eine Frage ?
Moderator: Czauderna
eine Frage ?
Hallo
mal eine Frage
hier gibt es auch die sogenannten " DO-Angestellte"
diesen Status gab es den bis 1989 automatisch oder nur auf Antrag ?
DANKE
Gruß Bully
mal eine Frage
hier gibt es auch die sogenannten " DO-Angestellte"
diesen Status gab es den bis 1989 automatisch oder nur auf Antrag ?
DANKE
Gruß Bully
@Poet: Nicht automatisch. Nur wenn ein entsprechender Arbeitsvertrag begründet wurde (meist bei Laufbahnförderung oder bei Übernahmen aus Beamtenbeschäftigungen). Die Dienstordnungsangestellten waren so eine Zwitterlösung zwischen Beamtenstatus mit Dienstvertrag unter Beamtenrecht und Angestellten mit Arbeitsvertrag unter Tarifrecht.
@bully: Ich meine mich zu erinnern, dass es den AG'n ein Dorn im Auge war, weil dieser Personenkreis lediglich von den tariflichen Veränderungen im Günstigkeitsprinzip erfasst wurde, nämlich dann wenn sie durch diese besser gestellt wurden. Bedeutet also, wenn eine z.B. Dienstvereinbarung zur Rationalisierung oder zu Zumutbarkeitsregeln vereinbart wurde, dann galt diese nicht für die DO.