Ich hatte ja schon im anderen Thread die Problematik erläutert.
Leider verweist die Kasse an den StB und der StB an die Kasse.
Daher hatte ich gehofft, dass die Experten hier vielleicht Hinweise für mich haben.
Problematik:
Ermittlung meiner vertraglich geschuldeten Beiträge zur Basis- Kranken- bzw. zur gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahre 2020.
Zunächst einmal ist die Frage welcher Vertrag hier gemeint ist und wo man den einsehen kann.
Dann ist die Frage was man unter "Basis" versteht.
Gehört der Zusatzbeitrag dazu oder nicht ?
Welchen Betragt legt man während des Krankengeldbezuges zugrunde ?
Wenn Ihr für einen Kunden so etwas berechnen müsstet, wie würdet Ihr dabei vorgehen ?
Beitragsvorauszahlung von GKV-Beiträgen
Moderator: Czauderna
Re: Beitragsvorauszahlung von GKV-Beiträgen
Hallo,
ich bleibe bei meiner damaligen Antwort .
Darunter ist der, entsprechend dem jeweiligen Beitragssatz und unter Berücksichtigung der Mindest- und Höchstbeitragsgrenze festgesetzten Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung aufgrund des beitragspflichtigen Einkommens.
Die Mitgliedschaft als freiwillig Versicherter bildet die "Vertragsbasis" und der Einstufungsbescheid nennt die "geschuldeten" Beiträge daraus, meine ich
Basiskrankernversicherungsbeiträge und Pflegeversicherungsbeiträge - damit sind Zusatzbeiträge für ggf. angebotene Wahltarife wahrscheinlich nicht gemeint.
Bei der GKV gibt es keinen Vertrag wie bei einer PKV. Gesetze werden nicht per Vertrag zwischen zwei Seiten geregelt, sondern über das jeweilige Gesetz, hier das SGB mit all seinen Büchern.
Wenn du den gezahlten Beitrag ansetzt, machst du nix verkehrt und wenn das Finanzamt meint, das wäre falsch, dann soll es dir sagen, was es genau haben will, meine ich.
In der Praxis hatte ich diese Problematik nie, aber das will wie immer auch nichts heißen.
Gruss
Czauderna
ich bleibe bei meiner damaligen Antwort .
Darunter ist der, entsprechend dem jeweiligen Beitragssatz und unter Berücksichtigung der Mindest- und Höchstbeitragsgrenze festgesetzten Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung aufgrund des beitragspflichtigen Einkommens.
Die Mitgliedschaft als freiwillig Versicherter bildet die "Vertragsbasis" und der Einstufungsbescheid nennt die "geschuldeten" Beiträge daraus, meine ich
Basiskrankernversicherungsbeiträge und Pflegeversicherungsbeiträge - damit sind Zusatzbeiträge für ggf. angebotene Wahltarife wahrscheinlich nicht gemeint.
Bei der GKV gibt es keinen Vertrag wie bei einer PKV. Gesetze werden nicht per Vertrag zwischen zwei Seiten geregelt, sondern über das jeweilige Gesetz, hier das SGB mit all seinen Büchern.
Wenn du den gezahlten Beitrag ansetzt, machst du nix verkehrt und wenn das Finanzamt meint, das wäre falsch, dann soll es dir sagen, was es genau haben will, meine ich.
In der Praxis hatte ich diese Problematik nie, aber das will wie immer auch nichts heißen.
Gruss
Czauderna