Darf die AOK das?
Moderator: Czauderna
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Darf die AOK das?
Folgender Sachverhalt: ich bin in der Probezeit krankgeworden, der Arbeitgeber hat mich daraufhin einen Tag später fristlos gekündigt. Ich habe darauf hin Klage beim Arbeitsgericht eingereicht.
Jetzt kommt die AOK ins Spiel, ich musste Krankenscheine, Klageschrift, Fragebogen über die Entlassung ausfüllen und einreichen. Dann passierte garnichts, außer das ich erst nach telefonischer Anfrage (3 Woche nach der Erstbescheinigung) die Antwort erhielt das die Krankenkasse weder in die Krankengeldzahlungen geht, noch den Versicherungsschutz aufrecht erhält, und das sie die Beendigung der Krankschreibung festgestellt haben. Dieses ist weder mit Rücksprache mit dem behandelnden Arzt, oder dem zuständigen Mdk festgestellt worden. Jetzt meine Frage darf die AOK das, und was ich tun muss denn der Arzt hat eine weitere Krankschreibung befürwortet und hat eine weiterbehandlung eines Neurologen angeordnet.
Zwischenzeitlich hat eine außergerichtliche Einigung stattgefunden die die fristlose in eine ordentliche Kündigung gewandelt.
Jetzt kommt die AOK ins Spiel, ich musste Krankenscheine, Klageschrift, Fragebogen über die Entlassung ausfüllen und einreichen. Dann passierte garnichts, außer das ich erst nach telefonischer Anfrage (3 Woche nach der Erstbescheinigung) die Antwort erhielt das die Krankenkasse weder in die Krankengeldzahlungen geht, noch den Versicherungsschutz aufrecht erhält, und das sie die Beendigung der Krankschreibung festgestellt haben. Dieses ist weder mit Rücksprache mit dem behandelnden Arzt, oder dem zuständigen Mdk festgestellt worden. Jetzt meine Frage darf die AOK das, und was ich tun muss denn der Arzt hat eine weitere Krankschreibung befürwortet und hat eine weiterbehandlung eines Neurologen angeordnet.
Zwischenzeitlich hat eine außergerichtliche Einigung stattgefunden die die fristlose in eine ordentliche Kündigung gewandelt.
Re: Darf die AOK das?
Hallo,
ab wan bestand die Arbeitsunfähigkeit, wann wurde die diesbezügliche Bescheinigung vom Arzt ausgestellt. Wann wurde fristlos gekündigt (weshalb fristlos, was steht im Arbeitsvertrag?), wann erhielt der TE die Kündigung?
Mit welcher Begründung wurde die Krankengeldzahlung von der KK abgelehnt?
MfG
ratte1
ab wan bestand die Arbeitsunfähigkeit, wann wurde die diesbezügliche Bescheinigung vom Arzt ausgestellt. Wann wurde fristlos gekündigt (weshalb fristlos, was steht im Arbeitsvertrag?), wann erhielt der TE die Kündigung?
Mit welcher Begründung wurde die Krankengeldzahlung von der KK abgelehnt?
MfG
ratte1
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Zu den Eckpunkten:
Krank ab dem 17.11,
Kündigung erhalten am 18.11. zum ebenfalls 17.11.
Gründe angebliche Unterschlagung und Unterschriftsfälschung
KK lehnt die Lohnfortzahlung ohne Begründung ab, bzw verweist mich an das zuständige Jobcenter, gleichfalls sollte ich mich dort melden um meine Krankenversicherung aufrecht zu erhalten
Zum 30.11. nun per Einigung fristgerechte Kündigung.
Mit freundlichen Grüßen
Frau Holle
Ps. Die Aufhebung der Krankschreibung erfolgte zum 17.12
Krank ab dem 17.11,
Kündigung erhalten am 18.11. zum ebenfalls 17.11.
Gründe angebliche Unterschlagung und Unterschriftsfälschung
KK lehnt die Lohnfortzahlung ohne Begründung ab, bzw verweist mich an das zuständige Jobcenter, gleichfalls sollte ich mich dort melden um meine Krankenversicherung aufrecht zu erhalten
Zum 30.11. nun per Einigung fristgerechte Kündigung.
Mit freundlichen Grüßen
Frau Holle
Ps. Die Aufhebung der Krankschreibung erfolgte zum 17.12
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Dem kann ich nur beipflichten. Jeder Sozialleistungsträger ist zudem verpflichtet, Ablehnungen schriftlich zu begründen.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Meiner Ansicht nach besteht Anspruch auf Krankengeld ab dem 01.12.14 (nach dem Ende der Lohnfortzahlung) und die Einstellung des Krankengeldes entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Ich würde an deiner Stelle einen schriftlichen Antrag auf Krankengeld stellen.
MfG
ratte1
Re: Darf die AOK das?
Hallo Frau Holle,Frau Holle1234 hat geschrieben: ich bin in der Probezeit krankgeworden, der Arbeitgeber hat mich daraufhin einen Tag später fristlos gekündigt. Ich habe darauf hin Klage beim Arbeitsgericht eingereicht.
Jetzt kommt die AOK ins Spiel,ich musste Krankenscheine, Klageschrift,Fragebogen über die Entlassung ausfüllen und einreichen.
Kündigung erhalten am 18.11.
Gründe angebliche Unterschlagung und Unterschriftsfälschung
Da die AOK Dir niemals mitteilen wird, auf welchem Wege, und was, an andere Sozialträger weitergegeben wird, empfehle ich Dir dafür zu sorgen das die Klageschrift,ebenso den von Dir ausgefüllten Fragebogen, aus den Unterlagen der AOK
v e r s c h w i n d e t
bevor DIR irgendwann, mal NACHTEILE bei anderen Sozialträgern entstehen, oder bei eventuellen zukünftigen Arbeitgebern.
Du schreibst, Du MUSSTEST die Klageschrift bei Deiner AOK einreichen.
um die Arbeitsweise Deiner AOK besser einschätzen zu können,
schreib doch mal.
wie wurde dieses denn begründet ????????
wurde dafür ein gewisser Druck auf Dich ausgeübt ???????
fühltes Du Dich dazu genötigt, die Klageschrift weiterzureichen ?????
Gruß Bully