Brief von der Krankenkasse

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Rossi
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Beitrag von Rossi » 06.10.2015, 19:46

richtig franzpeter.

Es gibt Mitwirkungspflichten, die in den §§ 60 ff. SGB I geregelt sind.

Man muss dort allenfalls zur Eörterung persönlich erscheinen. Dies ist dann auch noch eine Ermessensentscheidung.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.10.2015, 19:50

franzpeter hat geschrieben:Habe noch etwas gegoogelt. Gesetzliche Grundlage könnte die Mitwirkungspflicht gemäß §60ff SGB I sein ...
Hallo,
natuerlich besteht eine Mitwirkungspflicht, aber nicht darin auf "Bitte" oder gar "Befehl" der Krankenkasse vorstellig zu werden. Mit der Mitwirkungspflicht ist grundsätzlich gemeint, dass der Versicherte alles zumutbare beitragen muss damit seine Erkrankung geheilt oder mindestens gelindert werden kann und die Arbeitsunfähigkeit nicht länger als notwendig andauert - das ist jetzt wirklich sehr allgemein ausgedrückt. Das, was die Kasse hier macht, das hat nichts mit der Mitwirkungspflicht zu tun, meine ich.
Meiune Erfahrungen mit solchen Kontakten mit Versicherten während ihrer Arbeitsunfähigkeit sind vielschichtig - fangen wir mal mit den negativen Erfahrungen an - meist habe ich auch versucht den Versicherten anzurufen -
von Anfang an stieß ich auf Ablehnung - entweder, es waren höfliche Menschen, die mir zu verstehen gaben, dass sie nicht mit mir über Ihre Arbeitsunfähigkeit reden wollten und auch keine Hilfe oder Beratung benötigen würden und das Gespräch war dann beendet -oder es waren Menschen, die sofort im aggressiven Stil nicht nur die Kasse beschimpften sondern auch mich selbst verbal angriffen. Wohlgemerkt, es handelte sich immer um den Erstkontakt. Zu einem zweiten Kontakt kam es dann natürlich nicht mehr - wohl aber, wenn es dann nicht so lief, wie der Versicherte es sich vorstellte, zur späten Erkenntnis - "Das hätte man mir doch früher sagen können".
Nun zu den positiven Erfahrungen - Die Versicherten waren dankbar, dass sich Ihre Krankenkasse während ihrer Arbeitsunfähigkeit sich um sie kümmerte, ja, sie waren sogar dankbar dafür dass wir den ersten Schritt machten, weil sie sich nicht trauten selbst mal vorbei zukommen oder anzurufen. Und man sollte nicht glauben wie sehr es manchen Menschen hilft, wenn sie mal mit jemand anders reden können als Mit Arzt oder Angehörigen über ihre Situation und auch wissend, dass Krankenkassenmitarbeiter der Schweigepflicht unterliegen, genau so wie ein Arzt.
Auch hier sei ausdrücklich bemerkt, dass solche Gespräche nicht darin gipfelten, dass seitens der Kasse Druck ausgeübt wurde.
ganz besonders positiv kommen solche Kontakte im Rahmen der Pflegeleistungen bei den Versicherten selbst oder Ihren Angehörigen, denn gerade dort ist der Informations- und Beratungsbedarf sehr groß.
wenn ich ein Fazit ziehe aus meiner Praxis, dann waren im Bereich Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld 50% der Kontakte negativ und 50 % positiv, wogegen bei der Pflege 90% positiv und nur 10% negativ verliefen.
Sicher, ich hatte das Glück in einer eher ländlichen Gegend arbeiten zu dürfen und da ticken eben die Uhren doch noch etwas anders - man kannte sich eben, deshalb bin ich mit meiner Erfahrung mit Sicherheit nicht repräsentativ.
Gruss
Czauderna
Gruss
Czauderna

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 06.10.2015, 20:02

Zum Thema:

Was die Kasse tatsächlich von dir will, können wir hier alle nur vermuten. Aus meiner Erfahrung heraus geht es wahrscheinlich darum, ein Gespräch mit dir zu führen, um herauszufinden, wie du am schnellsten wieder gesund wirst und wie die Kasse dich dabei unterstützen kann. Natürlich geht es darum, Geld zu sparen, aber im Grunde genommen haben die Kasse und du doch dasselbe Ziel, nämlich, dass du so schnell wie möglich wieder gesund wirst. Wenn diese Zusammenarbeit funktioniert, ist das eine WinWin-Situation.

