Blöde Frage !
Moderator: Czauderna
Blöde Frage !
Ich trau mich garnicht ,diese Frage zustellen ,aber ich wage es.Hat eine Krankenkasse das Recht einen Arzt in einem Brief nach persönlichen Dingen des Versicherten zu befragen?
Hallo,
es gibt keine blöden Fragen - es gibt höchstens blöde Antworten !!
Zur Frage :
Im Rahmen der bestehenden Verpflichtungen muss der Arzt der Krankenkasse bzw. dem Medizinischen Dienst schon "persönliche Sachen" des Versicherten mitteilen soweit sie mit einer behandlungsbedürftigen Erkrankung imZusammenhang bestehen. Er muss aber auch bei einer solchen Auskunftserteilung genau abwägen ob die Information für die
Arbeit der Krankenkasse wirklich von Bedeutung ist. Ich kenne einige Ärzte
die gegenüber der Kasse sehr zurückhaltend sind mit Informationen, die
solche Infos nur dem MDK direkt zukommen lassen.
Zusammenfassend kann man sagen (wie oft im Leben), es kommt auf den
Einzelfall und vor allem auf den jeweiligen Arzt an.
Gruß
Czauderna
es gibt keine blöden Fragen - es gibt höchstens blöde Antworten !!
Zur Frage :
Im Rahmen der bestehenden Verpflichtungen muss der Arzt der Krankenkasse bzw. dem Medizinischen Dienst schon "persönliche Sachen" des Versicherten mitteilen soweit sie mit einer behandlungsbedürftigen Erkrankung imZusammenhang bestehen. Er muss aber auch bei einer solchen Auskunftserteilung genau abwägen ob die Information für die
Arbeit der Krankenkasse wirklich von Bedeutung ist. Ich kenne einige Ärzte
die gegenüber der Kasse sehr zurückhaltend sind mit Informationen, die
solche Infos nur dem MDK direkt zukommen lassen.
Zusammenfassend kann man sagen (wie oft im Leben), es kommt auf den
Einzelfall und vor allem auf den jeweiligen Arzt an.
Gruß
Czauderna
Blöde Frage !
Ich glaube im Gesetz gelesen zu haben,das der Arzt gegen über der Krankenkasse die Schweigepflicht zu wahren hat. Deine fachkundige Auskunft besagt ja ,wie so oft im Leben ,das es Recht und Ordnung gibt ,aber die Praxis oft anders aussieht.
Anfragen von Krankenkassen
Die zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Spitzenverbänden der Krankenkassen geschlossenen Bundesmantelverträge (BMV) einschließlich der Vordruckvereinbarungen2 regeln ergänzend zu den gesetzlichen Grundlagen die Modalitäten zur Auskunftserlaubnis und –verpflichtung gegenüber Krankenkassen und anderen.
Danach ist der Vertragsarzt grundsätzlich berechtigt und verpflichtet, den Krankenkassen für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben Auskünfte zu erteilen sowie Bescheinigungen, Zeugnisse, Berichte und Gutachten zu erstellen (vgl. § 36 Abs. 1 BMV-Ä, § 6 Abs. 3 BMV-Ä/EK).
Die Landesärztekammern haben für jedes Bundesland nochmals gesonderte Ausgaben. Grundsätzlich ist aber der oben genannte Text so ziemlich überall gleich. Sollten Daten vom Arzt nicht weitergegeben werden, würde ich dem Arzt dies nochmals gesondert mitteilen. Konsquenz hieraus wäre aber, dass die Krankenkasse dann ggf. keine Leistungen mehr gewährt, da auch Versicherte eine gesetzlich geregelte Mitwirkungspflicht haben.
Die zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Spitzenverbänden der Krankenkassen geschlossenen Bundesmantelverträge (BMV) einschließlich der Vordruckvereinbarungen2 regeln ergänzend zu den gesetzlichen Grundlagen die Modalitäten zur Auskunftserlaubnis und –verpflichtung gegenüber Krankenkassen und anderen.
