EILT: Wie Einkommensnachweis umgehen?
Moderator: Czauderna
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EILT: Wie Einkommensnachweis umgehen?
Hallo,
ich bin in folgender Situation: 31 Jahre alt, studiere (aber nur in Teilzeit), habe Einkünfte aus Kapitalerträgen und aus Vermietung. Da ich so freiwillig gesetzlich versichert bin, will die Krankenkasse ja meine Steuerbescheid. Dies will ich vermeiden, da ich so auf einen sehr hohen Beitrag kommen werde. Nun meine Frage: Welche Art unselbstständiger Beschäftigung muss ich haben, um wie jeder stinknormale Arbeinehmer beschäftigt zu sein, sodass meine Sozialabgaben ganz normal vom Gehalt und vom Arbeitgeber bezahlt werden? Liege ich richtig, dass es eine Beschäftigung von min 20 Std./ Woche und min 450 Euro sein muss? Oder geht es nur darum, über 450 Euro zu verdienen, egal wieviele Stundenn? Denn Ziel ist es ja, relativ wenig zu verdienen, damit der Anteil an Sozialabgaben gering bleibt, aber eben genug, dass ich eben "normal" versichert bin und nicht mehr freiwillig. Würde dann nämlich "einfach nur" arbeiten und gar nicht mehr als Student melden, da es ja eh nicht meine Hauptbeschäftigung ist.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
ich bin in folgender Situation: 31 Jahre alt, studiere (aber nur in Teilzeit), habe Einkünfte aus Kapitalerträgen und aus Vermietung. Da ich so freiwillig gesetzlich versichert bin, will die Krankenkasse ja meine Steuerbescheid. Dies will ich vermeiden, da ich so auf einen sehr hohen Beitrag kommen werde. Nun meine Frage: Welche Art unselbstständiger Beschäftigung muss ich haben, um wie jeder stinknormale Arbeinehmer beschäftigt zu sein, sodass meine Sozialabgaben ganz normal vom Gehalt und vom Arbeitgeber bezahlt werden? Liege ich richtig, dass es eine Beschäftigung von min 20 Std./ Woche und min 450 Euro sein muss? Oder geht es nur darum, über 450 Euro zu verdienen, egal wieviele Stundenn? Denn Ziel ist es ja, relativ wenig zu verdienen, damit der Anteil an Sozialabgaben gering bleibt, aber eben genug, dass ich eben "normal" versichert bin und nicht mehr freiwillig. Würde dann nämlich "einfach nur" arbeiten und gar nicht mehr als Student melden, da es ja eh nicht meine Hauptbeschäftigung ist.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Zuletzt geändert von fragenüberfragen83 am 29.01.2014, 16:11, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Wie Einkommensnachweis umgehen?
@fragenüberfragen83: Nein, das ist falsch. In Deinem Fall müsste Deine Krankenkasse selbst bei Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses überprüfen, ob denn die Arbeitnehmertätigkeit wirklich überwiegt.fragenüberfragen83 hat geschrieben:
Liege ich richtig, dass es eine Beschäftigung von min 20 Std./ Woche und min 450 Euro sein muss und dann alles seinen Weg geht? Würde dann nämlich "einfach nur" arbeiten und gar nicht mehr als Student melden, da es ja eh nicht meine Hauptbeschäftigung ist.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
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...Du denkst, Du bist frw. versichert, nur weil Du Student bist. Es gibt noch andere Personenkreise, die sind auch frw. versichert, z.B. weil sie vermieten & verpachten usw. Das bedeutet: Das Aufnehmen einer Beschäftigung nützt Dir erst dann etwas wenn Deine Krankenkasse sagt, jawohl diese Beschäftigung stellt den Mittelpunkt dar (platt ausgedrückt) und die anderen Tätigkeiten/Einkünfte überwiegen nicht. Beurteilt die Krankenkasse Dich z.B. als Selbständigen, der nebenbei eine kleine Arbeitnehmertätigkeit hat und/oder studiert, dann bleibst Du frw. versichert und hast gar nichts gekonnt.
Du wirst also mit konkreten Zahlen zu Deiner Krankenkasse müssen. Verschweigen von Angaben empfehle ich generell nicht, denn dies hat zur Folge dass auch Beiträge nachgefordert werden können, deren Höhe Dich dann ggf. umhaut wenn die Kasse Kenntnis erlangt.
Du wirst also mit konkreten Zahlen zu Deiner Krankenkasse müssen. Verschweigen von Angaben empfehle ich generell nicht, denn dies hat zur Folge dass auch Beiträge nachgefordert werden können, deren Höhe Dich dann ggf. umhaut wenn die Kasse Kenntnis erlangt.