Über die Kassen und den MDK schwirren viele Horrorgeschichten im Netz herum. Dem möchte ich die Richtlinie, die Kassen und MDK vereinbart haben, entgegen setzen. Aus diesen kannst du ersehen, ob Kasse und MDK sich richtlinienkonform verhalten oder ob du ggf. an ein schwarzes Schaf bzw. eine schwarze Kasse/Mitarbeiter geraten bist: https://www.mds-ev.de/themen/weitere-th ... gkeit.html

Wissen und Transparenz sind m. E. die besten Mittel gegen Ängste. Da die Begutachtungsanleitung stolze 121 Seiten umfasst, suche ich mal die für dich wichtigen Punkte heraus.

Seite 45
Den Krankenkassen wird empfohlen, die AU-Fälle bis zum 21. Tag seit Beginn der AU nach möglichen Auffälligkeiten zu sichten und zu gruppieren.
Die möglichen Auffälligkeiten sind im weiteren Text beschrieben, der Klassiker hierbei ist der Arbeitsplatzkonflikt, der vom Arzt ggf. mitgeteilt wurde.

Seite 48
Informationsbeschaffung durch die Krankenkasse
Dort ist detailliert beschrieben, wie (durch ein Versichertengespräch) und wann (sobald feststeht, dass die Arbeitsunfähigkeit über 21 Tage hinaus dauert und bis zum 35. Tag der Arbeitsunfähigkeit) dieses Gespräch geführt werden soll und welche Informationen beschafft werden sollen.

Für mich ist bisher von Seiten der Kasse alles im grünen Bereich. An deiner Stelle würde ich entweder anrufen oder mit einer Vertrauensperson zu der Kasse gehen und das Gespräch dort führen. Je länger du das vor dir herschiebst und je mehr Horrorgeschichten du im Netz liest, desto bedrohlicher wird dir die Situation erscheinen, die für einen Kassenmitarbeiter eine einfache Routine darstellt.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 06.10.2015, 20:11

Es könnte sein, dass die Kasse dir eine neue Leistung anbietet:
§ 44 Abs. 4 SGB V
Versicherte haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse, welche Leistungen und unterstützende Angebote zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit erforderlich sind. Maßnahmen nach Satz 1 und die dazu erforderliche Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung und nach vorheriger schriftlicher Information des Versicherten erfolgen. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Die Krankenkassen dürfen ihre Aufgaben nach Satz 1 an die in § 35 des Ersten Buches genannten Stellen übertragen.
Ein Unterschied zu dem in der Begutachtungsanleitung genannten Verfahren besteht darin, dass hier die Kasse Daten erheben darf, was sonst dem MDK vorbehalten ist. Deshalb ist dafür auch deine schriftliche Einwilligung erforderlich. Zwingen kann ich dazu aber niemand, es ist eine freiwillige Entscheidung.

Rossi
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Beitrag von Rossi » 06.10.2015, 20:41

@franzpeter

Du hast es doch wunderbar schon selber festgehalten.

Zitat:
Ich fühle mich derzeit nicht in der Lage mich großartig mit
irgendwelche Leuten abzugeben und möchte einfach nur meine ruhe
haben


Schreibe dies der Kasse und berufe dich auf deinen Vertragsarzt mit dem du schon Gespräche führst.

