!!!Brauche dringend rat und hilfe!!!

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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puebloina
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Registriert: 10.02.2011, 15:36

!!!Brauche dringend rat und hilfe!!!

Beitrag von puebloina » 10.02.2011, 16:52

Hallo,
ich bin ganz neu hier und weiß auch nicht ob ich hier richtig bin, jedoch habe ich eine für mich dringende frage und bin durch zufall auf dieses forum gestoßen!
mal zum sachverhalt:
Ich war vom 12.08.2009 bis zum 11.12.2009(16 wochen) in stationärer Krankenhausbehandlung! Nun ist es so, dass ich heute(10.02.11->14Monate später) Post von der Krankenkasse bekam.
In diesem Schreiben steht, dass der Medizinische Dienst meine Aufnahme bis zum 4.11.09 befürwortet und es sich darüber hinauis um eine sekundäre Fehlbelegung handelt, woraufhin sie die kosten für den Aufenthalt ab dem 5.11.09 nicht übernehmen!!!

Meine frage ist nun, ob das 1. rechtens ist, mir das erst 14 Monate später mitzuteilen und 2. was wird jetzt auf mich zukommen???

Ich bin grade echt irritiert und auch ein bisschen verzweifelt, immerhin handelt es sich um weitere 37 vollstationäre Krankenhaustage!!!

Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen.
wenn ihr weitere fragen habt, bin ich natürlich bereit sie zu beantworten! [/b]

leser
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Registriert: 16.07.2010, 02:07

Beitrag von leser » 11.02.2011, 01:06

Hallo puebloina,
1.) ja, die Prüfung ist rechts. Die Notwendigkeit der Krankenhauspflege kann von der Krankenkasse geprüft werden und diese schaltet dazu den Medizinischen Dienst ein ( http://www.mdk.de/1321.htm ). Warum Dir das die Krankenkasse mitteilt bleibt anscheinend das Geheimnis der Krankenkasse, da sie Dir die Folgen für Dich daraus offensichtlich nicht weiter mitgeteilt hat.
2.) Ich gehe davon aus, dass es sich um eine normale stationäre Krankenhausverordnung des behandelnden Arztes oder Krankenhausnotaufnahme handelte und nicht um eine Krankenhausbehandlung mit Wahlleistungen im Wege der Kostenerstattung (sprich Privatbehandlung mit Rechnung) die Du zur Erstattung bei der Kasse eingereicht hast? Falls es sich um eine normale kassenärtlich verordnete Krankenhausbehandlung handelt, wird Dir diese im Rahmen der Sachleistung zur Verfügung gestellt. Die Kostenregelung ist Sache des Krankenhauses mit der Krankenkasse und es kommt nichts auf Dich zu, da Du als Patient die notwendige Dauer der Behandlung kaum beurteilen kannst. Die Beurteilung trifft ja der Krankenhausarzt und nicht Du!

Es sei, Du hast die normale Krankenhaus-Entlassung trotz mehrfacher Aufforderung des Krankenhauses verweigert (auch das hat es schon gegeben) oder Du hast für irgendeine Zusatzleistung im Krankenhaus unterschrieben.

Darf man fragen, ob es eine besondere Klinik war, die zum Beispiel auch Rehabilitationsmaßnahmen oder besondere Behandlungsformen anbietet?

Gruß Leser

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