BU und Familienversicherung
Moderator: Czauderna
BU und Familienversicherung
Hallo, ich habe folgende Frage:
meine Frau war früher selbstständig (Verdienst unter 360€ daher mit mir familienversichert). Sie hatte dann einen schweren Unfall und hat seitdem aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Seit kurzem bekommt sie nun aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (war ein Kampf, bis die Versicherung endlich gezahlt hat...) eine kleine Rente von 505€ monatlich. (sie ist seit dem Unfall zu 25% bejhindert).
Kann sie dann noch mit mir in der Familienversicherung bleiben? Bisher habe ich im Forum immer nur von Selbstständiger Nebenbeschäftigung gelesen. Wie aber sieht das bei einer privaten BU aus? Das meiste Geld von den 505€ benötigt sie eh für Medikamente, da noch mal 160€ oder wieviel auch immer für eine KV abzuzweigen wäre sehr schwer für sie...
Vielen Dank für eine Antwort, mfg, bikerbaer
meine Frau war früher selbstständig (Verdienst unter 360€ daher mit mir familienversichert). Sie hatte dann einen schweren Unfall und hat seitdem aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Seit kurzem bekommt sie nun aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (war ein Kampf, bis die Versicherung endlich gezahlt hat...) eine kleine Rente von 505€ monatlich. (sie ist seit dem Unfall zu 25% bejhindert).
Kann sie dann noch mit mir in der Familienversicherung bleiben? Bisher habe ich im Forum immer nur von Selbstständiger Nebenbeschäftigung gelesen. Wie aber sieht das bei einer privaten BU aus? Das meiste Geld von den 505€ benötigt sie eh für Medikamente, da noch mal 160€ oder wieviel auch immer für eine KV abzuzweigen wäre sehr schwer für sie...
Vielen Dank für eine Antwort, mfg, bikerbaer
Hallo,
in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung sind bestimmte Familienangehörige des Mitglieds kostenlos mitversichert (§ 10 SGB V). Voraussetzung ist, dass das Gesamteinkommen des Familienangehörigen im Jahr 2009 monatlich 365,00 EUR nicht überschreitet. Als geringfügig Beschäftigte (so genannter Mini-Job) können die Familienangehörigen sogar 400,00 EUR monatlich dazuverdienen.
Entscheidend ist hier, ob die private Rente grds. steuerpflichtig ist (unabhängig von der Höhe). Evtl. beim Finanzamt (oder einem anderen Forum) klären.
Gruß
RHW
in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung sind bestimmte Familienangehörige des Mitglieds kostenlos mitversichert (§ 10 SGB V). Voraussetzung ist, dass das Gesamteinkommen des Familienangehörigen im Jahr 2009 monatlich 365,00 EUR nicht überschreitet. Als geringfügig Beschäftigte (so genannter Mini-Job) können die Familienangehörigen sogar 400,00 EUR monatlich dazuverdienen.
Entscheidend ist hier, ob die private Rente grds. steuerpflichtig ist (unabhängig von der Höhe). Evtl. beim Finanzamt (oder einem anderen Forum) klären.
Gruß
RHW
Hallo,
m.E. ist es völlig egal, ob die private Rente steuerpflichtig ist oder nicht: sie wird in jedem Fall in voller Höhe zum Gesameinkommen gezählt. http://195.243.174.27/pro/servlet/Conte ... oid=915064
Folge im hiesigen Fall: Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung besteht nicht.
MfG
ratte1
m.E. ist es völlig egal, ob die private Rente steuerpflichtig ist oder nicht: sie wird in jedem Fall in voller Höhe zum Gesameinkommen gezählt. http://195.243.174.27/pro/servlet/Conte ... oid=915064
Folge im hiesigen Fall: Anspruch auf die kostenlose Familienversicherung besteht nicht.
MfG
ratte1
Na wunderbar!