Wenn die Kasse anderer Meinung sein sollte, dann möge sie dir dies bitte schriftlich mitteilen. Die Kasse mag die Rechtsgrundlage benennen, warum Du jetzt anrufen sollst; den Hintergrund hierfür und vor allen Dingen was passiert (mit Rechtsgrundlage), wenn du dem nicht nachkommst.

So und nicht anders sind die Mitwirkungspflichten bzw. das Versagen einer Sozialleistung (Krankengeld) im Gesetz geregelt.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 06.10.2015, 21:03

Mein Gott, warum werden denn hier jetzt schon Fronten aufgebaut und vom Versagen des Krankengeldes (das übrigens noch überhaupt nicht gezahlt wird) geschrieben? Es geht um einfache Informationen, die die Kasse beschaffen muss. Und zu deren Mitteilung der Versicherte verpflichtet ist. Wenn er nicht telefonieren oder mit einer Vertrauensperson persönlich vorbeikommen will, hat er immer noch die Möglichkeit, auf eine schriftliche Anfrage zu antworten. Aber eine Empfehlung zu einer Komplettverweigerung, bei der dann alle Keulen ausgepackt werden, die das SGB so zu bieten hat, kann doch nicht im Sinne des Fragestellers sein.

@franzpeter: Wenn du wirklich nicht in der Lage bist, persönlich oder telefonisch mit der Kasse zu kommunizieren, bitte sie, dir ihre Fragen schriftlich mitzuteilen.

Und Rossi, reichst du deine Einkommenssteuererklärung auch erst dann ein, wenn das Finanzamt dich explizit und persönlich auf Folgen der Nichteinreichung aufmerksam gemacht hat? Oder machst du es schon vorher, weil es einfach zu deinen Pflichten gehört?

Bully
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Beitrag von Bully » 07.10.2015, 07:22

Mein Gott, warum werden denn hier jetzt schon Fronten aufgebaut
Hallo,

Fronten aufgebaut, NEIN das sehe ich nicht so

da auch franzpeter nicht weiß,wie wir auch alle hier nicht wissen, was der KK-Ma bei einem NICHT erfolgten Rückruf in den Akten vermerkt, würde ich persönlich IMMER auf die Schriftform bestehen, bevor einem später so ein Aktenvermerk um die Ohren fliegt.

Gruß Bully

Christo
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Beitrag von Christo » 07.10.2015, 07:49

Guten Morgen!
Bully hat geschrieben:
Mein Gott, warum werden denn hier jetzt schon Fronten aufgebaut
Hallo,

Fronten aufgebaut, NEIN das sehe ich nicht so

da auch franzpeter nicht weiß,wie wir auch alle hier nicht wissen, was der KK-Ma bei einem NICHT erfolgten Rückruf in den Akten vermerkt, würde ich persönlich IMMER auf die Schriftform bestehen, bevor einem später so ein Aktenvermerk um die Ohren fliegt.

Gruß Bully
Ein paar Denkanstöße:
Viele Menschen beschweren sich über die Bürokratie in Deutschland. Über lange Behördenwege und darüber, dass einige Sachen einfach lange dauern.

Wenn ich möchte, dass etwas schnell geht, dann telefoniere ich. Wenn ich will, dass sich etwas lange hinzieht, dann kommuniziere ich schriftlich. Natürlich macht es Sinn, bestimmte Dinge auch nur schriftlich abzuhandeln. Das tue ich aber nur, wenn die Gefahr besteht, dass etwas schief läuft bzw. schon etwas schiefgelaufen ist.

Die verbale Kommunikation gibt einfach viel mehr Möglichkeiten her, als es die schriftliche Kommunikation gibt. Einen Brief zu schreiben, der einen bestimmten, vielleicht etwas schwierigeren Sachverhalt erklärt, dauert länger, als das einfach telefonisch zu klären. Außerdem ist ein persönlicher Kontakt auch einfach netter als ein Brief und viele Menschen versuchen einfach, nett zu sein.

