Das neue Gesetz und mein nicht ganz leichter Fall ...

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Poet
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Beitrag von Poet » 22.08.2013, 21:57

Rossi hat geschrieben:Die Sofas aus dem Forum sehen es ganz offenischtlich anders. Die Schuld liegt immer bei den Anderen und deswegen muss man volle Kanne nachlöhnen.

Vermutlich steht nächste Woche der Pit-Bull der Kasse bei Dir vor der Tür und will die nachzuzahlenden Beiträge vollstrecken.

Du bist ein wunderbarer Fall aus der Praxis, wie man - nach meiner beshciendenen Auffassung - unverhätlnismäßig mit einem Versicherten umgeht.
@Rossi: Ich bin kein Sofa aber im "Schuld-bei-den-Sofa's-suchen" bist Du echt der Weltmeister. Junge, Junge, Du schreibst schon manchmal ein Zeug.

Hier erst noch mal zum lesen:

"Bis 2008 war ich freiwillig versichert, da ich zu der Zeit schon über 30 war und Student. Irgendwann wurden keine Beiträge mehr eingezogen. Das war mir als armer Student natürlich erst recht. Ich habe zu der Zeit auch 20 h die Woche gearbeitet. Nach sehr vielen Monaten kam dann das besagte zweite Schreiben. Da schrieben sie, dass mein Arbeitgeber mich bei ihnen angemeldet hätte, aber kein Versicherungsverhältnis bestehe. Da erst ist mir klar geworden, dass ich nicht mehr versichert war, weil auch keine neue Karte zwischendurch kam. Ich habe daraufhin sofort bei der Arbeit gekündigt."

Und jetzt überdenke mal Deine These vom unwissenden Versicherten.

Wenn man einen falschen Weg geht, nützt es auch nichts das Tempo zu erhöhen.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 23.08.2013, 10:33

Wenn es schon um die Schuldfrage geht - die Kasse hat immer Schuld, auch wenn der Versicherte falsche Angaben macht?
Elija hat geschrieben: Die haben nur gefragt, ob und wo ich versichert bin. Da habe ich dann gesagt, ich wäre privat.
Davon abgesehen hat mindestens ein SoFa versucht, per PN zu helfen. Aber da waren so viele Ungereimtheiten (z. B. freiwillige Versicherung einfach beendet), dass ich auch als Fachmann nicht mehr durchsteige. Da kann wirklich nur noch die Kasse, der alle Informationen vorliegen, weiterhelfen.

g1cht
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Beitrag von g1cht » 23.08.2013, 11:07

Lieber/Liebe Czaudera, Ich hatte, glaube ich, die Frage klar definiert. Würde mir da eine ausführliche Antwort von einem der Experten hier (darauf bezogen) wünschen, wenn möglich. Spekulationen bezüglich TE sind darauf keine Antwort.
g1cht hat geschrieben:Ich dachte bisher, dass eine KK bei Anmeldung vom Arbeitgeber (versicherungspflichtige Tätigkeit) gesetzlich dazu verflichtet sei, den jenigen aufzunehmen und nicht ablehnen kann. Ist das richtig? Wenn ja, ist dann so eine Ablehnung seitens der KK (weil man vielleicht seine Vorversicherungszeiten nicht angegeben hat) rechtens und damit besteht keine Versicherung? Ich bin eher davon ausgegangen, dass auch eine Ablehnung der KK die Versicherung nicht rechtlich "aufhebelt" und (mal abgesehen von der Nicht-Zustellung einer Karte) die Versicherung besteht. Ansonsten würde ja die KK über dem Gesetz stehen. Wie ist denn rechtlich mit solchen Ablehnungen zu verfahren, wenn überhaupt notwendig?

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 23.08.2013, 11:25

Czauderna hat die Frage doch beantwortet. Ein Anmeldung bei der Kasse bedeutet nicht automatisch, dass Krankenversicherungspflicht besteht. Werkstudenten werden nur zur Rentenversicherung angemeldet - bei der Krankenkasse, die den Beitrag für die Rentenversicherung einzieht.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 23.08.2013, 12:28

Die Frage wurde doch wirklich klar beantwortet.

Nicht jede Meldung eines Arbeitgebers löst auch Versicherungspflicht aus. Im übrigen soll es sogar vorkommen das Arbeitgeber falsche Meldungen abgeben. Die werden dann korrigiert

Poet
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Beitrag von Poet » 23.08.2013, 12:41

...zudem ist es hilfreich, wenn der Betroffene sich bei allem Automatismus und Kontrahierungszwang nicht allein auf den AG verlässt sondern ggü. der Kasse eine Willenserklärung abgibt, mit anderen Worten den Beitritt zu einer bestimmten Kasse erklärt.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__175.html

KKA
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Beitrag von KKA » 23.08.2013, 18:52

Poet hat geschrieben:...zudem ist es hilfreich, wenn der Betroffene sich bei allem Automatismus und Kontrahierungszwang nicht allein auf den AG verlässt sondern ggü. der Kasse eine Willenserklärung abgibt, mit anderen Worten den Beitritt zu einer bestimmten Kasse erklärt.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__175.html
Schön und gut, wenn der AN über entsprechende Kenntnisse verfügt.
Was für euch Experten selbstverständlich ist (ist NICHT ironisch gemeint, um das vorwegzunehmen!), ist wohl den meisten, insbesondere jungen ANn nicht bekannt (Vorgehensweise Anmeldung bei der KK).
Hier steht der AG in der Pflicht (und sollte auch die Konsequenzen bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben zu tragen haben).

