Bin nicht versichert und die KK sitzt im Nacken! Hilfe!

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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blackdesert
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Bin nicht versichert und die KK sitzt im Nacken! Hilfe!

Beitrag von blackdesert » 13.01.2014, 16:44

Hallo Allerseits,



In der Not versuche ich hier Hilfe zu finden, um mein dringendes Problem abzuwenden.

Kurz und knapp mein Vorfall:

Ich bin seit einem Jahr raus aus der Familienversicherung, und habe nach meinem 23en Lebensjahr keine Ausbildung oder ein Studium begonnen. Alle Briefe meiner Versicherung, der Novitas BKK habe ich getrost ignoriert und bin bis heute nicht versichert, habe jedoch auch keine Leistungen in Anspruch genommen.

Aufgrund eines vor kurzem verfassten Gesetzes, habe ich bis zum 11.12.13 schriftlich rückwirkend alle nachträglich zu zahlenden Beiträge annulieren lassen. Nun will die KK von mir Bares sehen und mich dazu verpflichten meine Beiträge aus eigener Tasche zu zahlen, was mir momenten aber unmöglich erscheint, da ich ausschließlich von Gelegenheitsjobs lebe.

Die Dame von der KK meinte, die einzige Lösung sei sich beim Amt arbeitslos zu melden, die würden dann meine Beiträge übernehmen, jedoch ist es mir ein Graus zum Arbeitsamt zu gehen, und mich obligatorisch versklaven zu lassen.


Ich suche hiermit also Rat, wie ich aus dieser brenzligen Situation rauskommen soll, lieber bin ich weiterhin unversichert, als dass ich die riesigen Beiträge zahlen möchte und kann.

Im Fall dessen im April ein Studium beginnen zu können, erübrigen sich die Fragen, aber bis dahin....


Danke für jeden konstruktiven Beitrag!!


Beste Grüße,

Blackdesert

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 13.01.2014, 16:52

Guten Tag,
hast du Leistungen in Anspruch genommen?

Übrigens wenn die Gelegenheitsjobs über 450,- € sind und auch wenn Sie kurzfristig sind, führt dies automatisch zur Versichrungspflicht.

Gruss.

Jochen

Übrigens:

Es gibt da auch ein neues Rundschreiben zu

http://www.aok-business.de/fileadmin/us ... 19-FKB.pdf
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 13.01.2014, 17:07, insgesamt 1-mal geändert.

blackdesert
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Beitrag von blackdesert » 13.01.2014, 16:59

Habe keine Leistungen in Anspruch genommen und der job auf 450€ Basis ist tatsächlich immer nur kurzfristig.

Mir ist bewusst, dass ich gesetzlich gesehen dazu verpflichtet bin, jedoch kann ich es mir einfach überhaupt nicht leisten und suche deshalb eine Möglichkeit die Zeit bis April iwie raus zu zögern..

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 13.01.2014, 17:04

Bis April, hm wenn dujetzt eine Antrag auf Beitragserlaß gestellt hast, hast du meiner Ansicht nach auch gleich einen Mitgliedsantrag gestellt nach § 5 aBs. 1 Nr. 13 geszellt., das mach tdenn 157 € pro Monat. Ab dem 15.12.13.
Sofern du keine Leistungen in Anspruch genommen hast, sind laut Anlage 4 die Beiträge zu erlassen, du hast jetzt aber immer noch das Problem von 157 € im Monat.

blackdesert
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Beitrag von blackdesert » 13.01.2014, 17:10

genau genommen wollen die von mir ab dem 1.11 154,51€

Ich fühl mich so hilflos, zögere das Ganze jetzt schonwieder ne ganze Weile raus, habe aber Angst früher oder später iwelche Inkasso Briefe oder dergleichen zu bekommen, und fühle mich verdammt nochmal so ausgenutzt.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 13.01.2014, 17:11

Nö seit wann hast du denn den Beitragsbescheid?

blackdesert
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Beitrag von blackdesert » 13.01.2014, 17:14

Mein Antrag auf Erlass der Beiträge ist vom 25.11

Der Bescheid kam am 13.12



Bisher habe ich noch keinen Schritt aufs Arbeitsamt gewagt, auch wenn die Luft langsam dünner wird und ich keinen anderen Ausweg sehe :(

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 13.01.2014, 17:16

So wie ich das verstehe, sind die Beiträge für die Vergangenheit erlassen worden und es geht jetzt um die laufende Zahlung der Beiträge.