Danach ist der Vertragsarzt grundsätzlich berechtigt und verpflichtet, den Krankenkassen für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben Auskünfte zu erteilen sowie Bescheinigungen, Zeugnisse, Berichte und Gutachten zu erstellen (vgl. § 36 Abs. 1 BMV-Ä, § 6 Abs. 3 BMV-Ä/EK).
Die Landesärztekammern haben für jedes Bundesland nochmals gesonderte Ausgaben. Grundsätzlich ist aber der oben genannte Text so ziemlich überall gleich. Sollten Daten vom Arzt nicht weitergegeben werden, würde ich dem Arzt dies nochmals gesondert mitteilen. Konsquenz hieraus wäre aber, dass die Krankenkasse dann ggf. keine Leistungen mehr gewährt, da auch Versicherte eine gesetzlich geregelte Mitwirkungspflicht haben.
Blöde Frage!
Bedarf es in diesem Fall, die Erlaubnis des Versicherten einzuholen.Muß der Versicherte den Arzt Freisprechen? Weil ja ,der Versicherte der Interessierte ist.
Hallo, wenn ich mich da nicht verlesen habe ,sieht es das Gesetz so vor, das für Auskünfte der MDK angesprochen werden muß.Nur der hat das Recht über Versicherte Infos zu besorgen. Ich habe gerade versucht den BMV-Ä/BMVÄ/EK zu lesen, aber das ist so umfangreich das man es nur überfliegen kann.Es ist auch egal ,da alles beim SGB- landet.Und da ist zu entnehmen ,das die Kassen dieses Recht nicht haben.Und da wir in einem Rechtsstaat leben ,verletzt der Arzt ohne die Genehmigung des Versicherten einzuholen den Eid der Schweigepflicht.Ich denke die exestiert eh nicht,bloß die wenigsten werden erwischt.Aber ich bin nur ein Laie kein Fachmann.
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
es geht doch nur um Nachfragen bezüglich der Einschätzung der Arbeitsunfähigkeit. Die Diagnosen sind bekannt und es wird u.a. nach Untersuchungsergebnissen oder berets durchgeführten oder geplanten Therapien gefragt.
Alles andere, was Du dem Doc mal zu Dir und Deiner persönlichen Situation erzählt hast, das bleibt auch beim Doc. Deine Akte wird nicht kopiert oder sonst was.
Stell Dir das einfach mal so vor, dass im Krankengeldbezug die Kasse quasi Dein Arbeitgeber ist. Und der hat auch das rescht Sachen bezüglich Deiner Arbeitsleistung zu erfragen.
Wenn Du also beim Doc mal was von Partnerschaftsproblemen oder sonst was erzählt hast, dann kannst Du sicher sein, dass es auch da bleibt.
LG, Fee
es geht doch nur um Nachfragen bezüglich der Einschätzung der Arbeitsunfähigkeit. Die Diagnosen sind bekannt und es wird u.a. nach Untersuchungsergebnissen oder berets durchgeführten oder geplanten Therapien gefragt.
Alles andere, was Du dem Doc mal zu Dir und Deiner persönlichen Situation erzählt hast, das bleibt auch beim Doc. Deine Akte wird nicht kopiert oder sonst was.
Stell Dir das einfach mal so vor, dass im Krankengeldbezug die Kasse quasi Dein Arbeitgeber ist. Und der hat auch das rescht Sachen bezüglich Deiner Arbeitsleistung zu erfragen.
Wenn Du also beim Doc mal was von Partnerschaftsproblemen oder sonst was erzählt hast, dann kannst Du sicher sein, dass es auch da bleibt.
LG, Fee
Blöde Frage!
Hallo Fee,das beruhgt mich.Bloß hier wurde nach etwas gefragt ,was kurioser nicht sein kann!Und da fragt man sich, ob sich unter den Mtarbeitern der Krankenkasse vielleicht handlungsunfähige befinden.
Warum?Czauderna hat geschrieben:Hallo,
nein, der Versicherte wird nicht befragt und es wird auch kein Einverständnis eingeholt.