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... ja, aber wenn ich da erstmal vorstellig war und die quasi mit der nase draufgestoßen habe, werden die natürlich mit höherer Wahrscheinlichkeit prüfen, ob die Teilzeittätigkeit meine Hauptbeschäftigung ist. Frage mich nur, wie sie das anstellen wollen. Selbst wenn ich dann den Steuerbescheid abgeben müsste, wäre dem nicht zu entnehmen, dass ich quasi mehr als 20 Stunden pro Woche Vermietung betreibe (das ist ja auch tatsächlich nur etwas, das ein paar Stunden pro Woche nebenher läuft). Sorry, dass ich so viel nachfrage, für mich ist das alles neu, da ich bisher immer Student war und alles easy lief :-/
Für die Feststellung hat die Kasse eigene Formulare, die auch eine Selbstauskunft des Versicherten beinhalten.
Aktueller Stand ist doch der: Der Steuerbescheid muss zur Krankenkasse. Wenn Du ihn nicht bringst, kann die Kasse ihn anfordern, zur Not via Amtshilfe über das Finanzamt. Spätestens dann kommt die Frage, ob Du denn wirklich überwiegend Student bist. Dann musst Du reagieren. Jetzt kannst Du noch agieren.
Aktueller Stand ist doch der: Der Steuerbescheid muss zur Krankenkasse. Wenn Du ihn nicht bringst, kann die Kasse ihn anfordern, zur Not via Amtshilfe über das Finanzamt. Spätestens dann kommt die Frage, ob Du denn wirklich überwiegend Student bist. Dann musst Du reagieren. Jetzt kannst Du noch agieren.
Re: EILT: Wie Einkommensnachweis umgehen?
fragenüberfragen83 hat geschrieben:
will die Krankenkasse ja meine Steuerbescheid. Dies will ich vermeiden,
Hallo,
ESTB nicht abgeben == fehlende Mitwirkung === Höchstbetrag
aber von welchen ESTB sprechen wir denn überhaupt 2011 / 2012 / 2013 ???
welche liegen der KK denn vor ?????
Gruß Bully
hier wird etwas falsch diskutiert.
Bei Selbstständigkeit und Beschäftigung geht es darum , was überwiegt.
EUR ZEIT,, nur eines oder beides
HIER in diesem Fall ist es ein Student , der eine Beschäftigung hat.
LÖSUNG: erst bei mehr (also üüüüber 20 Stunden/Woche) als 20 Stunden
ist es keine Werkstudentenbeschäftigung mehr, die krankenversicherungsfrei ist,
sondern MEHR als 20 Stunden in dem Arbeitsverhältnis besteht
Krankenversicherungspflicht.
Natürlich muss es auch mehr als 450 EUR sein.
ALSO: mehr als 20 Stunden (sonst nix, nix dann mehr mit abwägen wieviel Stunden tagsüber oder nachts studiert wird)
Dieses kann und sollte man mit der KK abklären.
UND DANN muss ja auch noch der Arbeitgeber tätig werden und eine entsprechende Anmeldung zur Vers.Pflicht machen.
ABER: anscheinend hast Du ja auch genug Mieteinkünfte , um Beiträge entsprechend dieses Einkommens zu zahlen; sag ich jetzt mal provokativ.
Bei Selbstständigkeit und Beschäftigung geht es darum , was überwiegt.
EUR ZEIT,, nur eines oder beides
HIER in diesem Fall ist es ein Student , der eine Beschäftigung hat.
LÖSUNG: erst bei mehr (also üüüüber 20 Stunden/Woche) als 20 Stunden
ist es keine Werkstudentenbeschäftigung mehr, die krankenversicherungsfrei ist,
sondern MEHR als 20 Stunden in dem Arbeitsverhältnis besteht
Krankenversicherungspflicht.
Natürlich muss es auch mehr als 450 EUR sein.
ALSO: mehr als 20 Stunden (sonst nix, nix dann mehr mit abwägen wieviel Stunden tagsüber oder nachts studiert wird)
Dieses kann und sollte man mit der KK abklären.
UND DANN muss ja auch noch der Arbeitgeber tätig werden und eine entsprechende Anmeldung zur Vers.Pflicht machen.
ABER: anscheinend hast Du ja auch genug Mieteinkünfte , um Beiträge entsprechend dieses Einkommens zu zahlen; sag ich jetzt mal provokativ.