Echtes Problem seid 2006 nicht krankenversichert.

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

stanwell
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Echtes Problem seid 2006 nicht krankenversichert.

Beitrag von stanwell » 21.08.2015, 12:52

Hallo zusammen,

ich habe ein dickes Problem. Versuche es kurz zufassen bin seid 2006 nicht krankenversichert.
Habe mich selbständig gemacht und von meiner gesetzlichen Pflichtvers nie was gehört.

Fakten bin ledig 50 Jahre .War immer Pflichtvers nie Privatvers,meine damalige Krankenvers.
gibt es nicht mehr von anderen Krankenkasse übernommen.

Keine Leistungen in Anspruch genommen da gesund.

Nun mein dickes Problem habe mich auf eine Stelle beworben und auch bekommen.(Angestellter)

Wie komme ich wieder in die gesetzliche Krankenversicherung.? Muss meine neuer Arbeitgeber ja Unterlagen zum anmelden zusenden.

Hab mal online geschaut alle Krankenkassen wollen eine Kündigungsbestätigung die ich nicht habe.Noch was habe eine Scheidung und harte Zeiten hinter mir bin kurz von Ziel alle Schulden abgebaut. RAW- Kosten Ausgleichszahlungen Schulden meiner Ex Frau alles fast bezahlt.

Ich hab echt keine Lust das ich jetzt wieder irgendwelche Nachzahlungen leisten zu muss
die ich nie in Anspruch genommen habe.

Nicht falsch verstehen nach 10 Jahren Kampf alle habe ihr Geld bekommen wäre
etwas Ruhe schon angebracht. 

Und es sieht ja auch gut aus neuen Job Schulden fast abgebaut.

Wie kann ich das Problem lösen danke im voraus.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.08.2015, 13:30

Hallo,
das du keine Lust hast Beiträge nachzuzahlen, das kann man schon verstehen, allerdings kann es schon sein, dass du möglicherweise doch nachzahlen musst, ob du du dazu Lust hast oder nicht.
Zunächst einmal, wenn du einen sozialversicherungspflichtigen Job annimmst muss du in die GKV, da du noch keine 55 bist.
Du hast grundsätzlich die die freie Wahl deiner Krankenkasse. Es kann dir allerdings passieren, dass dich die gewählte Krankenkasse an deine letzte Kasse verweist. Du schreibst, diese gäbe es nicht mehr, weil von anderer Kasse übernommen - dann wäre diese Kasse für dich zuständig und die könnte dann durchaus auf den Gedanken kommen von dir Beiträge für die letzten vier Jahre, also ab 01.1.2011 als hauptberuflich Selbständiger
nachzufordern oder den Mindestsatz, der bei ca. 50,00 € mtl. liegt.
Dein Argument, von einer gesetzl. Pflichtversicherung nie etwas gehört zu haben, dürfte dabei wirklich nachrangig sein, oder um es anders zu sagen - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Wenn du Glück hast, akzeptiert die von dir gewählte Krankenkasse
die Anmeldung deines neuen Arbeitgebers einfach so und stellt ohne Nachfrage eine Mitgliedschaft her, aber nur wenn du Glück hast.
Gruss
Czauderna

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 21.08.2015, 13:41

Meines Wissens gilt immer noch die Regelung, dass eine Kasse eine versicherungspflichtige Mitgliedschaft nicht ablehnen darf, weil keine Angaben zur Vorversicherung gemacht werden.

stanwell
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Beitrag von stanwell » 21.08.2015, 14:29

Erstmal vielen Dank für die Hilfe,

das Problem bei einer online Anmeldung in eine Krankenkasse wollen die ja immer die Kündigungsbestätigung der Vorversicherung haben.

Was soll ich da angeben?
Oder macht es Sinn in die Geschäftsstelle meiner Wahl
persönlich zu gehen und offen zu fragen ob eine
Mitgliedschaft möglich ist Dank für eure Hilfe.



D

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.08.2015, 14:42

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Meines Wissens gilt immer noch die Regelung, dass eine Kasse eine versicherungspflichtige Mitgliedschaft nicht ablehnen darf, weil keine Angaben zur Vorversicherung gemacht werden.
Hallo,
das habe ich auch so nicht geschrieben - und wenn es so einfach ist - dann kannst Du ihm doch auch bestätigen, dass er nix nachzahlen muss, deiner Meinung nach ?.
Gruss
Czauderna

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 21.08.2015, 17:18

Ob er nachzahlen muss hängt davon ab, ob die Kasse die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V feststellen kann. Wenn er die Angaben macht, kann die Kasse die Versicherungspflicht feststellen und er muss nachzahlen.