Gruss
KKA

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 23.08.2013, 23:38

KKA hat geschrieben:Schön und gut, wenn der AN über entsprechende Kenntnisse verfügt. Was für euch Experten selbstverständlich ist (ist NICHT ironisch gemeint, um das vorwegzunehmen!), ist wohl den meisten, insbesondere jungen ANn nicht bekannt (Vorgehensweise Anmeldung bei der KK).
Hier scheint er sie aber zu kennen:
g1cht hat geschrieben:Wenn ja, ist dann so eine Ablehnung seitens der KK (weil man vielleicht seine Vorversicherungszeiten nicht angegeben hat) rechtens
Wenn eine DEÜV-Anmeldung eines bislang Nichtversicherten bei der Kasse eingeht, wird Kontakt mit der Person aufgenommen, um eine Beitrittserklärung zu erhalten. Diese enthält unter anderem die Frage nach der Vorversicherung. Wenn diese Angabe nicht geleistet wird, kann die Kasse nicht prüfen, ob sie überhaupt eine Mitgliedschaft durchführen kann (es könnte z.B. ja auch eine laufende Mitgliedschaft bei einer anderen Kasse bestehen, jemand ü55 in der PKV sein oder oder oder).

Elija
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Beitrag von Elija » 09.09.2013, 20:24

@poet: ich war jedenfalls nicht schuld, sondern die Kasse. Wie sollte ich denn wissen, dass ich nicht mehr versichert war, nachdem keinerlei Mitteilung kam??

Rossi, danke für deine unterstützenden Antworten!

---

Auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums habe ich nun folgende Mitteilung gefunden:

Beispiel 4: Eine Person ist freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und hat schon mehrere Monate die Beiträge nicht bezahlt.
Der bisherige Säumniszuschlag von 5 Prozent pro Monat wird auch für freiwillig versicherte Mitglieder rückwirkend und für die Zukunft auf monatlich 1 Prozent gesenkt. Damit reduzieren sich die aufgelaufenen Schulden für das freiwillige Mitglied. Die Krankenkasse kann den Einzelfall prüfen und, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, Beitragsschulden stunden, niederschlagen oder erlassen. Im Fall von Hilfebedürftigkeit und Alg II-Bezug übernimmt das Jobcenter die Beiträge während des Leistungsbezugs.

http://www.bmg.bund.de/ministerium/pres ... ulden.html

Das Ministerium sagt, dass die Kasse die Beiträge auch bei ehemals freiwilliger Versicherung erlassen sollte. Bei meinen hohen Beitragsschulden ginge es auch gar nicht anders.
Nur habe ich aber Angst, zu denen zu gehen, weil wenn die erst mal meinen Namen haben, dann pfänden die oder bieten mir Ratenabzahlung an. Diese Kasse ist bekannt, nicht gerade freundlich zu sein. Ein Gerichtsverfahren mit denen kann ich mir dann nicht leisten.

Macht es Sinn, noch die Entscheidung des Spibu abzuwarten, der dann hoffentlich empfiehlt, dass auch ehemals freiwillig Versicherten die Beitragsschulden erlassen werden?

Elija :(

Poet
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Beitrag von Poet » 09.09.2013, 21:04

@Elija: Aber aber, Du hast keine Beiträge gezahlt und warst nach eigener Aussage nicht ganz unglücklich darüber keine zahlen zu müssen. Also ganz kommst Du aus (D)einer Verantwortung nicht raus...;-)

Ich würde bereits jetzt auf die Kasse zugehen und um Erlass der Beitragsschulden bitten.

Elija
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Beitrag von Elija » 11.09.2013, 17:54

@poet: Ich wusste über das erste Jahr nicht, dass ich nicht mehr versichert war. Und danach wollte ich es auch nicht mehr genau wissen. Ich habe aus meiner Sicht keine Schuld, dass die einfach beendet haben, ohne mir das mitzuteilen und dein "aber, aber" ist einfach nicht fair. Die Kasse hätte allein schon per Gesetz nicht beenden dürfen und hat mich noch nicht mal informiert.
Dann schreibst du "ich würde bereits jetzt zur Kasse gehen und um Erlass bitten" - warum? Ist vom Spibu nichts mehr zu erwarten?
Hat jemand von euch schon Neuigkeiten von dessen Vorgaben, welcher er ja bis Ende der Woche beim Ministerium vorlegen muss?

