Liebe Forengemeinde,
mein Mann ist seit einiger Zeit in einer Art Redundancy (Übergangsgeld, was der Konzern bis zum gesetzlichen Renteneintritt bezahlt, anders kann ich es leider nicht erklären). Er muss weiterhin Einkommenssteuer bezahlen und bekommt einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenkasse. Und er bekam ein Schreiben von der DAK um die eventuelle Neuberechnung des KK-Beitrages. Da fließt so mit alles rein wie Höhe des Übergangsgeldes, Vermietungen und Verpachtungen. Und mein Einkommen, ich arbeite ganz normal, muss ich auch mit angeben. Und unser jüngster ist beim Vater familienversichert. Ich bin Beamtin, und versichert in der Postbeamtenkrankenkasse + Beihilfe. Leider komme ich mit meinen Einkommen und Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen etwas über das Brutto meines Mannes. Ich überschreite allerdings aber noch lange nicht die Beitragsbemessungsgrenzen. Für mich stellt sich eigentlich die Frage mit der Familienversicherungs. Bleibt mein Sohn GKV-versichert familienversichert? Oder muss ich ihn bei mir versichern.. Er ist schwerbehindert mit Pflegegrad? DAK ist ja schon nicht prickelnd, da gibt es genug Ärger. Aber meine Krankenkasse ist auch nicht besser. Kennt sich da jemand mit aus? Als mein Mann noch sozialversicherungspflichtig gearbeitet hatte, habe ich wesentlich weniger verdient als er. Und da stellte sich auch die Frage mit der PKV nicht.
LG Jedimeisterin
Berechnung Krankenkassebeitrag und Familienversicherung Kind
Moderator: Czauderna
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Re: Berechnung Krankenkassebeitrag und Familienversicherung Kind
Hallo,
solange der PKV-versicherte Elternteil die Beitragsbemnessungsgrenze nicht überschreitet, bleib die Familienversicherung in der GKV-Kasse beim dort versicherten Elternteil erhalten.
Gruss
Czauderna
solange der PKV-versicherte Elternteil die Beitragsbemnessungsgrenze nicht überschreitet, bleib die Familienversicherung in der GKV-Kasse beim dort versicherten Elternteil erhalten.
Gruss
Czauderna
Re: Berechnung Krankenkassebeitrag und Familienversicherung Kind
Hallo Jedimeisterin,
die Familienversicherung ist möglich, solange die gesamten Einkünfte (brutto) des PKV-Elternteils 60.750 € (2019) jährlich nicht übersteigen.
Grundlage: § 10 SGB V
Die Bruttoeinnahmen des PKV-Elternteils sind für die Beitragsberechnung ohne Bedeutung, wenn die Bruttoeinnahmen des GKV-Ehegatten 2019 (4.537,50 € : =) 2268,75 € übersteigen.
Grundlage: § 240 SGB V
Gruß
RHW
die Familienversicherung ist möglich, solange die gesamten Einkünfte (brutto) des PKV-Elternteils 60.750 € (2019) jährlich nicht übersteigen.
Grundlage: § 10 SGB V
Die Bruttoeinnahmen des PKV-Elternteils sind für die Beitragsberechnung ohne Bedeutung, wenn die Bruttoeinnahmen des GKV-Ehegatten 2019 (4.537,50 € : =) 2268,75 € übersteigen.
Grundlage: § 240 SGB V
Gruß
RHW
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Re: Berechnung Krankenkassebeitrag und Familienversicherung Kind
Schönen Dank für eure Antworten
LG Jedimeisterin
LG Jedimeisterin