Folgender Fall:
Die bisherige Krankenkasse hat nach fristgerechter Kündigung eine Kündigungsbescheinigung ausgestellt.
Die Kündigungsbescheinigung wurde mit einem Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse eingereicht.
Die neue Kasse hat die Mitgliedschaft nach Ende der Mitgliedschaft bei der alten Kasse bescheinigt.
Wie wäre vorzugehen, wenn man nun doch bei der alten Kasse bleiben möchte ?
Chaos bei Krankenkassenwechsel
Moderator: Czauderna
Re: Chaos bei Krankenkassenwechsel
Hallo,GKVfan hat geschrieben: ↑21.09.2020, 20:15Folgender Fall:
Die bisherige Krankenkasse hat nach fristgerechter Kündigung eine Kündigungsbescheinigung ausgestellt.
Die Kündigungsbescheinigung wurde mit einem Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse eingereicht.
Die neue Kasse hat die Mitgliedschaft nach Ende der Mitgliedschaft bei der alten Kasse bescheinigt.
Wie wäre vorzugehen, wenn man nun doch bei der alten Kasse bleiben möchte ?
wenn die Kündigung vor dem Eintrittsdatum zurückgezogen wird und der Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse auch, dann bleibt alles beim alten.
Später wird schwierig, wenn nicht gar unmöglich, jedenfalls gleich wieder raus.
Gruss
Czauderna
Re: Chaos bei Krankenkassenwechsel
OK, die neue Kasse hat nun den Mitgliedsantrag storniert.
Muss die Kündigung aktiv zurückgezogen werden, oder erledigt sich das auch dadurch, dass man einfach keine neue Mitgliedsbescheinigung vorlegt ?
Anders gefragt:
Wirkt die Fortsetzung dann wie ein Wechsel mit 18 Monaten erneuter Bindung oder wird die Kündigung einfach ignoriert ?
Muss die Kündigung aktiv zurückgezogen werden, oder erledigt sich das auch dadurch, dass man einfach keine neue Mitgliedsbescheinigung vorlegt ?
Anders gefragt:
Wirkt die Fortsetzung dann wie ein Wechsel mit 18 Monaten erneuter Bindung oder wird die Kündigung einfach ignoriert ?
Re: Chaos bei Krankenkassenwechsel
Hallo,GKVfan hat geschrieben: ↑23.09.2020, 10:03OK, die neue Kasse hat nun den Mitgliedsantrag storniert.
Muss die Kündigung aktiv zurückgezogen werden, oder erledigt sich das auch dadurch, dass man einfach keine neue Mitgliedsbescheinigung vorlegt ?
Anders gefragt:
Wirkt die Fortsetzung dann wie ein Wechsel mit 18 Monaten erneuter Bindung oder wird die Kündigung einfach ignoriert ?
das sollte auch von der alten Kasse mitgeteilt worden sein, d.h. wenn der alten Kasse bis zum Ende der Mitgliedschaft keine Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse vorliegt, dann ist die Kündigung gegenstandslos, also ohne Wirkung. Wenn aber die Bescheinigung der neuen Kasse vorlag, danach aber die Stornierung bei der neuen Kasse erfolgte, dann weiß die alte Kasse nichts davon, das sollte sie aber.
Gruss
Czauderna
Re: Chaos bei Krankenkassenwechsel
Die Bescheinigung der neuen Kasse wurde vom Mitglied noch nicht an die alte Kasse gesendet.
Sofern das nicht automatisch passiert zwischen den Kassen ist der Status jetzt:
Alte Kasse gekündigt + keine neue Mitgliedsbescheinigung vorgelegt durch Mitglied.
Re: Chaos bei Krankenkassenwechsel
Hallo,
Dann wird die Mitgliedschaft nicht beendet - was aber spricht dagegen die alte Kasse entsprechend zu informieren ?
Gruß
Czauderna
Dann wird die Mitgliedschaft nicht beendet - was aber spricht dagegen die alte Kasse entsprechend zu informieren ?
Gruß
Czauderna