Blindengeld
Moderator: Czauderna
Blindengeld
Hallo!
Mein Freund bezieht Blindengeld, das ist das einzige Einkommen, das er hat. Wird dies auf seine Krankenkassenbeiträge angerechnet?
Vielen Dank und Grüße
Meike
Mein Freund bezieht Blindengeld, das ist das einzige Einkommen, das er hat. Wird dies auf seine Krankenkassenbeiträge angerechnet?
Vielen Dank und Grüße
Meike
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Hallo,
laut Rundschreiben des Spitzenverbandes der KK von 2008 gilt das Blindengeld nicht als Einnahme zum Lebensunterhalt.
http://195.243.174.27/pro/servlet/Conte ... oid=915082
Neuere Rechtsprechung als dort angegeben, kenne ich nicht.
MfG
ratte1
laut Rundschreiben des Spitzenverbandes der KK von 2008 gilt das Blindengeld nicht als Einnahme zum Lebensunterhalt.
http://195.243.174.27/pro/servlet/Conte ... oid=915082
Neuere Rechtsprechung als dort angegeben, kenne ich nicht.
MfG
ratte1
Hallo ratte1
Besprechungsergebnis des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen vom 24. 10. 2008; hier: Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V
Blindengeld Landesgesetze ja § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 2 Satz 1
Danach, und das gilt ab 01.01.2009 unterliegt das Blindengeld doch der Beitragspflicht - das widerspricht sich zwar, scheint aber so zu sein.
Gruß
Czauderna
Besprechungsergebnis des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen vom 24. 10. 2008; hier: Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V
Blindengeld Landesgesetze ja § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 2 Satz 1
Danach, und das gilt ab 01.01.2009 unterliegt das Blindengeld doch der Beitragspflicht - das widerspricht sich zwar, scheint aber so zu sein.
Gruß
Czauderna
Hallo Czauderna,Czauderna hat geschrieben:Hallo ratte1
Besprechungsergebnis des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen vom 24. 10. 2008; hier: Katalog von Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung nach § 240 SGB V
Blindengeld Landesgesetze ja § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 2 Satz 1
Danach, und das gilt ab 01.01.2009 unterliegt das Blindengeld doch der Beitragspflicht - das widerspricht sich zwar, scheint aber so zu sein.
Gruß
Czauderna
Du hat Recht. Hier könnte sich aber m.E. der Widerspruch lohnen. Schließlich gibt es hierzu keine neuere Rechtsprechung und da Blindengeld häufig Bedürftigkeit voraussetzt ,kann ich mir sehr gut auch eine andere Beurteilung durch die Rechtsprechung vorstellen!
MfG
ratte1
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