Guten Tag,
ich bin seit ca. 18 Monaten nicht mehr erwerbstätig und daher freiwilliges Mitglied der Krankenkasse. Die Beitragsberechnung richtet sich dabei nach dem gesamten Einkommen. Bei mir sind das zur Zeit nur Kapitalerträge allein. Für das Jahr 2019 hat die Krankenkasse auf Basis des letzten Steuerbescheids ein Monatseinkommen berechnet.
Theoretisch sollte das bei allen Krankenkassen auch gleich erfolgen auf Basis der Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler des GKV-Spitzeninstituts.
Allerdings wollte meine Kasse nur die positiven Kapitalerträge berücksichtigen und wollte die laufenden Verluste Kapitalertrag und die laufenden Verluste Kapitalertrag (Aktien) nicht berücksichtigt. Auch die verrechneten Verluste Kapitalertrag aus Verlustvortrag und die verrechneten Verluste Kapitalertrag (Aktien) aus einem Verlustvortrag wollte die Kasse nicht berücksichtigen.
Erst ein Widerspruch führte dazu, dass zumindest die laufenden Verluste Kapitalertrag (aus demselben Kalenderjahr wie die Gewinne) und die laufenden Verluste Kapitalertrag (Aktien) berücksichtigt wurden und sich der Monatsbeitrag reduzierte.
Aber die verrechneten Verluste Kapitalertrag aus Verlustvortrag und die verrechneten Verluste Kapitalertrag (Aktien) aus Verlustvortrag wollte die Kasse (BIG direkt gesund) nicht berücksichtigen. Sie beruft sich auf die Rechtslage.
Aus meiner Sicht müßte die Krankenkasse auch die verrechneten Verluste Kapitalertrag aus einem Verlustvortrag berücksichtigen, wenn man das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg L 11 KR 2679/18 vom 09.04.2019 zugrundelegt.
Aus Preisangeboten von anderen Krankenkassen habe ich nun aber gesehen, dass einzelne Kassen auch die Verrechnung von Verlusten Kapitalertrag aus einem Verlustvortrag berücksichtigen
Wer kennt Kassen, die bei der Berechnung der Kapitaleinkünfte auch die verrechneten Verluste Kapitalertrag (aus Verlustvortrag) berücksichtigen und nicht nur die "laufenden" Verluste Kapitalertrag bzw. die laufenden Verluste Kapitalertrag (Aktien) ?
Gruß Gerhard_2
Detail zur Beitragsberechnung als freiwilliges Krankenkassenmitglied
Moderator: Czauderna
Re: Detail zur Beitragsberechnung als freiwilliges Krankenkassenmitglied
Hallo und willkommen im Forum
sicher wird sich in Kürze ein (aktiver) Experte dazu melden - die Rechtsgrundlage für die Berechnung der Beiträge freiwilliger Mitglieder bilden die einheitlichen Grundsätze, welche du hier findest - https://www.gkv-spitzenverband.de/krank ... essung.jsp
Aber sicher kennst du die bereits auch schon.
Gruss
Czauderna
sicher wird sich in Kürze ein (aktiver) Experte dazu melden - die Rechtsgrundlage für die Berechnung der Beiträge freiwilliger Mitglieder bilden die einheitlichen Grundsätze, welche du hier findest - https://www.gkv-spitzenverband.de/krank ... essung.jsp
Aber sicher kennst du die bereits auch schon.
Gruss
Czauderna