die Gesundheitskarte elektronische ...
Moderator: Czauderna
die Gesundheitskarte elektronische ...
Guten Tag,
... die Gesundheitskarte wird von manchen Kassenpatienten nicht gemocht. Das liegt offenkundig daran, dass durch die dort eingestellte elektronische Krankenkarte mancher Datenschutz-Verletzungen befürchtet. Diese Bedenken kann ich rational nicht richtig nachvollziehen. Auf diese Sachlage basieren die nachstehenden Punkte:
a) Kann ein unbefugter Finder einer Gesundheitskarte inhaltliche EDV-technisch auslesen ?
b) Können alle Ärzte bzw. Fachärtze die gesamte Krankheitsgeschichte über die Gesundheiskarte abrufen ?!
c) Nach meinem Eindruck ist auf der Gesundheitskarte nur ein Auszug aus den krankenakten zu finden und der Zugriff nur durch befugte Ärtze vorgesehen. Allerdings ist in den Medien nicht gesagt worden, ob die Gesundheitskarte für Ärzte nicht durch eine Zugriffskennung geschützt ist. Das müsste eigentlich so sein.
> Wie ist der technische Standard aktuell aus ;
sind hier weitere Anpassungen vergesehen ?
... die Gesundheitskarte wird von manchen Kassenpatienten nicht gemocht. Das liegt offenkundig daran, dass durch die dort eingestellte elektronische Krankenkarte mancher Datenschutz-Verletzungen befürchtet. Diese Bedenken kann ich rational nicht richtig nachvollziehen. Auf diese Sachlage basieren die nachstehenden Punkte:
a) Kann ein unbefugter Finder einer Gesundheitskarte inhaltliche EDV-technisch auslesen ?
b) Können alle Ärzte bzw. Fachärtze die gesamte Krankheitsgeschichte über die Gesundheiskarte abrufen ?!
c) Nach meinem Eindruck ist auf der Gesundheitskarte nur ein Auszug aus den krankenakten zu finden und der Zugriff nur durch befugte Ärtze vorgesehen. Allerdings ist in den Medien nicht gesagt worden, ob die Gesundheitskarte für Ärzte nicht durch eine Zugriffskennung geschützt ist. Das müsste eigentlich so sein.
> Wie ist der technische Standard aktuell aus ;
sind hier weitere Anpassungen vergesehen ?
NSA Zeitalter
http://beck-online.beck.de/?vpath=bibda ... 030293.htm
http://www.deutschlandradiokultur.de/ge ... _id=274760
http://www.dradiowissen.de/datenschutz- ... e_id=13143
http://www.faz.net/aktuell/wissen/mediz ... 11394.html
http://www.haufe.de/sozialwesen/leistun ... 16140.html
Da ist im moment nur der übliche Inhalt gespeichert Name Adresse usw. sonst nix, Das Gleiche haben die Franzosen schon seit 15 Jahren.
Herzlich willkommen im 21 Jahrhundert
http://www.tagesschau.de/ausland/nsa350.html
http://www.ndr.de/unternehmen/presse/pr ... r4332.html
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... einer.html
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... =585349906
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... -177930518
Übrigens in jedem Rechnezentrum wo Patientendaten gehändelt werden kann es aus internen Kreisen zur Weitergabe von Daten kommen.
http://www.springermedizin.at/artikel/3 ... nhandel-an
http://orf.at/stories/2195442/
Kein Verstoß gegen Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung
Die Richter beider Instanzen gaben der Krankenkasse Recht. Mit dem Lichtbild werde die Identifizierung des Versicherten ermöglicht. Die entsprechende Anforderung sei damit eine geeignete Maßnahme, um einer missbräuchlichen Verwendung der Versichertenkarte entgegenzuwirken. Ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen oder das informationelle Selbstbestimmungsrecht liege nicht vor. Das Allgemeininteresse an der Funktionsfähigkeit des Sachleistungssystems der gesetzlichen Krankenversicherung überwiege die rechtliche Betroffenheit des Klägers.
Onlinefunktion rechtlich unbedenklich
Über die Pflichtdaten wie beispielsweise Name, Geburtsdatum, Anschrift und Versichertenstatus hinaus sei das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von Daten nur mit dem Einverständnis des Versicherten zulässig. Dies gelte insbesondere für Befunde, Diagnosen und Behandlungsberichte. Da der Kläger insoweit
http://wiki.piratenpartei.de/Was_%C3%BC ... chert_wirdElektronische Patientenakte/ Elektronische Gesundheitskarte
Die elektronische Patientenakte (EPA) oder elektronische Gesundheitskarte (eGK) stellt eine zentrale elektronische Sammlung und Verwaltung aller Daten dar, die den Krankheits- und Behandlungsverlauf eines Patienten betreffen (Befunde, Diagnosen, Therapie, Behandlungsverlauf, Behandlungsergebnis, zugehörige Korrespondenz). Dabei werden verschiedene Medien digitalisiert (Text, Grafik, Bild, Film, Ton).