Da gibt es tatsächlich nur einige wenige Möglichkeiten:

- selbst zahlen bzw. einen Sponsor finden
- zum jobcenter gehen
- eine Arbeitsstelle über 450,-- € annehmen (habe letztens gehört, dass z. B. die AWO keine Minijobber, sondern nur noch 1/4-Steller mit höherem Gehalt einsetzt)
- BFD, FSJ (fühlst du dich aber wahrscheinlich auch versklavt)
- jemanden heiraten/lebenspartnern, der gesetzlich versichert ist
- eine anderweitige Absicherung (z B. bestimmte Auslandsreisekrankenversicherungen mit Auslandsaufenthalt, private Krankenversicherung)

Du hast nicht mehr die Wahl, unversichert zu sein, da die Versicherungspflicht in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist. Ob du Leistungen in Anspruch nimmst oder nicht, ist vollkommen irrelevant, da das Wesen einer Versicherung ja die Absicherung und nicht die Zahlung von Beiträgen nur im Leistungsfall ist. Wie bei der Autohaftpflichtversicherung, die verzichtet ja auch nicht auf die Beiträge, solange man keinen Unfall hat und verlangt erst die Beiträge ab Eintritt des Schadensfalles.

P. S. Noch was, entgegen der Überschrift BIST du versichert. Daran kannst du nichts ändern.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 13.01.2014, 17:18

Pardon, da ich was überlesen.Jo versichert bist du. So oder so. Es wurden dir ja schon einige Möglichkeiten aufgezeigt.

blackdesert
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Beitrag von blackdesert » 13.01.2014, 17:34

Die wenigen Möglichkeiten kamen mir soweit auch schon.

Leider wohne ich hier momentan auf dem Land und hier eine feste Arbeitsstelle zu finden ist nicht möglich.

Alle anderen Optionen machen mir wenig Hoffnung, besonders das jemand meine Beiträge zahlt. Meine Eltern backen ihre Brötchen schon klein genug..

Es kann doch nicht sein, dass ich Arbeitslosengeld beziehen muss (ergo mehr bekomme als jetzt?!) und dadurch versichert werde, ich im moment jedoch keine Leistung in Anspruch nehme und mit weniger Geld auskomme.


Gibt es denn überhaupt keine rechtliche Lösung, die mich von den Beiträgen schützt, ohne das ich eine Scheinehe eingehen muss???
Zuletzt geändert von blackdesert am 13.01.2014, 17:42, insgesamt 2-mal geändert.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 13.01.2014, 17:36

Doch Auswandern oder arbeiten in der Schweiz, Östereich, den Niederlanden usw

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 13.01.2014, 17:37

Hallo,
nein, die gibt es nicht - eine Krankenversicherung muss sein.
Gruss
Czauderna

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 13.01.2014, 17:38

Ob du überhaupt Ansprüche beim jobcenter hast, kannst du nur dort erfahren. Ich bin jedoch skeptisch. Wenn dann wohl nur über die Bedarfsgemeinschaft mit deinen Eltern, aber da kann Rossi wohl besser Auskunft geben.

Ansonsten - nein, du hast keine Möglichkeit, die Beitragszahlung zu umgehen, solange du deinen Hauptwohnsitz in D hast, irgendjemand muss sie zahlen.

blackdesert
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Beitrag von blackdesert » 13.01.2014, 18:02

Schade, scheint wohl so zu sein, mich dem Gesetz beugen zu müssen.

Werde jetzt einen Termin beim Amt machen, und sehen, ob ich mich mit Härtefallanträgen durchboxen kann.



Danke für die vielen Beiträge.

KKA
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Beitrag von KKA » 13.01.2014, 19:25

blackdesert hat geschrieben:Schade, scheint wohl so zu sein, mich dem Gesetz beugen zu müssen.
Tja, das haben Gesetze so an sich. Schrecklich.

Gruss
KKA

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