Die Rente aus einer priv. Unfallversicherung zälhlt zum Gesamteinkommen und deswegen wird die Kundin aus der Familienversicherung gekickt, zumindest nach dem Einnahmekatalog des Spibus.
Würde es sich um eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung handeln, dann spielt die Höhe keine Rolle. Die Kundin würde in der Familienversicherung verbleiben.
Kann mir ein Sofa mal die Logik hier erklären.
Und wenn ich mir den Katalog für das Gesamteinkommen näher unter die Lupe nehme, dann muss ich feststellen, dass bei der Bewertung ob es sich um ein Gesamteinkommen handelt, teilweise die hierzu ergangene Rechtsprechung zitiert wird.
Allerdings wird im Bereich der priv. Unfallversicherung keine Rechtsprechung zitiert. Wird dieses vom Spibu scharmvoll verschwiegen?
Also ich würde zunächst den Hinweis von RHW verfolgen und beim Finanzamt klären, ob und wieweit die priv. Rente aus der Unfallversicherung zum steuerpflichtigen Gesamteinkommen im Sinne von § 18 SGB IV zählt. Denn hierauf nehmen die Bestimmungen des § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V explizit Bezug.
Die Rente aus einer priv. Unfallversicherung zälhlt zum Gesamteinkommen und deswegen wird die Kundin aus der Familienversicherung gekickt, zumindest nach dem Einnahmekatalog des Spibus.
Würde es sich um eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung handeln, dann spielt die Höhe keine Rolle. Die Kundin würde in der Familienversicherung verbleiben.
Kann mir ein Sofa mal die Logik hier erklären.
Und wenn ich mir den Katalog für das Gesamteinkommen näher unter die Lupe nehme, dann muss ich feststellen, dass bei der Bewertung ob es sich um ein Gesamteinkommen handelt, teilweise die hierzu ergangene Rechtsprechung zitiert wird.
Allerdings wird im Bereich der priv. Unfallversicherung keine Rechtsprechung zitiert. Wird dieses vom Spibu scharmvoll verschwiegen?
Also ich würde zunächst den Hinweis von RHW verfolgen und beim Finanzamt klären, ob und wieweit die priv. Rente aus der Unfallversicherung zum steuerpflichtigen Gesamteinkommen im Sinne von § 18 SGB IV zählt. Denn hierauf nehmen die Bestimmungen des § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V explizit Bezug.
ganz klar KEIN Anspruch auf Familienversicherung, auch wenn dies hier dem Fragesteller nicht gefällt.
So ein Fall wurde doch schon vor dem Bundessozialgericht entschieden.
Kurzfassung siehe hier die Nr. 4
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... &linked=pm
So ein Fall wurde doch schon vor dem Bundessozialgericht entschieden.
Kurzfassung siehe hier die Nr. 4
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... &linked=pm
Wunderbar Heinrich,
Du hast mir soeben das scharmvolle Verscheigen des Spibus erklärt und die Erleuchtung gebracht.
Tipp für den Spibu!
Bitte die BSG-Entscheidung in den Katalog aufnehmen, dann gibt es kein mullen und knullen mehr!
Allerdings muss sich dann natürlich die Frage gestellt werden, warum die Unfallrente der BG nicht mit dem Zahlbetrag zu berücksichtigen ist? Hier wird ja auch die Eselsbrücke zum Steuerrecht gebaut?!?
Du hast mir soeben das scharmvolle Verscheigen des Spibus erklärt und die Erleuchtung gebracht.
Tipp für den Spibu!
Bitte die BSG-Entscheidung in den Katalog aufnehmen, dann gibt es kein mullen und knullen mehr!
Allerdings muss sich dann natürlich die Frage gestellt werden, warum die Unfallrente der BG nicht mit dem Zahlbetrag zu berücksichtigen ist? Hier wird ja auch die Eselsbrücke zum Steuerrecht gebaut?!?
Hm, erst mal vielen Dank für ihre Antworten.