Krankenkassenmitarbeiter sind nämlich auch Menschen ;-), genauso wie Finanzbeamte, Verkäufer, Ärzte und Zahnärzte.

Natürlich ist dieses Forum voll von Beispielen, was es für Probleme beim Krankengeld gab. Das ist aber die Natur dieses Forums. Es werden sich nicht hier Leute anmelden und reinschreiben: "Hey, das mit meinem Krankengeld war ja ganz einfach. Da lief alles super. Und der Mitarbeiter der KK hat mir super geholfen. Vielen Dank!"

@Franzpeter

Ich kann das gut verstehen, wenn es dir nicht gut geht und du nicht mit einer dir unbekannten Person telefonieren willst. Ich persönlich an deiner Stelle würde einfach zurückrufen und kurz Fragen, was es gibt. Wenn es dir unangenehm wird, kannst du höflich darum bitten, dir sowas nur schriftlich zuzuschicken.

Wie gesagt, der an der an dem anderen Ende der Leitung ist auch nur ein Mensch.

Bully
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Beitrag von Bully » 07.10.2015, 08:50

Hallo.
Bully hat geschrieben:
Mein Gott, warum werden denn hier jetzt schon Fronten aufgebaut
Hallo,

Fronten aufgebaut, NEIN das sehe ich nicht so

da auch franzpeter nicht weiß,wie wir auch alle hier nicht wissen, was der KK-Ma bei einem NICHT erfolgten Rückruf in den Akten vermerkt, würde ich persönlich IMMER auf die Schriftform bestehen, bevor einem später so ein Aktenvermerk um die Ohren fliegt.

Gruß Bully
Christo hat geschrieben: Ein paar Denkanstöße:
Viele Menschen beschweren sich über die Bürokratie in Deutschland. Über lange Behördenwege und darüber, dass einige Sachen einfach lange dauern.

Wenn ich möchte, dass etwas schnell geht, dann telefoniere ich. Wenn ich will, dass sich etwas lange hinzieht, dann kommuniziere ich schriftlich.
telefonieren, ja kann man machen :)
habe ich auch sehr oft gemacht, mache ich teilweise heute noch hier weiß ich aber genau mit wem.

aber wenn hier der KK-Ma, schon schreibt " rufen Sie mich bitte an " dann frage ich mich natürlich, er brauchte ja keinen Roman schreiben, ein oder zwei Zeilen mehr hätten völlig ausgereicht, mit dem Hinweis, welche Auskünfte er gerne haben möchte,
ein rechtlicher Hinweis, wäre eventuell auch angebracht gewesen.

auf der anderen Seite bewegen wir uns hier im Sozialversicherungsrecht,
und hier gilt im Streitfall eines, die Beweislast liegt immer beim Versicherten.
Christo hat geschrieben: Natürlich macht es Sinn, bestimmte Dinge auch nur schriftlich abzuhandeln. Das tue ich aber nur, wenn die Gefahr besteht, dass etwas schief läuft bzw. schon etwas schiefgelaufen ist.
mmmhhhh, da man hier NIE weiß, was die Zukunft noch alles bringen kann, würde ich immer auf die Schriftform bestehen.

@ Christo ich habe nichts, aber auch garnichts dagegen, wenn man tel. und es der Sache dienlich ist, es passiert ja auch sehr oft auch das Kassen untereinander tel.
da gibt es das schöne BSG Urteil
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... n&nr=12794

und dann Versuch mal, aufgrund des Urteiles, den tel. Inhalt ,der kann ja auch vom Aktenvermerk abweichen, in Erfahrung zu bringen, dann siehst Du wie sich einige KK-Ma, ja ganze Rechtsabteilungen, der KKen sich winden wie ein AAL

Christo hat geschrieben: Wie gesagt, der an der an dem anderen Ende der Leitung ist auch nur ein Mensch.
ja sicherlich, und wie er reagiert, was er in den Akten vermerkt, das ist die große Unbekannte.

Gruß Bully

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