Eine freiwillige Versicherung zahlen

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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vice
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Eine freiwillige Versicherung zahlen

Beitrag von vice » 13.10.2021, 16:38

Hallo, ich bin seit Heute angemeldet und hoffe mal, dass ich das richtige Forum gewählt habe .(Es tut mir leid, mein Deutsch ist nicht gut).

Dieses Jahr (2021) hatte mein Sohn einen Jobwechsel, es sind 6 Wochen vergangen, seit er in seiner alten Firma und begann in dem neuen beendet hat. In diesen 6 Wochen, hat er von ihren Ersparnissen gelebt.
Da die Kündigung im vorherigen Unternehmen freiwillig war und er bereits einen Vertrag für das neue Unternehmen hatte, er hat nicht bei der Arbeitsagentur registriert.

Die Krankenkasse hat ihm mitgeteilt, dass er die 6-Wochen-Frist mit einer freiwilligen Versicherung zu zahlen hat. Sie weisen darauf hin, dass es auf den Standard "§ 19 Soziales Code (SGB) fünftes Buch (V) - Gestär Krangeversicherheit" zurückzuführen ist.

Der endgültige Betrag von der Krankenkasse beantragt wurde, 314,33 € (die anfängliche Menge war viel höher).

Es ist jedoch immer noch anders als der Betrag, den mein Sohn berechnet hat: 304.33 € (202.88 € für 4 Wochen + 101,45 € für 2 Wochen).
Die Krankenkasse hat die Berechnung auf der Grundlage von:
- 1.096,67 € Einkommen
- 14% Krankenversicherung
- 1,2% Zusatzbeitrag
- 3,3% Pflegeversicherung (ohne Kinder)

Was ich gerne wissen würde, sind 3 Dinge:
1-. Ob er wirklich für diese 6 Wochen zu zahlen hat, oder ob es kann weniger Zeit. Das heißt, wenn nur 2 Wochen müssen bezahlt werden, weil „§ 19 Sozialgesetzbuch (SGB) fünftes Buch (V) - Gestiche Krankenversicherung“.
2-. Wenn diese Differenz von 10 € zwischen dem, was die Krankenkasse berechnet hat, und das, was mein Sohn berechnet hat, kann dies auf eine Art von Steuern sein.
3-.Wenn diese 3,3% die Pflegeversicherung (ohne Kinder) erforderlich ist muss angewendet werden, wenn Sie von Ihren Ersparnissen leben. Die Krankenkasse ist auf einer Seite angegeben: „Live ausschließlich Spar- und es gibt keine easts innerhalb, können Sie die Begelicious Mindestmaß an 166,69 Euro (2021) zahlen Unsere zusätzliche Sitzung ist Bererits Ester..“

Lieben Dank im voraus für eure Antworten

Czauderna
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Re: Eine freiwillige Versicherung zahlen

Beitrag von Czauderna » 13.10.2021, 17:20

Hallo und willkommen im Forum

Was ich gerne wissen würde, sind 3 Dinge:
1-. Ob er wirklich für diese 6 Wochen zu zahlen hat, oder ob es kann weniger Zeit. Das heißt, wenn nur 2 Wochen müssen bezahlt werden, weil „§ 19 Sozialgesetzbuch (SGB) fünftes Buch (V) - Gestiche Krankenversicherung“.
Ja, das muss er - wenn eine Beschäftigung, in der man krankenversicherungspflichtig war, endet und man nicht innerhalb von 30 Tagen eine neue Beschäftigung aufnimmt oder Arbeitslosengeld-1 bezieht, muss man sich selbst versichern und dafür dann auch Beiträge zahlen
2-. Wenn diese Differenz von 10 € zwischen dem, was die Krankenkasse berechnet hat, und das, was mein Sohn berechnet hat, kann dies auf eine Art von Steuern sein.
Nein, Steuer gibt es dafür nicht - um die Berechnung nachvollziehen zu können, müsste man schon die genauen Daten kennen. Bei der Krankenkasse erfolgt die Berechnung durch das System, also den Computer und da wird eigentlich immer genau und richtig gerechnet.
3-.Wenn diese 3,3% die Pflegeversicherung (ohne Kinder) erforderlich ist muss angewendet werden, wenn Sie von Ihren Ersparnissen leben. Die Krankenkasse ist auf einer Seite angegeben: „Live ausschließlich Spar- und es gibt keine easts innerhalb, können Sie die Begelicious Mindestmaß an 166,69 Euro (2021) zahlen Unsere zusätzliche Sitzung ist Bererits Ester..“
leider habe ich die Frage nicht verstanden und kann daher auch nicht konkret antworten. Was aber feststeht, ja neben der Krankenversicherung muss auch die Pflegeversicherung (zusätzlich) bezahlt werden, was bedeutet, dass für einen vollen Monat ca. 200,00 € zu bezahlen wären

Gruss
Czauderna

vice
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Re: Eine freiwillige Versicherung zahlen

Beitrag von vice » 14.10.2021, 08:33

Vielen Dank, Czauderna !!!!

