Hallo,
ich war selbständig und daher freiwillig in der Gesetzlichen versichert. Nun bin ich seit dem 12. Juni arbeitslos gemeldet und beziehe ALG I.
Meine Krankenkasse hat mir am 15. Juli den Beitrag für den Monat Juni abgebucht und nun frage ich mich, ob dies korrekt ist.
Theoretisch hätte ich ja nur für den halben Juni zahlen müssen, da die AfA den restlichen Beitrag leistet. Oder ist dem nicht so?
LG,
Lena
Beitragszahlung/ALG I
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 14.02.2011, 20:27
Hallo Lena1977,
Beiträge sind tageweise zu berechnen. Wenn Du seit dem 12.06.2012 ALG I beziehst und pflichtversichert bist, sind die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung nur bis 11.06.2012 zu zahlen. Für den Juni sind daher nur 11/30 des Monatsbeitrags zu zahlen.
Leider meldet die AfA nicht immer zeitnah an die Krankenkasse, dass Leistungen bewilligt wurden. Mein Rat: sprich mit der Kasse, eventuell fehlt (oder fehlte am 15.07.) denen noch die Information über das ALG I.
Zuviel gezahlte Beiträge werden von der Kasse zurückerstattet.
Gruß
Swantje
Beiträge sind tageweise zu berechnen. Wenn Du seit dem 12.06.2012 ALG I beziehst und pflichtversichert bist, sind die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung nur bis 11.06.2012 zu zahlen. Für den Juni sind daher nur 11/30 des Monatsbeitrags zu zahlen.
Leider meldet die AfA nicht immer zeitnah an die Krankenkasse, dass Leistungen bewilligt wurden. Mein Rat: sprich mit der Kasse, eventuell fehlt (oder fehlte am 15.07.) denen noch die Information über das ALG I.
Zuviel gezahlte Beiträge werden von der Kasse zurückerstattet.
Gruß
Swantje