Ich bin mir nicht sicher, in welche Kategorie es gehört, deshalb stelle ich nun auch hier meine Frage:
Ich bin Angestellte im Handel (18h Woche). Am 10.01.09 endet mein Erziehungsurlaub nach 3 Jahren. Seit April '07 habe ich nebenberuflich ein Gewerbe angemeldet. Seit Oktober bin ich verheiratet.
U.a. aus arbeitszeitechnischen Gründen kann und möchte ich nicht weiter in meinem Angestelltenverhältnis arbeiten - ich möchte kündigen.
Nun meine Fragen:
Wann melde ich mich bei der Krankenkasse meines Mannes, weil ich (und unsere 2 Kinder) bei ihm familienversichert sein möchten?
Muß ich mich bei meiner jetzigen Krankenkasse melden, oder melden die sich bei mir automatisch, wenn ich gekündigt (Arbeitsstelle) habe und kündige dann dort (KK)?
Also wie ist die Reihenfolge: Arbeit kündigen-bei meiner KK melden-mich bei meinem Mann als Familienversicherte anmelden???
Was macht eine nebenberufliche Selbstständigkeit aus? (Ich bin im letzten Jahr steuermäßig mit einem großen Minus - wegen Wareneinkauf, Einrichtung Büro, geringer Umsatz...) herausgegangen, was sich auch im Jahr '08 nicht groß geändert hat - also umgerechnet habe ich auf jeden Fall deutlich weniger als 350,00 EUR Einnahmen.
Kann ich angeben hauptberuflich Hausfrau, nebenberuflich Gewerbe? Wie weise ich so etwas nach, bzw. muß ich das nachweisen?
Ich bin jetzt ein wenig unter Zeitdruck, da ich ja zum Ende meines Erziehungsurlaubes kündigen will...
Ich danke schon mal für Eure Antworten!
Liebe Grüße Kati
Bitte um Hilfe...
Moderator: Czauderna
Familienversicherung ist nur möglich, sofern das eigene Einkommen 350 € nicht übersteigt - scheint zu passen.
Der Antrag hierfür kann durchaus auch nach Ende der Beschäftigung gestellt werden, da der Versicherungsschutz ohne Probleme auch rückwirkend erfolgt. Der Antrag muß vom Versicherten, d.h. in diesem Fall deinens Mannes gestellt werden.
Deine Kasse wird sich nicht bei dir melden. Das Einzige was pressiert ist die Kündigung beim jetzigen Arbeitgeber, das Andere läßt sich anschließend erledigen.
Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit werden durch den Steuerbescheid nachgewiesen.
Der Antrag hierfür kann durchaus auch nach Ende der Beschäftigung gestellt werden, da der Versicherungsschutz ohne Probleme auch rückwirkend erfolgt. Der Antrag muß vom Versicherten, d.h. in diesem Fall deinens Mannes gestellt werden.
Deine Kasse wird sich nicht bei dir melden. Das Einzige was pressiert ist die Kündigung beim jetzigen Arbeitgeber, das Andere läßt sich anschließend erledigen.
Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit werden durch den Steuerbescheid nachgewiesen.