...und dann auch bitte die Begriffe "erwerbsfähig" / "erwerbsunfähig" mit einbeziehen. (fiktiver Arbeitsplatz???)
Und vielleicht auch einmal "behindert" / "schwerbehindert" / "nicht behindert"
Und "Berufsunfähigkeit" ist dann ja auch mal begrenzt worden auf 'vor dem 01-01-1961 Geborene'.
Als ob Menschen plötzlich nicht mehr berufsunfähig werden können, nur weil der Jahrgang 61 ein ganz besonderer war.!????
Hmm, nicht "berufsunfähig werden können". Eher wohl "dürfen".
LG
RA
Bundestagswahl – Gesundheitspolitik – Krankengeld …
Moderator: Czauderna
roemer70:
Arzt,Krankenhaus Bereich und (gefakte) Pflegefälle.
Sicher gibt es auch Kranken Schauspieler,aber die Überwinden sogar die MDK Untersuchung
mit Bravour.
Aber ich zweifle die korrekte Ausübung an. Es gibt klare Definierte Gesetzliche Regelungen,
für den MDK wie für die Krankenkasse.
Für Staatliche Förderungen besteht keine Bringschuld, man muss es in Erfahrung bringen und Beantragen, sonst gibt es nix. Aber für GKV und DRV besteht eine Gesetzliche Beratung und Aufklärungspflicht ,auch Gesetzlich geregelt,aber es wird sich nicht daran gehalten.
Würde man sich daran halten, gebe es im Internet nicht so viele Anfragen.
(Beispiel:Wieso dauert die Überweisung Verletztengeld 3 tage,Krankengeld jetzt aber 14 tage?
( Antwort: Wenn sie beim Amt einen Brief abgegeben haben,müssen sie auch länger warten!)
Ist dass eine Seriöse Antwort oder totale Verarsche? Kann sich jeder selber aussuchen.
Ist es legitim, dass die KK nach fasst 8 Monaten Krankheit den MDK einschaltet? Sicher, muss sie ja sogar.Wobei, während den 5 Monaten, in denen die KK nur Verletztengeld weitergeleitet hat, war ihr ein MDK Gutachten schnuppe.
Genauso sollte aber der MDK sich an die eigenen Regeln halten.Tut er das? Ich sage Nein.
Und dabei möchte ich gar nicht auf die Arzt zu Arzt und Krankenhausfälle eingehen.
Wenn ein Arzt des MDK, sich bei dem behandelten Arzt informiert und dort erfährt,warum AU
weiter gegeben ist, er aber trotzdem ein Gutachten erstellt, gegen den Patienten und für die KK,
und ein Gutachten auf Grund von Erkenntnissen aus 5 Monaten vorher erstellt, mit dem Hinweis
die weitere AU ist nicht mehr Transparent, hat das ganze doch System. Einzelfall?Nie und nimmer,
das ist Absicht und so gewollt.
Wenn der MDK, weil sich der Patient wehrt,dann nochmal nachhaken muss und behauptet, es muss
nochmal nachgeprüft werden,weil Ihm der Stift geht,und der KK das zu dünn ist und verlangt ein Positives Leistungsbild mit neuer Begründung, warum die AU beendet ist, dann ist das nicht nur ein Illegales vorgehen mit allen Verstößen gegen die AU-RL, dass ist Kriminell.
Dann noch der letzte versuch der KK, bitte Sozialgericht, verdonnre uns nicht zur Zahlung,
wir werden brav noch eine Persönliche Untersuchung anordnen und alles wird gut?
Aber vielleicht gibt es mal eine Möglichkeit, dass sich wenigstens an die bestehenden Gesetze gehalten wird?
Ein Beispiel, ein LKW Fahrer erhält von seinem Disponent eine Tour, die er nur mit Überschreitung der Lenk- und Ruhezeiteinüberschreitung schaffen kann! Er wird Kontrolliert
und bekommt Geld und Punkte Strafe, der Disponent erhält das Doppelte.
Das gleiche jetzt bei der KK. Der Sachbearbeiter erhält mal eine Strafe wegen Verstöße, der Vorgesetzte das Doppelte.Dass hätte dann den gleichen Effekt wie bei LKW-Fahrer und Disponent,
beide achten mehr auf die Einhaltung der Gesetzlichen Regelungen.
Gruß
Habssatt
Ich halte eine Kontrollinstanz auf jeden Fall für Sinnvoll.Siehe die Missbrauchsfälle im ApothekenAber ein Verzicht auf Kontrollinstrumente würde die Kosten aus dem Ruder laufen lassen. Zu wessen Ungunsten? Dreimal dürft Ihr raten...