Ohne dass er weitere Angaben macht, wird das schwierig. Und dazu, die Angaben zu machen, kann man niemanden zwingen. Darauf hinweisen, über die Folgen informieren, ja, all das muss gemacht werden. Aber wenn die Mitgliedschaft aufgrund eines Versicherungspflichttatbestandes beantragt wird, darf ich sie wegen fehlenden Angaben nicht ablehnen. Allerdings würde ich dieses Beschäftigungsverhältnis streng unter die Lupen nehmen, so ein Freundes-451,-- € Job wäre z. B. auffällig.

stanwell
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Beitrag von stanwell » 21.08.2015, 20:56

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Ob er nachzahlen muss hängt davon ab, ob die Kasse die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V feststellen kann. Wenn er die Angaben macht, kann die Kasse die Versicherungspflicht feststellen und er muss nachzahlen.

Ohne dass er weitere Angaben macht, wird das schwierig. Und dazu, die Angaben zu machen, kann man niemanden zwingen. Darauf hinweisen, über die Folgen informieren, ja, all das muss gemacht werden. Aber wenn die Mitgliedschaft aufgrund eines Versicherungspflichttatbestandes beantragt wird, darf ich sie wegen fehlenden Angaben nicht ablehnen. Allerdings würde ich dieses Beschäftigungsverhältnis streng unter die Lupen nehmen, so ein Freundes-451,-- € Job wäre z. B. auffällig.
Hallo,

das ist nicht der Fall es handelt sich um eine Firma die einen Aussendienstler im Angestelltenverhältnis suchte.

Gruss und danke

vlac
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Beitrag von vlac » 22.08.2015, 17:29

Hallo,

@GerneKrankenVersichert: Bitte nicht hauen - Du weiß ja, dass ich von außen auf die Sachen hier schaue, und deshalb die internen Abläufe bei den Krankenkassen nicht kenne.

Was mich aus dieser Perspektive an Deinen Ausführungen wundert ist: Wenn jemand zur Krankenkasse kommt, und sich bei dieser Kasse versichern will, dann gibt es ja nur zwei Möglichkeiten - entweder er oder sie hat schon eine andere Krankenkasse, die er oder sie verlassen will. Oder er hatte sich bislang noch nicht bei der Krankenkasse gemeldet, und will nun eine Krankenversicherung haben.

Nun sagt die betreffende Person nicht, was von beidem zutrifft, und macht auch keine Angaben zur Vorversicherung.

Wenn man nun von der Regel ausgeht, nämlich dass schon eine Krankenkasse besteht, könnte zumindest ich mir schwer vorstellen, worin die Verpflichtung bestehen sollte, den Betreffenden auch ohne Angaben aufzunehmen: Er oder sie hat ja schon eine Krankenkasse; der Versicherungspflicht ist damit Genüge getan. Zudem gibt es ja auch ein Prozedere für den Wechsel der Krankenkasse, das einzuhalten ist.

Aufnehmen müsste die Kasse nur, wenn jemand vor der Tür steht, und sagt, dass er noch keine Krankenkasse hat. Was ich dabei dann allerdings nicht verstehe ist, wie die Krankenkasse ihn ohne Nachzahlungen davon kommen lassen könnte, nur weil er keine Angaben macht - es ist dann ja bekannt, dass er oder sie bislang nicht bei der Krankenkasse gemeldet war?

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 22.08.2015, 17:46

vlac hat geschrieben:Hallo,

@GerneKrankenVersichert: Bitte nicht hauen -
Ohje, hab ich so ein Schlägerimage?!?

Nee, natürlich nicht hauen. Wirklich verständlich ist das Ganze wahrscheinlich nur, wenn man fast täglich mit dem Sozialgesetzgebungswahnsinn und von Anfang an mit allgemeinen Versicherungspflicht zu tun hat(te).

Der Gesetzgeber hat ja zum 01.04.2007 die allgemeine Versicherungspflicht eingeführt. Nichtversicherte Schäfchen sollte es nicht mehr geben. Soweit die Theorie.

In der Praxis führte die Gesetzeskonstruktion dazu, dass die Kassen keine Befugnis hatten, eine Versicherungspflicht festzustellen, wenn der Bürger keinen Nachweis über eine Versicherung erbrachte. Der von dir gezogene Schluss, dass jemand ohne bisherige Versicherung automatisch nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V zu versichern sein, war bis zur Einführung des § 188 Abs. 4 SGB V (freiwillige Weiterversicherung, wenn kein Nachweis über den anderweitigen Versicherungsschutz vorliegt) nicht möglich.

