Ehemann Pol.beamter (Fr. Heilfürsorge)-Familienversicherung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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muetterchen
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Ehemann Pol.beamter (Fr. Heilfürsorge)-Familienversicherung

Beitrag von muetterchen » 08.12.2010, 16:34

Hallo,
habe da mal eine Frage. Mein Mann ist Polizeibeamter in der FH versichert, ich in der GKV mit 4 Kindern. Ich arbeite in einem sozialversicherungspflichtigen Verhältnis, die Kinder sind bei mir mitversichert.
Jetzt las ich von einer Frau, deren Mann in der PKV war, sie freiwillig mit den 4 kids in der GKV, die eine richtig heftige Nachzahlung bekam und die Kinder jetzt selbst versichern muß.
Was hat es mit der Bemessungsgrundlage auf sich? Welcher Betrag auf der Steuererklärung wird zugrunde gelegt (Gesamtbetrag der Einkünfte? zu versteuerndes Einkommen? Gibt es Freibeträge bei 4 Kindern? Spielt mein Gehalt eine Rolle? Wie hoch wäre die Mitgliedschaft in der GKV pro Kind? Geht es auch, nur die Kinder privat zu versichern?
Bei meinem Mann steht eine Beförderung ins Haus, mir graut schon.....
Sämtliche von mir kontaktierten Mitarbeiter der örtliche AOK, haben bei Fragen von mir zum Thema Freie Heilfürsorge, Beihilfe, etc. ehrlich gesagt keine Ahnung. Wird die FH wie eine PKV oder eine GKV behandelt?

Viele Fragen, vielleicht kann mir ja jemand helfen.
MFG
muetterchen

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 08.12.2010, 18:15

Hallo,
entscheidend ist hier das Einkommen des PKV-Versicherten Vaters.
Liegt dies über 4125,00 € (ab 01.01.2011), dann können die Kinder nicht mehrt bei der Mutter in der GKV. versichert werden (ausgenommen, das Einkommen der Mutter wäre höher als das des Vaters). Der Einkommensrteuerbescheid spielt da nur insofern eine Rolle wenn ein Einkommensnachweis von der GKV-Kasse unbedingt gefordert würde, ansonsten reicht eine Erklärung aus. Selbst wenn die Kasse den Steuerbescheid verlangen würde, ginge es nur um das Beamteneinkommen, alles andere wäre hier egal.
Wenn nun die Kinder sich selbst versichern müssen, dann können sie das entweder in der GKV tun (kostet pro Kind ca. 140,00 € mtl.) oder können dies in der PKV-Kasse des Vaters tun. Was die GKV-Kasse betrifft so spielt es bei der Beitragsberechnung keine Rolle ob für die Kinder ein Beihilfeanspruch besteht oder nicht, allenfalls bei der Pflegeversicherung könnte dies eine Rolle spielen, aber auch nur dann wenn ein eigener Beihilfeanspruch bestünde, was hier wohl nicht der Fall ist - hier handelt es sich wahrscheinlich um eienen abgeleiteten Anspruch.
Der Leistungsanspruch der Kinder beträgt anlalog dfer Beitragszahlung demnach bei der GKV-Kasse 100%.
Wie das Ganze bei der PKV aussieht, das sollte ein PKV-Experte schreiben.
Gruss
Czauderna

muetterchen
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Beitrag von muetterchen » 08.12.2010, 19:56

hallo und danke erstmal,
aber die Freie Heilfürsorge ist doch keine PKV......zumindest die Leistungen entsprechen ja wohl eher der GKV......Pro Kind 140€???? Da wäre ich ja wenn ich knapp um 1€ über den 4162 liege bei 560€......da wäre die PKV wohl eindeutig die bessere Alternative...außerdem kann mein Mann keinen "mitversichern", da die FH NUR für Bedienstete bei Polizei, etc. gilt.....
Gibt es für die kids Freibeträge bei der Berechnung? Habe mal was von einer 2/5 o.ä. gelesen....
Danke nochmals und schönen Abend noch.....
mütterchen

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 08.12.2010, 21:22

Hallo,
das sind alles Fragen, die von der PKV besser beantwortet werden können.
Gruss
Czauderna

Kassen_MA
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Beitrag von Kassen_MA » 08.12.2010, 22:14

Hallo,
habe folgendes gefunden:

Grundlage sind Verordnungen des Bundes oder der einzelnen Länder. Die Leistungen entsprechen denjenigen der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Ehegatten und Kinder von Freie-Heilfürsorge-Berechtigten besteht Beihilfeanspruch.

http://www.versicherung.net/krankenvers ... sorge.html

Da kommt es vielleicht auf das Einkommen deines Mannes an. Lass dich doch zu dieser Frage von deiner Krankenkasse beraten. Die muss die Entscheidung ja auch treffen. Am besten schriftlich bestätigen.

Viele Grüße
Kassen_MA

heinrich
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Beitrag von heinrich » 08.12.2010, 23:56

die monatliche Grenze ist ab 01.01.2011 4.125 EUR
Es zählen die Bruttoeinnahmen

Dabei werden auch Einmalzahlungen zu einem Zwölftel mit angerechnet

UND JETZT WICHTIG:
Familienzuschläge werden n i c h t angerechnet.

Bei 4 Kindern und Verheiratetenstatus sind diese sicherlich enorm.
Aber wie gesagt, diese zählen nicht mit.

Noch ein Tipp:
Wenn Sie für so eine komplizierte Frage bei der KK anrufen, dann sollten Sie nach dem Teamleiter/Abschnittsleiter für den Bereich FAMILIENVERSICHERUNG fragen.

Jede Wette. Er/sie kann diese Frage beantworten.

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