Die elektronische Patientenakte/Gesundheitskarte ist hochumstritten, da befürchtet werden muss, dass die gesammelten Daten für andere Zwecke (z.B. strafrechtliche Ermittlungsverfahren, Täterprofile, Risikoabwägung von Versicherern etc.) missbraucht werden könnten. Die Patient haben kaum eine Übersicht über und auch keinen Einblick in die gesammelten Daten. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist daher verletzt.
Bereits aus der sogenannten "Pflichtanwendung" - dem elektronischen Rezept resultiert eine erheblicher Eingriff in die Selbstbestimmung. Die Speicherung läßt sich nicht verhindern - während jetzt ein Patient ein Rezept einfach schreddern kann und dann kein Dritter Kenntnis davon erlangt, sind diese Informationen zukünftig in der Karte verankert - und von späteren Behandlern und Apotheken einsehbar.
Versichertenkarte der Gesetzl. Krankenkasse
Teilnahme an sogenannten Diseasemangementprogrammen wird als besonderes Kennzeichen auch in der jetzigen Chipkarte festgehalten. Die wird von jedem "Leistungserbringer" (Apotheker, Arzt, Therapeut, Sanitätskraftfahrer) ausgelesen. Auch mit jedem billig Chipkartenlesegerät sind diese Daten auslesbar. Damit wird die Information über chronische Erkrankungen (Mammakarzinom, Obstrukive Lungenerkrankung, Koronare Herz- erkrankung) einer Vielzahl von Nutzern angezeigt.
Gesetz. Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen, Rentenversicherungen
erhalten über die Abrechnung (GKV, KV) oder über sehr ausführliche und detailliert das Privatleben beschreibende (RV) Berichte nach Rehabilitation auf automatisierten Weg sensible Gesundheitsdaten. Ausserdem erheben die Krankenkassen - oft ohne entsprechende Freiwilligkeits- hinweise - Selbstauskünfte bei den Versicherten. Dies ist nicht zulässig und wurde von den DSB in Bund und Ländern oft in den Berichten abgemahnt.
Gesundheitsämter
Bundes- und Landesinfektionsschutzgesetze verpflichten Ärzte und Labors zur Übermittlung von persönlichen Daten der Untersuchten. Auch dort, wo von den Untersuchten selbst keine Infektionsgefahr ausgeht (Borreliose) und teilweise auf bloßen Verdacht. Es findet keine Anonymisierung oder Pseudonymisierung statt. Der Betroffene wird über diesen Eingriff in seine informationelle Selbstbestimmung nicht aufgeklärt.
http://www.deutschlandradiokultur.de/ge ... _id=274760
http://www.dradiowissen.de/datenschutz- ... e_id=13143
http://www.faz.net/aktuell/wissen/mediz ... 11394.html
http://www.haufe.de/sozialwesen/leistun ... 16140.html
Da ist im moment nur der übliche Inhalt gespeichert Name Adresse usw. sonst nix, Das Gleiche haben die Franzosen schon seit 15 Jahren.
Herzlich willkommen im 21 Jahrhundert
http://www.tagesschau.de/ausland/nsa350.html
http://www.ndr.de/unternehmen/presse/pr ... r4332.html
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... einer.html
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... =585349906
http://www.aerztezeitung.de/politik_ges ... -177930518
Übrigens in jedem Rechnezentrum wo Patientendaten gehändelt werden kann es aus internen Kreisen zur Weitergabe von Daten kommen.
http://www.springermedizin.at/artikel/3 ... nhandel-an
http://orf.at/stories/2195442/
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Einschätzung zur Informationsqualität
Danke für die Fülle von LINKS. Das zeigt das dieses Thema schon interessiert.
Ich möchte jedoch wetten dass, die meisten Netzveröffentlichungen etwas mit Thesen und Fachkommentare zu tun hat.
Ob da etwas über die technische Praxis in dem von mir angefragten Sinne zu finden ist, kann ich mir jedoch nicht vorstellen. Auf jeden Fall eine Menge Stoff zum querlesen.
Ich möchte jedoch wetten dass, die meisten Netzveröffentlichungen etwas mit Thesen und Fachkommentare zu tun hat.
Ob da etwas über die technische Praxis in dem von mir angefragten Sinne zu finden ist, kann ich mir jedoch nicht vorstellen. Auf jeden Fall eine Menge Stoff zum querlesen.