Maximus
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Re: Eine freiwillige Versicherung zahlen

Beitrag von Maximus » 14.10.2021, 19:14

Hallo Zusammen

Ich möchte mich hier mal einklinken
erstmal mal ein Bravo für die engagierten User

meine Frage ist , kommt man wenn > 10jahre unversichert (Selbstständig > 60J) in die Familienversicherung ohne Strafbeiträge ?
PKV ist aufgrund der Knebelverträge keine Option.
also der Gedanke ist über die Familienversicherung in die GKV (max. 450,- usw.) und alsbald in der selben Freiwillig versichert.

Das sind sehr theoretische Fragen weil Coronabedingt evtl. die Selbstständigkeit bald aufgegeben werden muss.
(Ich Arbeite Weltweit,Aufträge brechen weg wegen den Pass Sanitäre ,Italien ,Frankreich usw. außer man ist geimpft )
Aber noch bin ich Optimistisch, danke für die Antwort , sollten noch Infos benötigt werden ,einfach fragen.

Thx
Best Regards
Maximus

Czauderna
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Re: Eine freiwillige Versicherung zahlen

Beitrag von Czauderna » 14.10.2021, 19:59

Hallo und willkommen im Forum
Maximus hat geschrieben:
14.10.2021, 19:14


meine Frage ist , kommt man wenn > 10jahre unversichert (Selbstständig > 60J) in die Familienversicherung ohne Strafbeiträge ?
PKV ist aufgrund der Knebelverträge keine Option.
also der Gedanke ist über die Familienversicherung in die GKV (max. 450,- usw.) und alsbald in der selben Freiwillig versichert.

Das sind sehr theoretische Fragen weil Coronabedingt evtl. die Selbstständigkeit bald aufgegeben werden muss.
(Ich Arbeite Weltweit,Aufträge brechen weg wegen den Pass Sanitäre ,Italien ,Frankreich usw. außer man ist geimpft )
Aber noch bin ich Optimistisch, danke für die Antwort , sollten noch Infos benötigt werden ,einfach fragen.

also, Strafbeiträge gibt es nicht. Voraussetzung für die Familienversicherung ist, dass man nicht hauptberuflich selbständig ist und keine eigenen Einnahmen über 450,00 € mtl. hat. Wenn man all dies der Krankenkasse erklärt bzw. nachweist und bei der Frage, und die kommt auf jeden Fall im Antrag auf Familienversicherung vor, wo und wie man denn bisher versichert war, nicht schwindelt, dann besteht der Anspruch auf Familienversicherung und der ist altersunabhängig.
So, wie geschildert sieht der Sachverhalt so aus - Selbständiger - im Ausland tätig, gibt sein Gewerbe auf und hat kein Einkommen bzw. nur Einkommen unter 450,00 € - Ehefrau ist bei einer GKV-Kasse selbst versichert und deshalb soll Antrag auf Familienversicherung gestellt werden.
Auch wenn dieser Satz "also der Gedanke ist über die Familienversicherung in die GKV (max. 450,- usw.) und alsbald in der selben Freiwillig versichert. mir als ehemaligem Krankenkassenmitarbeiter irgendwo doch gegen den Strich geht, so ist es eben rechtlich so, dass bei Ende der Familienversicherung wegen Überschreitens der Einkommensgrenzen und/oder Beginn einer hauptberuflichen Tätigkeit die Weiterversicherung bei der GKV-Kasse möglich ist. Wenn man das alles zeitlich in sehr schneller Abfolge durchführt, dann könnte die Kasse schon auf die Idee kommen, sich dann querzustellen, aber, das ist nur eine Vermutung von mir.
Gruss
Czauderna

Maximus
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Re: Eine freiwillige Versicherung zahlen

Beitrag von Maximus » 14.10.2021, 22:17

Hallo Czauderna

Vielen Dank für die Antwort

Deinen Unmut kann ich Verstehen.
Den habe ich allerdings auch, über die vom Gesetzgeber gemachten Regeln.
Ob eine Bürgervers. besser ist, wenn Sie dann kommt und in welcher Form ?

Es ist doch Wirtschaftlicher Unsinn einen Gewerbebetrieb abzumelden, der ernährt,
nur um in die Fam.vers. zu kommen um anschließend den Betrieb wieder aufzunehmen
und dann weiter als Freiwillig Versicherter ,Beiträge zu zahlen,
Das könnte man sich sparen.
Anfreunden kann ich mich mit dieser Variante z.zt nicht.

PKV Verträge Ruinieren den ein oder anderen ,das ist auch nicht lustig.

Danke
Gruß
Maximus

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