verdienen soll, finde ich wie geschrieben absurd, auch wenn die Krankenkassen laut Gesetz so schätzen dürfen). Meine Angaben vom 21.12. müsste die Kasse ja eigentlich auch noch beachten, die haben sich mit dem Beitragsbescheid überschnitten.

Oder soll ich gleich noch geeignete Nachweise einreichen? Da würden mir erstmal nur Kontoauszüge einfallen, eine Einkommenststeuererklärung habe ich noch nie gemacht, war immer abhängig beschäftigt.

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!

Czauderna
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Re: Einstufung nach Beitragsbemessungsgrenze (Höchstsatz) nach Bezug von ALG1

Beitrag von Czauderna » 27.12.2023, 15:58

Hallo und willkommen im Forum,
so, wie geschildert sehe ich eindeutig eine Überschneidung, d.h. die Kasse hatte am 21.12. noch nicht deine Mitteilung zur Kenntnis genommen.
Also, mit der Kasse bzw. mit den Kassen, wenn deine Ehefrau eine andere hat, nochmals Kontakt aufnehmen, und die Sache klären bzgl. der Familienversicherung. Das sollte dann schon klappen.
Gruss
Czauderna

Vortex81
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Re: Einstufung nach Beitragsbemessungsgrenze (Höchstsatz) nach Bezug von ALG1

Beitrag von Vortex81 » 27.12.2023, 16:41

Hallo Czauderna,

vielen Dank für die schnelle Antwort!

Das wäre ja toll, wenn es so unkompliziert klappen würde. Der Beitragsbescheid ist auf den 19.12.23 datiert, wurde mir aber erst am 23.12. zugestellt. Ich habe meiner KK jetzt nochmal online geschrieben, der Aufnahmeantrag in die Familienversicherung in der anderen Krankenkasse ist auch schon gestellt.
In den Medien kursieren ja einige Horrorstorys wegen Maximalbeiträgen bei Klein-Selbstständigen, was ja auf mich zwar nicht zutrifft.
Aber wenn man so einen Beitragsbescheid im Briefkasten hat, ist man zunächst ziemlich erschrocken.

Czauderna
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Re: Einstufung nach Beitragsbemessungsgrenze (Höchstsatz) nach Bezug von ALG1

Beitrag von Czauderna » 27.12.2023, 16:50

Hallo,
Ich habe meiner KK jetzt nochmal online geschrieben, der Aufnahmeantrag in die Familienversicherung in der anderen Krankenkasse ist auch schon gestellt.

sehr gut - die Kasse deiner Ehefrau wird nach Prüfung deine Kasse darüber informieren, dass du nun in der Familienversicherung bei der Kasse deiner Ehefrau versichert bist und dann wird deine Kasse mit dem Vortag deine Mitgliedschaft beenden.
Gruss
Czauderna

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