BKK Gesundheit: Kündigungsbestätigung wird nicht verschickt!

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

gartmann
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BKK Gesundheit: Kündigungsbestätigung wird nicht verschickt!

Beitrag von gartmann » 12.03.2010, 16:53

Hallo,

am 25.01.10 habe ich per Einwurfeinschreiben meine Mitgliedschaft bei der "neu entstandenen" BKK Gesundheit gekündigt. Ich war zuvor mehr als die vorgeschriebenen 18 Monate Mitglied bei BKK Fahr, die ab 01.01. mit der Taunus BKK fusioniert hat. Die Kündigung ging der Kasse am 27.01. nachweislich zu. Ein paar Tage später hat mich die Kasse angerufen, um mich zum Verbleib in der Kasse zu bewegen, was ich aber deutlich ablehnte. Seither warte ich auf meine Kündigungsbestätigung. Mehrfache Faxe, E-Mails und Anrufe blieben unbeantwortet. Eine Beschwerde an die BaFin habe ich gemacht, Klage beim Sozialgericht eingereicht, allein, ich kriege keine Kündigungsbestätigung. Was kann ich noch tun?

Hucky
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Beitrag von Hucky » 12.03.2010, 17:49

hey,

wende Dich bitte an die neue KK. Sie hilft Dir weiter. Die Neue wird ein Schreiben an die BKK aufsetzen, worin sie die fehlende Ausstellung anmahnt und darauf hinweist, dass die Mitgliedschaft hergestellt wird. Zudem wird die BKK erneut aufgefordet, die Bestätigung nachzureichen.

VG
Hucky

windkom
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Beitrag von windkom » 12.03.2010, 17:55

Eine Beschwerde an die BaFin habe ich gemacht, Klage beim Sozialgericht eingereicht, allein, ich kriege keine Kündigungsbestätigung. Was kann ich noch tun?
Beschwerde an das BaFin? Das BaFin hat aber mit Krankenkassenaufsicht (GKV) nur bedingt etwas zu tun.

Sie haben eine Klage beim Sozialgericht eingereicht? Eine Feststellungsklage oder was?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 12.03.2010, 20:59

hallo,
jetzt hört doch damit auf mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen, das ist doch langsam albern. Ja, es ist mit Sicherheit nicht gesetzeskonform dass die Kasse die Kündigungsbestätigung nicht innerhalb von 14 Tagen zugesandt hat, aber das hat auch mehr etwas mit logistischen und personellen Problemen zu tun als mit gezielten Aktionen. Vor allem, es kann nichts schiefgehen, d.h. die Versicherung ist sichergestellt und bis zum Beginn der neuen Mitgliedschaft bei der anderen Kasse wird auch die Bestätigung der Vorgängerkasse eingetrudelt sein vorliegen. Die Kündigung ist jedenfalls wasserdicht.
Mit anderen Worten viel Lärm um nix und der "Kollege" windkom giesst auch noch Feuer ins Öl, eben eine Beamtenseele, wobei dies schon eine Beleidigung für den Beamten ansich darstellt, deshalb nehme ich das auch sofort wieder zurück, §-Reiter, passt da besser.
Gruß
Czauderna

anfaenger
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Beitrag von anfaenger » 13.03.2010, 08:58

bleibt locker....ich denke mal das die KK zur zeit einfach ein Logistisches Problem hat

Dr. eisenbarth
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Beitrag von Dr. eisenbarth » 13.03.2010, 10:43

Die meisten KK haben so eine Art "eidesstattliche Versicherung", dass man bei seiner alten KK gekündigt, die Kündigung fristgerecht eingereicht und die alte KK die Kündigungsbestätigung nicht zugesendet hat. Meinen Informationen nach, ist dieses sogar mit dem BVA abgesprochen, bin mir aber in diesem Punkt nicht 100% sicher. Hat jemand dazu Infos?