Ich muss dazu sagen - und das ist auch gut so !!
Beim MDK seh ichs ja noch ein, sonst nicht.
Bei mir wars z.B. so, dass der angebliche "Rehaberater" der TK (der zu Rehamaßnahmen tatsächlich nie was sagen konnte) meinem Mann eine Schweigepflichtsentbindung geschickt hat, um überall Auskünfte über mich einholen zu können. Mein Mann (PKV, noch nie ernsthaft krank) hatte keine Ahnung, und ich war auf Intensivstation und, wenn ich zwischendurch wach war, damals nicht im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte und hab alles unterschrieben, was er mir hinhielt.
Hallo Paule,
mir ging es bei meiner Bemerkung um das Grundsätzliche.
Im Rahmen einer Arbeitsunfähigkeitsüberwachung ist es oftmals erforderlich
von Ärzten/Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen Unterlagen wie z.B.
Befundberichte anzufordern - dies nicht für uns als Krankenkasse sondern grundsätzlich zur Vorlage beim MDK. Mir fällt auch nach kängerem nachdenken kein Grund ein warum wir die o.G. wegen etwas anderem um
Auskünfte ersuchen sollten.
Wenn wir nun in jedem Falle vorher eine (schriftliche) Einverständniserklärung vom Betroffenen einholen muessten und erst weiterarbeiten könnten wenn der Versicherte geantwortet hat dann kann sich auch ein absoluter Laie vorstellen um wieviel die Bearbeitungszeiten
ansteigen würden und das zum Nachteil des Betroffenen selbst.
Gleichwohl hat der Versicherte natürlich das Recht der Weitergabe seiner
Daten zu widersprechen - so erhalten wir beispielsweise keine
Reha-Entlassungsberichte wenn es der Versicherte nicht will.
Normaler Weise kein Thema - das wird es erst dann wenn der Versicherte
im Anschluss an die Reha Krankengeld beansprucht und dann erst in einem langwierigen Verfahren der Bericht angefordert werden muss.
Aber solche Sachen sind ja Gott sei dank nicht die Regel sondern die Ausnahme.
Gruß
Czauderna
mir ging es bei meiner Bemerkung um das Grundsätzliche.
Im Rahmen einer Arbeitsunfähigkeitsüberwachung ist es oftmals erforderlich
von Ärzten/Krankenhäusern oder Reha-Einrichtungen Unterlagen wie z.B.
Befundberichte anzufordern - dies nicht für uns als Krankenkasse sondern grundsätzlich zur Vorlage beim MDK. Mir fällt auch nach kängerem nachdenken kein Grund ein warum wir die o.G. wegen etwas anderem um
Auskünfte ersuchen sollten.
Wenn wir nun in jedem Falle vorher eine (schriftliche) Einverständniserklärung vom Betroffenen einholen muessten und erst weiterarbeiten könnten wenn der Versicherte geantwortet hat dann kann sich auch ein absoluter Laie vorstellen um wieviel die Bearbeitungszeiten
ansteigen würden und das zum Nachteil des Betroffenen selbst.
Gleichwohl hat der Versicherte natürlich das Recht der Weitergabe seiner
Daten zu widersprechen - so erhalten wir beispielsweise keine
Reha-Entlassungsberichte wenn es der Versicherte nicht will.
Normaler Weise kein Thema - das wird es erst dann wenn der Versicherte
im Anschluss an die Reha Krankengeld beansprucht und dann erst in einem langwierigen Verfahren der Bericht angefordert werden muss.
Aber solche Sachen sind ja Gott sei dank nicht die Regel sondern die Ausnahme.
Gruß
Czauderna
Blöde Frage
Aber Hallo,die kuriose Auskunft die meine kASSE haben wollte ,war nicht für den MDK gedacht ,das war für die eigene Sache.Und damit rechtswidrig.Zumal diese Anforderung der Auskunft belegt, das es keine Schweigepflicht gibt.Zum Gluck habe ich dazu nichts gesagt.DEn diese Wissen hätte mich nur noch tiefer runter gerißen.