Berechnung der GKV Beitrgäe aus Mieteinnahmen-was zählt da?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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AL
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Berechnung der GKV Beitrgäe aus Mieteinnahmen-was zählt da?

Beitrag von AL » 04.03.2010, 14:07

Hallo an alle,

ich habe von den Krankenkassen bisher verschiedene Auskünfte erhalten.

Was muss ich zur Berechnung der GKV Beiträge als Einkommen angeben: Bruttomieteinnahmen (diese existieren vertraglich auch wenn man Mietnomaden hatte..), oder Nettomiete (Nebenkosten werden ja weitergeleitet) oder was tatsächlich übrig bleibt, d.h. Nettoeinnahmen abzgl. angefallener Reparaturen?

Gibt es da Unterschiede bei den gesetzlichen Kassen und worauf kann ich mich berufen?

Derzeit habe ich keine weiteren Einnahmen und "spiele" den Hausmeister und wegen KV Beiträgen theoretisch zum Verkauf gezwungen zu werden ist keine schöne Perspektive.

Ich danke im voraus für hilfreiche Beiträge.

AL

heinrich
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Beitrag von heinrich » 04.03.2010, 19:04

Im Steuerbescheid steht

bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die (Jahres-)Zahl drin.
Die teil die KK dann durch 12 um auf den Monatswert zu kommen.

Diese Zahlen aus dem STB sind maßgebend.

Dies sind ja dann (mal grob gesagt)
die Einnahmen
minus Abschreibungen
minus Aufwendungen
minus Zinsaufwendungen
= Einkünfte im Sinne des Steuerrechtes und damit auch die beitragspflichtigen Einnahmen

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