Hallo Forum !
Nach dem BSG-Urteil B 4 AS 108/10 R vom 18. Januar 2011
müssen die JobCenter jetzt die PKV-Beiträge voll übernehmen.
Das ist wesentlich mehr als für ALGII/SGBXII-Bezieher in der GKV.
Wird jetzt eventuell versucht die ALGII/SGBXII-Empfänger irgendwie aus Kostengründen bei der GKV zu melden ?
Meldung an irgendeine Kasse ?
Wie sehen die Vorsichtsmaßnahmen aus (Meldung ohne VVZ)
Meldungsstornierung von Kassenseite ?
Wenn solche Meldung eingeht, ohne VVZ, erst einmal zu Einzelprüfung ?
Sind die "Schutzmaßnahmen" der GKV schon da ? Wie sehen die aus ?
Danke für Eure Antworten
BSG Urteil ALGII Übernahme aller Beiträge zur PKV
Moderator: Czauderna
dazu müsste erst mal das Gesetz gekippt werden, dass man mit ALG2 nicht mehr in die GKV kommt. und das ist, soweit ich informiert bin, noch nicht abgeschafft worden. anbetracht der finanziellen Belastungen für den Staat die PKV für ALG2-Bezieher zu zahlen, gehe ich aber mal davon aus, dass es nicht lange dauern wird, bis diese Regelung, also dass man bei Bezug von ALG2 nicht mehr in die GKV kommt, noch aufgehoben werden könnte. aber das ist nur meine persönliche Schlussfolgerung.
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...das könnte man aber sicherlich in die sowieso anstehende Neuregelung von ALG II mit einfliessen lassen....immerhin muss nur ein Satz geändert werden....und die PKVen würden sich mit Sicherheit auch über eine Neuregelung freuen, also könnte Minister Rösler auch seinen Freunden mal wieder helfen und zwei Probleme auf einen Schlag lösendazu müsste erst mal das Gesetz gekippt werden, dass man mit ALG2 nicht mehr in die GKV kommt. und das ist, soweit ich informiert bin, noch nicht abgeschafft worden.
Gruß
Lady Butterfly