Die Kassen sahen das anfangs noch anders, lehnten Pflichtversicherungen wie von dir begründet ab und führten Versicherungen nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses weiter. Bis das BMG in einem Schreiben auf die geltenden Rechtslage hinwies. Die Kassen können bei fehlender Mitwirkung des Betroffenen keine Versicherungspflicht feststellen. Sie müssen auf die Pflicht zur Mitwirkung und die entstehenden Folgen hinweisen, wenn sie keine Angaben erhalten, dürfen Sie aber weder eine Pflichtversicherung nach 5,1,13 durchführen noch eine versicherungspflichtige Mitgliedschaft nach anderen Vorschriften ablehnen.

Im Fall von stanwell kann ich als Kasse z. B. ohne seine Mitwirkung nicht prüfen, ob eine Versicherungspflicht in der GKV eintritt oder ob die PKV zuständig gewesen wäre. Weshalb ich keine Versicherungspflicht nach 5,1,13 feststellen kann.

Wenn das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis nicht beanstandet wird, muss ich die Versicherung nach 5,1,1 durchführen und darf sie nicht wegen fehlender Mitwirkung ablehnen.

Edit: In diesem Thread wurde das Thema schon einmal diskutiert, auf Seite 3 ist mein Beitrag mit den entsprechenden Rechtsgrundlagen: http://www.krankenkassenforum.de/schuli ... +44031+316

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 22.08.2015, 18:00

Hallo,
ja, das ist schwer zu verstehen - während die Einen sich brav bei ihrer alten Kasse gemeldet haben, versichert wurden und nach gezahlt haben, haben sich die anderen noch rechtzeitig vor dem 31.12.2013 gemeldet und wurden von der Nachzahlung befreit - die ganz anderen, so wie unser Fragesteller, die machten gar nix, werden vor dem 55. Lebensjahr krankenversicherungspflichtig, halten sich bedeckt, was die alte Kasse betrifft und sind fein raus. Wie gesagt, schwer zu verstehen, ist aber so.
Gruss
Czauderna

stanwell
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Beitrag von stanwell » 24.08.2015, 13:26

HALLO;

am Wochenende Antrag auf Mitgliedschaft bei Krankenkasse gestellt.

Ohne Angabe Vorversicherung!

Heute folgende E Mail erhalten.

Was antworten??


Danke für eurer Hilfe
.

Sehr geehrter Herr xxxxx,

wir freuen uns über Ihre Entscheidung für die xxxx Krankenkasse.

Um Ihre Anfrage bearbeiten zu können, fehlen mir noch wichtige Informationen. Gern möchte ich die offenen Fragen mit Ihnen am Telefon klären.
Daher eine Bitte: Rufen Sie mich an oder teilen Sie mir Ihre Telefonnummer mit - ich melde mich dann bei Ihnen.

stanwell
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Schreiben von Krankenkasse wie verhalten?

Beitrag von stanwell » 29.10.2015, 15:44

Hallo zusammen,

Schreiben von Krankenkasse wie verhalten? Siehe vorherige Beiträge.

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 29.10.2015, 17:11

Hallo,
Inzwischen sind zwei weitere Monate vergangen.
Ja, was tun - beantworten und zwar Wahrheitsgemäß ist der richtige Rat, ein anderer, aber aus meiner Sicht, der falsche Rat, nicht reagieren und abwarten.
Gruß
Czauderna

franzpeter
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Generell Stellungnahme

Beitrag von franzpeter » 05.11.2015, 17:14

Die nachfolgende Stellungnahme soll kein persönlicher Angriff sein und stellt lediglich meine persönliche Meinung dar:

Ein Problem der GKV ist, dass sich zu viele daran bedienen und zu wenige einzahlen. Jahrelang nichts zahlen und dann wenn man älter wird wieder versuchen reinzukommen ist ein Grrund, weshalb diese Versicherung immer teurer wird (die nächsten Beitragserhöhungen sind bereits angekündigt).

Wer Jahrelang nichts gezahlt hat hat ja auch jede Menge Geld gespart.

Dieses Verhalten führt auf Kurz oder Lang zum Systemkollaps, egal welche ausreden man hat. Wenn aus einem System mehr abgeschöpft wird als reingegeben wird, dann bricht es entweder zusammen oder die die reingeben werden immer mehr geschröpft.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 05.11.2015, 20:53

Genau aus dem Grund wurde reagiert und es gibt die allgemeine Versicherungspflicht. Irgendwann sind alle noch herumirrenden Schäfchen eingefangen und ab dann gibt es keine Nichtversicherung mehr.

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