Ich werde erst mal ihre Ratschläge annehmen und weitere Erkundigungen einholen.
Unverständlich ist allerdings auch, das, wie Rossi gesagt hat, die Rente aus einer privaten Unfallversicherung als Gesamteinkommen zählt, die Rente aus einer gesetzlichen Unfallversicherung aber nicht.
Ich möchte nur noch mal kurz auf die Bezeichnungen eingehen: Hier wurde von "privater Unfallversicherung" gesprochen, bei meiner Frau handelt es sich aber um eine "private Berufsunfähigkeitsrente", d.h. dass sie aufgrund eines schweren Unfalles in ihrem Beruf nicht mehr arbeiten kann. Ich bin ja nun mal kein Fachmann, (möchte aber einer werden ) aber:
Gibt es da einen Unterschied, oder ist das unerheblich? Bei diesen Paragraphenhengsten, die jedes Wort auf die Waagschale legen, kann man ja nie wissen...
Mfg, bikerbaer
Ich werde erst mal ihre Ratschläge annehmen und weitere Erkundigungen einholen.
Unverständlich ist allerdings auch, das, wie Rossi gesagt hat, die Rente aus einer privaten Unfallversicherung als Gesamteinkommen zählt, die Rente aus einer gesetzlichen Unfallversicherung aber nicht.
Ich möchte nur noch mal kurz auf die Bezeichnungen eingehen: Hier wurde von "privater Unfallversicherung" gesprochen, bei meiner Frau handelt es sich aber um eine "private Berufsunfähigkeitsrente", d.h. dass sie aufgrund eines schweren Unfalles in ihrem Beruf nicht mehr arbeiten kann. Ich bin ja nun mal kein Fachmann, (möchte aber einer werden ) aber:
Gibt es da einen Unterschied, oder ist das unerheblich? Bei diesen Paragraphenhengsten, die jedes Wort auf die Waagschale legen, kann man ja nie wissen...
Mfg, bikerbaer
Nun, wenn man den Katalog der Gesamteinnahmen etwas näher unter die Lupe nimmt, dann dürfte es völlig egal sein, ob es sich um eine Unfall oder Berufsunfähigkeitsrente aus der priv. Versicherung handelt.
Das BSG geht auch speziell auf die Gesamteinkünfte des Steuerrechts sein. Danach ist die Rente wohl nicht steuerpflichtig, aber der Ertrag hieraus.
Aufgrund der speziellen Begriffsbestimmung in § 10 Abs. 1 Nr. 4 SGB V wird allerdings klar, dass hier nicht der Ertragsanteil der Rente, sondern der Zahlbetrag zu berücksichtigen ist.
Aber die Logik, warum die gesetzliche Unfallrente nicht zu berücksichtigen ist, denn sie hat ja schliesslich auch einen Zahlbetrag, ist in meiner Birne noch nicht angekommen!
Das BSG geht auch speziell auf die Gesamteinkünfte des Steuerrechts sein. Danach ist die Rente wohl nicht steuerpflichtig, aber der Ertrag hieraus.
Aufgrund der speziellen Begriffsbestimmung in § 10 Abs. 1 Nr. 4 SGB V wird allerdings klar, dass hier nicht der Ertragsanteil der Rente, sondern der Zahlbetrag zu berücksichtigen ist.
Aber die Logik, warum die gesetzliche Unfallrente nicht zu berücksichtigen ist, denn sie hat ja schliesslich auch einen Zahlbetrag, ist in meiner Birne noch nicht angekommen!
Der Gesetzgeber sagt sich bestimmt, dass der Vers. nicht bestraft werden soll, wenn er seinen gesetzlichen Anspruch auf U-Rente geltend macht und diese bekommt. Bei der privaten BU (welche ja empfohlen wird) werden diese Einkünfte z.B. Zinseinnahmen mehr oder weniger gleich gestellt. Er wird also bestraft, dass er sich privat abgesichert hat.
VG
hucky
VG
hucky