Re: Einschätzung zur Informationsqualität
Und jede Menge Potential für halbseidene Informationen aus zwielichten Quellen.Helmes63 hat geschrieben:Danke für die Fülle von LINKS. Das zeigt das dieses Thema schon interessiert.
Ich möchte jedoch wetten dass, die meisten Netzveröffentlichungen etwas mit Thesen und Fachkommentare zu tun hat.
Ob da etwas über die technische Praxis in dem von mir angefragten Sinne zu finden ist, kann ich mir jedoch nicht vorstellen. Auf jeden Fall eine Menge Stoff zum querlesen.
Geht jetzt die sinnfreie Diskussion weiter?
Naja, Helmes hat ja dank seiner Fachkompetenz vielen Erwerbslosen die vorher keine KV hatten zu einer Versicherung verholfen.
Jedenfalls war das ja seine Intention für die vielen sinnlosen Fragen hier.
Jetzt haben die Erwerbslosen eine Versicherung aber natürlich schreckt so eine Krankenversicherungskarte vor der Benutzung ab. Jetzt ist es die Aufgabe von Helmes diese Bedenken zu zerstreuen und einen ungehinderten Zugang zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu eröglichen.
Wieder ein selbstloser Einsatz für eine gute Sache von Helmes.
Alternativ könnte man meinen er will wieder Quatsch schreiben und sinnentleerte Diskussionen führen. Denn wenn man bei Dr. Google einfach mal elektronische Gesundheitskarte eingibt (@Helmes googeln kannst Du, oder?) kommt als erstes die Seite des BMG wo alles drauf steht was man fragen kann.
Aber ich tippe mal auf die nächste Frage ohne einen das Helmes einen vorherigen Link gelesen hat.
Jedenfalls war das ja seine Intention für die vielen sinnlosen Fragen hier.
Jetzt haben die Erwerbslosen eine Versicherung aber natürlich schreckt so eine Krankenversicherungskarte vor der Benutzung ab. Jetzt ist es die Aufgabe von Helmes diese Bedenken zu zerstreuen und einen ungehinderten Zugang zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu eröglichen.
Wieder ein selbstloser Einsatz für eine gute Sache von Helmes.
Alternativ könnte man meinen er will wieder Quatsch schreiben und sinnentleerte Diskussionen führen. Denn wenn man bei Dr. Google einfach mal elektronische Gesundheitskarte eingibt (@Helmes googeln kannst Du, oder?) kommt als erstes die Seite des BMG wo alles drauf steht was man fragen kann.
Aber ich tippe mal auf die nächste Frage ohne einen das Helmes einen vorherigen Link gelesen hat.
Das kann man doch gut für Teil IV verweden - also ran an das Drehbuch!broemmel hat geschrieben:Naja, Helmes hat ja dank seiner Fachkompetenz vielen Erwerbslosen die vorher keine KV hatten zu einer Versicherung verholfen.
Jedenfalls war das ja seine Intention für die vielen sinnlosen Fragen hier.
Jetzt haben die Erwerbslosen eine Versicherung aber natürlich schreckt so eine Krankenversicherungskarte vor der Benutzung ab. Jetzt ist es die Aufgabe von Helmes diese Bedenken zu zerstreuen und einen ungehinderten Zugang zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu eröglichen.
Wieder ein selbstloser Einsatz für eine gute Sache von Helmes.
Alternativ könnte man meinen er will wieder Quatsch schreiben und sinnentleerte Diskussionen führen. Denn wenn man bei Dr. Google einfach mal elektronische Gesundheitskarte eingibt (@Helmes googeln kannst Du, oder?) kommt als erstes die Seite des BMG wo alles drauf steht was man fragen kann.
Aber ich tippe mal auf die nächste Frage ohne einen das Helmes einen vorherigen Link gelesen hat.
Zum Glück? Du enttäuscht mich, broemmel, zumal ich in deinen tausend plus Beiträgen außer grobem gebroemmel nicht die Spur humoristischer Einlagen erkennen kann. Auch in einem seriösen Fachforum darf ein Quantum an Humor mit einfließen. Lockert die Atmosphäre und vermittelt dem unbedarften Leser einen Hauch von Menschlichkeit hinter einem ansonsten sehr ernsthaften Thema.broemmel hat geschrieben:Ich habe als Niedersachsen mit Arbeitsstelle in Hamburg zum Glück einen anderen Humor als KKA
Fazit: Wähne dich glücklich, als trockener Niedersachse in Hamburg arbeiten zu dürfen.
PS. Auch wenn es dir bekanntlich schwer fällt...nimm es mit Humor.
Gruss
KKA