Gast

Beitrag von Gast » 13.03.2010, 10:52

anfaenger hat geschrieben:bleibt locker....ich denke mal das die KK zur zeit einfach ein Logistisches Problem hat
das glaub ich wohl auch eher. ich kenne zwar keine Kündigungszahlen bei denen, aber wenn da zb. 2000 pro Woche kündigen, ist das mit der bisherigen Anzahl von Mitarbeitern bestimmt nicht zeitnah zu schaffen. esseidenn die haben ein Rezept für das Klonen von Mitarbeitern gefunden :lol: und in Anbetracht der negativen Presse bezüglich Datenschutz, werden die sich wohl kaum Unterstützung von außen holen.

und ganz ehrlich, ich bin froh, nicht bei einer Krankenkasse zu arbeiten, vor allem nicht bei einer die einen Zusatzbeitrag erhoben hat. ich will gar nicht wissen, was da den ganzen Tag für unfreundliche Anrufe von Versicherten kommen.

sozifa90
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Beitrag von sozifa90 » 13.03.2010, 12:42

Ich würde einen Biref mit einschrieben verfassen und auf §175 Abs 4 Satz 3 SGB V hinweisen

der besagt dass eine Kündigungsbestätigung maximal 2 wochen dauern darf....


LG

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 13.03.2010, 12:46

Dauern schon, nur was tun wenn ein entsprechener Personalengpaß da ist, Wirklichkeit und vorschrift passen leider nicht immer.

sozifa90
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Beitrag von sozifa90 » 13.03.2010, 12:49

aber unerwartet kam ja die masse an kndigungen auch nicht. da hätte man vorsorgee betrieben müssen

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 13.03.2010, 13:20

sozifa90 hat geschrieben:aber unerwartet kam ja die masse an kndigungen auch nicht. da hätte man vorsorgee betrieben müssen
Hallo, na a, dann leg mal los - wie hätte die denn aussehen müssen, diese Vorsorge ??
Bedenke bei deiner eventuellen Antwort auch bitte ob es sich um eine Kasse mit 4000 Mitglieder handelt oder um eine mit 4,6 Millionen Mitglieder.
Gruß
Czauderna

sozifa90
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Beitrag von sozifa90 » 13.03.2010, 13:37

okay las eine bestätigung mal 1-2 wochen länger dauern aber... ohne kündigungsbestätigung keine mitgliedschaftsbescheinigung der neuen...

also i-wie kann es nicht sein dass man 2 monate oder länger darauf warten muss

Sunnyboy
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Beitrag von Sunnyboy » 13.03.2010, 17:10

Natürlich kann eine Mitgliedschaft bei der neuen KK hergestellt werden.

Der Kunde teilt seiner neuen KK mit, dass er innerhalb dieser gesetzlichen Frist keine Kündigungsbestätigung erhalten hat. Die neue KK wird dann ein Schreiben an die alte KK schicken, dass die Mitgliedschaft nachweislich gekündigt wurde und sie eine Mitgliedschaft ohne Kündigungsbestätigung herstellen wird und fordert die alte KK gleichzeitig auf die Kündigungsbestätigung umgehend nachzureichen.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 13.03.2010, 18:31

Kleines Problem,laut Rundschreiben BVA muss dazu eine entsprechnder Nachweis vorliegen. Da reicht enn meistens kein ich habe geschrieben, das muss denn schon gerichtsicher im Rahmen der ZPO sein, also ein Übergabe- einschreiben mit Rückschein.

sozifa90
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Beitrag von sozifa90 » 13.03.2010, 18:33

CiceroOWL hat geschrieben:Kleines Problem,laut Rundschreiben BVA muss dazu eine entsprechnder Nachweis vorliegen. Da reicht enn meistens kein ich habe geschrieben, das muss denn schon gerichtsicher im Rahmen der ZPO sein, also ein Übergabe- einschreiben mit Rückschein.
oder kündigung persönlcih abgeben und ne zweitschrift mit eingangsstempel + Unterschrift

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