Hallo,
nachdem ich seit 4 Monaten Krankengeld erhalte, hat die Krankenkasse mich aufgefordert, eine Reha Maßnahme zu beantragen. Diese wurde von der Rentenversicherung abgelehnt. Ich habe dagegen Einspruch erhoben, würde diesen Einspruch jetzt aber gern zurückziehen.
Darf ich das einfach so oder brauche ich hierzu das Einverständnis der Krankenkasse? Könnten Sie mir auch die entsprechenden Paragraphen nennen wo ich das nachlesen kann?
Vielen Dank, Andrea
Einspruch zurückziehen
Moderator: Czauderna
Den Antrag ziehe ich auch nicht zurück, dieser wurde ja abgelehnt. Ich bin ja auch nicht verpflichtet einen Einspruch gegen den ablehnenden Bescheid einzulegen. Insofern kann ich doch eigentlich diesen Einspruch auch wieder zurückziehen ohne mir ein Einverständnis von der Krankenkasse holen zu müssen bzw. ohne hieraus Probleme zu erhalten.
§ 51 spricht nur vom Antrag und nicht von irgendwelchen Rechtsmitteln, die eingelegt wurden, richtig?
§ 51 spricht nur vom Antrag und nicht von irgendwelchen Rechtsmitteln, die eingelegt wurden, richtig?