Nach mehr als 30 Jahren Arbeit und Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse habe ich aufgehört zu arbeiten. Da mein Mann privat krankenversichert ist, musste ich mich selbst versichern. Eine private Krankenkasse war aufgrund meines Eintrittsalters (Ü 50) zu teuer. Ich habe mich dann freiwillig gesetzlichen krankenversichert.
Berechnungsbasis für die Beitragszahlung war 50% des Bruttoeinkommens meines Ehemannes. Davon 14,6% für die Krankenversicherung, 0,4% für den Zusatzbeitrag und 3,3 % (ohne Kinder) für die Pflegeversicherung. Soweit so gut.
Frage 1: Für Mitglieder der Krankenkasse, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz von 14 %. Auf Nachfrage bei meiner Kasse wurde mir mitgeteilt, dass dieser ermäßigte Beitragssatz für mich nicht gelten würde, sondern nur für Selbständige. Ist das so korrekt?
Frage 2: Inzwischen habe ich einen Minijob auf 450 Euro-Basis angenommen. Dadurch kam es zu einer Beitragserhöhung durch eine höhere Zahlung für die Pflegeversicherung. Berechnung: 50 % von 450 Euro und davon 3,3 % für die Pflegeversicherung. Auch hier die Frage: ist das so korrekt?
Beide Fragen wurden mir von meiner Krankenkasse nur mündlich beantwortet und gleichzeitig erklärte, dass dies für alle gesetzlichen Krankenkassen Gültigkeit hätte. Irgendeine Vorschrift zum Nachlesen konnte mir nicht übergeben werden. Auch im Internet habe ich nichts zu meinen beiden Fragen gefunden. Hat vielleicht jemand dazu genauere Kenntnisse?
Vielen Dank und Grüße
Details zur Beitragsberechnung für die freiwillige GKV
Moderator: Czauderna
Re: Details zur Beitragsberechnung für die freiwillige GKV
Hallo und willkommen im Forum,
[quote=mcCherry post_id=105024 time=1581604003 user_id=26537
Frage 1: Für Mitglieder der Krankenkasse, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz von 14 %. Auf Nachfrage bei meiner Kasse wurde mir mitgeteilt, dass dieser ermäßigte Beitragssatz für mich nicht gelten würde, sondern nur für Selbständige. Ist das so korrekt?
nein, für freiwillig Versicherte gilt generell der gleiche Beitragssatz, nur freiwillig versicherte Arbeitnehmer und Selbständige, die mit Krankengeldanspruch versichert, sind zahlen einen höheren Beitrag - für alle gilt allerdings bei dem jeweiligen Zusatzbeitrag die gleiche Höhe
Frage 2: Inzwischen habe ich einen Minijob auf 450 Euro-Basis angenommen. Dadurch kam es zu einer Beitragserhöhung durch eine höhere Zahlung für die Pflegeversicherung. Berechnung: 50 % von 450 Euro und davon 3,3 % für die Pflegeversicherung. Auch hier die Frage: ist das so korrekt?
ja, das ist korrekt, weil der Arbeitgeber für die Pflegeversicherung keinen Pauschalbeitrag zahlt, demnach zählen diese 50% der 450,00 € als beitragspflichtige Einnahme
Beide Fragen wurden mir von meiner Krankenkasse nur mündlich beantwortet und gleichzeitig erklärte, dass dies für alle gesetzlichen Krankenkassen Gültigkeit hätte. Irgendeine Vorschrift zum Nachlesen konnte mir nicht übergeben werden. Auch im Internet habe ich nichts zu meinen beiden Fragen gefunden. Hat vielleicht jemand dazu genauere Kenntnisse?
Ich füge hier mal einen Link auf die Beitragstabelle einer Krankenkasse ein - nein, das ist keine Werbung, sondern nur ein Beispiel, aus dem du das mit den Beitragssätzen sehen kannst - ich habe da 48 Jahre gearbeitet
https://www.dak.de/dak/darum-dak/freiwi ... 85806.html
Vielen Dank und Grüße
[/quote]
Gruss
Czauderna
[quote=mcCherry post_id=105024 time=1581604003 user_id=26537
Frage 1: Für Mitglieder der Krankenkasse, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz von 14 %. Auf Nachfrage bei meiner Kasse wurde mir mitgeteilt, dass dieser ermäßigte Beitragssatz für mich nicht gelten würde, sondern nur für Selbständige. Ist das so korrekt?
nein, für freiwillig Versicherte gilt generell der gleiche Beitragssatz, nur freiwillig versicherte Arbeitnehmer und Selbständige, die mit Krankengeldanspruch versichert, sind zahlen einen höheren Beitrag - für alle gilt allerdings bei dem jeweiligen Zusatzbeitrag die gleiche Höhe
Frage 2: Inzwischen habe ich einen Minijob auf 450 Euro-Basis angenommen. Dadurch kam es zu einer Beitragserhöhung durch eine höhere Zahlung für die Pflegeversicherung. Berechnung: 50 % von 450 Euro und davon 3,3 % für die Pflegeversicherung. Auch hier die Frage: ist das so korrekt?
ja, das ist korrekt, weil der Arbeitgeber für die Pflegeversicherung keinen Pauschalbeitrag zahlt, demnach zählen diese 50% der 450,00 € als beitragspflichtige Einnahme
Beide Fragen wurden mir von meiner Krankenkasse nur mündlich beantwortet und gleichzeitig erklärte, dass dies für alle gesetzlichen Krankenkassen Gültigkeit hätte. Irgendeine Vorschrift zum Nachlesen konnte mir nicht übergeben werden. Auch im Internet habe ich nichts zu meinen beiden Fragen gefunden. Hat vielleicht jemand dazu genauere Kenntnisse?
Ich füge hier mal einen Link auf die Beitragstabelle einer Krankenkasse ein - nein, das ist keine Werbung, sondern nur ein Beispiel, aus dem du das mit den Beitragssätzen sehen kannst - ich habe da 48 Jahre gearbeitet
https://www.dak.de/dak/darum-dak/freiwi ... 85806.html
Vielen Dank und Grüße
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Gruss
Czauderna