SG,
Elija

P.S. Danke an Czauderna und Gernekrankenversichert - ihr habt mir per PN auf jeden Fall weitergeholfen - ihr gehört nicht zu den "Sofas" - hier gibts aber ein paar - ohne Namen zu nennen, die seltsame PNs an mich geschickt haben.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 11.09.2013, 19:18

Hallo,
da muss ich dich aber enttäuschen - ich bin auch ein "Sofa".
Gruss
Czauderna

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 11.09.2013, 19:53

Hier sind jede Menge SoFas unterwegs. Und die sind alle ganz unterschiedlich. Das haben Menschen so an sich...
Vielleicht kamen die Nachrichten auch von Kaufleuten im Gesundheitswesen. Oder ganz anderen Berufsbildern...
Kurz & knapp: Bitte kein SoFa-Feindbild aufbauen! Danke! :wink:

Poet
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Beitrag von Poet » 11.09.2013, 21:25

@Elija: Nur der Vollständigkeit halber -> Ich bin kein Sofa, habe aber auch keine PN geschrieben.

Nochmal: Gehe zur Kasse, bitte um Erlass der Beitragsschulden.

http://www.bundesregierung.de/Content/D ... assen.html

Wenn die Umsetzungshinweise des SPIBU vorliegen, kann Dein Antrag sofort bearbeitet werden.

vlac
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Beitrag von vlac » 11.09.2013, 23:22

Hallo,

@Elija: Ich persönlich fände es gut, wenn Du die Schuld etwas weniger massiv von Dir weg in die Richtung von anderen schieben würdest, sowohl was Deine Krankenkasse als solche, aber auch Dein Urteil über die Menschen hier, betrifft.

Denn es bringt Dich absolut nicht weiter. Letzten Endes ist es so: Es wurden keine Beiträge mehr abgebucht, und das fällt einem auf, auch wenn die Krankenkasse nicht explizit schreibt, dass man nichts mehr abbucht. Du wusstest auch, dass Du Beiträge zahlen musst, weil Du Werksstudent warst, und jedem Studenten klar sein sollte, was das bedeutet. Irgendwann hast Du gekündigt, und die Krankenkasse hat angefragt, wie Du nun versichert bist, und Du hast geantwortet, Du seist nun privat versichert, und hast seitdem von Erspartem gelebt.

Das ist die Situation der Vergangenheit.

Die sich nun mit der Situation der Gegenwart vermischt: Deine Ersparnisse neigen sich dem Ende zu, Du brauchst Arbeit, vielleicht auch ALG II, sage ich jetzt mal, und dafür brauchst Du eine Krankenkasse.

Das ist das, mit dem man hier arbeiten muss.

Was der Spibu sagen wird, ist vor diesem Hintergrund recht unerheblich. Denn was willst Du machen? Du braucht eine Krankenkasse. Du kannst nicht einfach hingehen, und nichts tun, sollte das Papier des Spibu nicht so ausfallen, wie Du es Dir vorstellst.

Zumal auch unklar ist, wie es genau aussehen müsste, damit es so ist, wie Du es brauchst. Deine Beschreibung der Ereignisse in der Vergangenheit ist hier im Forum sehr kryptisch, und dass Du noch hier bist, deutet darauf hin, dass man hinter den Kulissen auch nicht wirklich schlauer geworden ist.

Es ist deshalb an Dir, Dir genau zu überlegen, was damals war. Dafür könntest Du zum Beispiel Deinen damaligen Arbeitgeber fragen, was es an Kommunikation zwischen ihm und der Krankenkasse gegeben hat.

Denn was damals war, dürfte durchaus entscheiden, was demnächst passiert. Solltest Du einfach die Beiträge schuldig geblieben sein, dann könnte die Situation vor dem Hintergrund des Schuldenerlasses eine andere sein, als wenn beispielsweise die Krankenkasse davon ausgegangen ist, dass Du Dich in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis befindest.

Denn: Es ist nicht gesagt, dass die Krankenkasse davon wusste, dass Du Werksstudent bist. Du warst über 30, dementsprechend nicht als Student versichert, und dass jemand an der Uni ist, kommt nicht immer unbedingt auch bei der Krankenkasse an.

Wobei ich anmerken muss, ich unterrichte unter anderem an der Universität, dass es recht häufig vorkommt, dass sich Krankenkassen auch "taub" stellen, und den arbeitenden Ü30-Studenten behandeln, wie einen ganz normalen Werktätigen. Denn der Werksstudenten-Status ist für Ü30er eher ein Ärgernis, weil sie nicht mehr von den günstigen Studentenbeiträgen profitieren. Sie tragen beim Werksstudentenstatus eine Beitragslast, die höher ist, als bei Kollegen, die nicht studieren, und ebenfalls 20 Stunden arbeiten.

Es könnte also sein, dass die Kasse genau das gemacht hat - aber das ist geraten. Wenn dem so war, dann hättest Du tatsächlich nach Deiner Kündigung keine anderweitige Absicherung für den Krankheitsfall mehr gehabt. Aber: Dann stellt sich die Frage, was mit Deiner Antwort an die Kasse, Du seist privat versichert, ist, ob man Dir daraus beim Schuldenerlass einen Strick drehen kann.

Es gibt sicherlich Wege, aus der Situation heraus zu kommen, auch wenn Du keinen Schuldenerlass bekommst. Nur muss man dafür die Situation kennen, wie sie wirklich war.

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