Ich beziehe demnächst ALG 2 und habe vor, mich vom Jobcenter und bei meiner gesetzlichen Krankenkasse abzumelden und einen Monat im Ausland zu verbringen.
Bei der HUK bin ich auslandskrankenversichert. Diese Versicherung greift 42 Tage pro Auslandsreise. Damit bin ich für das Ausland rundum kranken-abgesichert (inkl. Krankenrücktransport).
Die Frage stellt sich nun nach meiner Rückkehr nach Deutschland. Welche Regelungen ergeben sich, wenn ich mich wieder bei meiner gesetzlichen Krankenversicherung zurückmelde? Ich weiß, dass diese mich zurücknehmen müssen.
Ferner interessiert mich, ob ich nicht schon wieder Krankenkassenbeiträge für den einen Monat, wo ich im Ausland war, nachbezahlen muss oder sonstige finanzielle "Auflagen" zu erfüllen habe.
Hat jemand dazu Informationen?
Vielen Dank vorab.
Ein Monat ins Ausland - gesetzliche Krankenversicherung?
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 9
- Registriert: 02.01.2014, 20:56
Nun ja, wenn Du max. 1 Monat im Ausland bist und vom Jobcenter für diesen Zeitraum abgemeldest wirst, dann brauchst Du für diesen Monat auch keine Beiträge zu zahlen. Wenn es aber länger als 1 Monat ist, dann musst Du komplett zahlen. Dies hängt mit dem sog. nachgehenden Leistungsanspruch gem. § 19 Abs. 2 SGB V zusammen.
Kleine Ergänzung: Voraussetzung ist weiterhin, dass du im Ausland nicht arbeitest und sich nach maximal einem Monat wieder eine Pflichtversicherung (z.B. auf Grund eines ALG-2-Bezuges) anschließt.Rossi hat geschrieben:Nun ja, wenn Du max. 1 Monat im Ausland bist und vom Jobcenter für diesen Zeitraum abgemeldest wirst, dann brauchst Du für diesen Monat auch keine Beiträge zu zahlen. Wenn es aber länger als 1 Monat ist, dann musst Du komplett zahlen. Dies hängt mit dem sog. nachgehenden Leistungsanspruch gem. § 19 Abs. 2 SGB V zusammen.
MfG
ratte1