Arzt,Krankenhaus Bereich und (gefakte) Pflegefälle.
Sicher gibt es auch Kranken Schauspieler,aber die Überwinden sogar die MDK Untersuchung
mit Bravour.
Aber ich zweifle die korrekte Ausübung an. Es gibt klare Definierte Gesetzliche Regelungen,
für den MDK wie für die Krankenkasse.
Für Staatliche Förderungen besteht keine Bringschuld, man muss es in Erfahrung bringen und Beantragen, sonst gibt es nix. Aber für GKV und DRV besteht eine Gesetzliche Beratung und Aufklärungspflicht ,auch Gesetzlich geregelt,aber es wird sich nicht daran gehalten.
Würde man sich daran halten, gebe es im Internet nicht so viele Anfragen.
(Beispiel:Wieso dauert die Überweisung Verletztengeld 3 tage,Krankengeld jetzt aber 14 tage?
( Antwort: Wenn sie beim Amt einen Brief abgegeben haben,müssen sie auch länger warten!)
Ist dass eine Seriöse Antwort oder totale Verarsche? Kann sich jeder selber aussuchen.
Ist es legitim, dass die KK nach fasst 8 Monaten Krankheit den MDK einschaltet? Sicher, muss sie ja sogar.Wobei, während den 5 Monaten, in denen die KK nur Verletztengeld weitergeleitet hat, war ihr ein MDK Gutachten schnuppe.
Genauso sollte aber der MDK sich an die eigenen Regeln halten.Tut er das? Ich sage Nein.
Und dabei möchte ich gar nicht auf die Arzt zu Arzt und Krankenhausfälle eingehen.
Wenn ein Arzt des MDK, sich bei dem behandelten Arzt informiert und dort erfährt,warum AU
weiter gegeben ist, er aber trotzdem ein Gutachten erstellt, gegen den Patienten und für die KK,
und ein Gutachten auf Grund von Erkenntnissen aus 5 Monaten vorher erstellt, mit dem Hinweis
die weitere AU ist nicht mehr Transparent, hat das ganze doch System. Einzelfall?Nie und nimmer,
das ist Absicht und so gewollt.
Wenn der MDK, weil sich der Patient wehrt,dann nochmal nachhaken muss und behauptet, es muss
nochmal nachgeprüft werden,weil Ihm der Stift geht,und der KK das zu dünn ist und verlangt ein Positives Leistungsbild mit neuer Begründung, warum die AU beendet ist, dann ist das nicht nur ein Illegales vorgehen mit allen Verstößen gegen die AU-RL, dass ist Kriminell.
Dann noch der letzte versuch der KK, bitte Sozialgericht, verdonnre uns nicht zur Zahlung,
wir werden brav noch eine Persönliche Untersuchung anordnen und alles wird gut?
Aber vielleicht gibt es mal eine Möglichkeit, dass sich wenigstens an die bestehenden Gesetze gehalten wird?
Ein Beispiel, ein LKW Fahrer erhält von seinem Disponent eine Tour, die er nur mit Überschreitung der Lenk- und Ruhezeiteinüberschreitung schaffen kann! Er wird Kontrolliert
und bekommt Geld und Punkte Strafe, der Disponent erhält das Doppelte.
Das gleiche jetzt bei der KK. Der Sachbearbeiter erhält mal eine Strafe wegen Verstöße, der Vorgesetzte das Doppelte.Dass hätte dann den gleichen Effekt wie bei LKW-Fahrer und Disponent,
beide achten mehr auf die Einhaltung der Gesetzlichen Regelungen.
Gruß
Habssatt
@Habssatt: Natürlich werden Humanist Poet und Sozi KKA heiraten bzw. sich verpartnern. Wir haben schon einen Termin. Nur: Wir wollen Dich gerne als Blumenmädchen und MachtsSinn als Trauzeuge.Habssatt hat geschrieben:Hallöchen ihr zwei
@poet und @KKA, Ihr führt ja eine hochinteressante Zweisame Diskussion.
Ich bitte vorweg schon mal um Entschuldigung, aber ich habe irgendwie den-eindruck, einer Diskussion für Akademiker und Single mit Niveau?
Wollt ihr vielleicht Heiraten und anschließend noch schnell ``Die Welt retten``??:lol:
Nur mein Persönlicher Eindruck,wirklich,aber der Titel hier nennt sich doch immer
noch, Bundestagswahl – Gesundheitspolitik – Krankengeld ,oder?
Gruß
Habssatt
Dafür dass wir zwei eine einsame Akademiker- und Elite-Partner-Model-Diskussion im falschen Thread führen, haben sich aber ganz schön viele angeschlossen.