Chronisch krank im Sinne der KK?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Lillie
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Chronisch krank im Sinne der KK?

Beitrag von Lillie » 15.10.2010, 13:26

Hallo zusammen,

ich bräuchte mal einen Rat. Hab diese Frage schonmal vor längerem bei meiner alten KK (AOK) gestellt und mir wurde gesagt, ich würde nicht in diese Regelung fallen. Hab vor einiger Zeit nun zur TKK gewechselt (bin dort bisher auch super zufrieden) und frage mich, ob ich es da nochmal versuchen sollte. Ich habe auch schon nach diesen Kriterien gegoogelt und ich finde ja schon, dass ich in diese Gruppe gehöre.

Also, ich habe eine chronisch progrediente Erkrankung, wegen der ich schon seit Jahren mind. einmal im Quartal beim Arzt bin. Zusätzlich muss ich täglich ein Hilfsmittel tragen, damit diese Erkrankung nicht noch schlimmer wird (ohne dieses Hilfsmittel wäre eine operative Versteifung großer Bereiche der Wirbelsäule notwendig und ich hätte täglich Schmerzen). Darüber hinaus bekomme ich auch regelmäßig Physiotherapie.
Hab einen GdB von 30%.

Was meint ihr? Lohnt es sich, es bei der neuen Krankenkasse wieder zu versuchen?

Grüße, Lillie

Aha
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Registriert: 20.04.2010, 18:04

Beitrag von Aha » 15.10.2010, 13:37

Auf jeden Fall neu probieren. Wenn seit mindest. einem Jahr und weiter einmal im Quartal ein Arztbesuch aufgrund der betreffenden Erkrankung notwendig ist spricht man von der chronischen Erkrankung. Man kann sich dann von Zuzahlungen befreien lassen, die über 1% der Belastungsgrenze liegen. Sonst sind es 2%, Die Belastungsgrenze wird für jeden individuell festgesetzt.

Krankenkassenfee
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Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 15.10.2010, 18:04

Hallo,

die Definition lautet:
Es ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung der unter A 1 genannten Krankheit erforderlich (ärztliche
oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Behandlungspflege, Versorgung mit Heil- und
Hilfsmitteln), da ohne Behandlung nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine
Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist.

Ich denke die neue Kasse wird auch eher nicht geneigt sein da großzügig zu verfahren.
Stell den Antrag, wenn sie es ablehnen, lege Widerspruch ein. Dann wird sich sicher intensiv damit beschäftigt ;-)

Schönen Gruß,
Fee

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