Beitragsvorauszahlung für 2,5 Jahre als pflichtversicherter Rentner
Moderator: Czauderna
Beitragsvorauszahlung für 2,5 Jahre als pflichtversicherter Rentner
Hallo zusammen und vielen Dank für die Aufnahme.
Besteht die Möglichkeit als pflichtversicherter Rentner, Beiträge für eine doch recht hohe Kapitalleistung für 2,5 Jahre im Voraus an die Krankenkasse zu bezahlen? Mein Schwiegervater ist in dieser Situation.
Die Krankenkasse sagt Nein, diese Möglichkeit hätten nur Freiwillig gesetzlich Versicherte und Privat Versicherte, da ein Rentner in der Pflichtversicherung automatisch laufend die Beiträge (Kranken- und Pflegeversicherung) aus der Deutschen Rente quasi abgezogen bekommt und diese an die Krankenkasse weitergeleitet werden.
Im Netz konnte ich dazu keine Hilfe finden, da fehlt mir wohl doch das Verständnis und Hintergrundwissen.
Vielen Dank im Voraus.
Besteht die Möglichkeit als pflichtversicherter Rentner, Beiträge für eine doch recht hohe Kapitalleistung für 2,5 Jahre im Voraus an die Krankenkasse zu bezahlen? Mein Schwiegervater ist in dieser Situation.
Die Krankenkasse sagt Nein, diese Möglichkeit hätten nur Freiwillig gesetzlich Versicherte und Privat Versicherte, da ein Rentner in der Pflichtversicherung automatisch laufend die Beiträge (Kranken- und Pflegeversicherung) aus der Deutschen Rente quasi abgezogen bekommt und diese an die Krankenkasse weitergeleitet werden.
Im Netz konnte ich dazu keine Hilfe finden, da fehlt mir wohl doch das Verständnis und Hintergrundwissen.
Vielen Dank im Voraus.
Re: Beitragsvorauszahlung für 2,5 Jahre als pflichtversicherter Rentner
Hallo,
wenn der Renter in der Krankenversicherung der Renter pflichtversichert ist, dann sind die Kapitalerträge nicht beitragspflichtig.
Anders verhält es sich, wenn es sich bei der "Kapitalleistung" um einen beitragspflichtigen Versorgungsbezug handelt als Einmalzahlung
handelt, der ggf. auf 120 Kalendermonate umgelegt wird. Dann wäre der Pflichtversicherte Rentner auch dafür Selbstzahler und dann könnte die Kasse sich theoretisch auf eine Vorauszahlung einlassen - meines Wissens nach gibt es aber dafür keinen Rechtsanspruch.
Gruss
Czauderna
wenn der Renter in der Krankenversicherung der Renter pflichtversichert ist, dann sind die Kapitalerträge nicht beitragspflichtig.
Anders verhält es sich, wenn es sich bei der "Kapitalleistung" um einen beitragspflichtigen Versorgungsbezug handelt als Einmalzahlung
handelt, der ggf. auf 120 Kalendermonate umgelegt wird. Dann wäre der Pflichtversicherte Rentner auch dafür Selbstzahler und dann könnte die Kasse sich theoretisch auf eine Vorauszahlung einlassen - meines Wissens nach gibt es aber dafür keinen Rechtsanspruch.
Gruss
Czauderna
Re: Beitragsvorauszahlung für 2,5 Jahre als pflichtversicherter Rentner
Hallo Czauderna,
vielen Dank für deine Antwort. Da habe ich mich wohl ungeschickt ausgedrückt. Es handelt sich um eine einmalige Kapitalleistung / Versorgungsbezug, hieraus bezahlt mein Schwiegervater bereits Beiträge. Seit Juni diesen Jahres, mit Beginn der Rente.
Somit darf der Rentner die Beiträge für Rente und Versorgungsbezug im Voraus bezahlen?
Vielen Dank und Grüße
vielen Dank für deine Antwort. Da habe ich mich wohl ungeschickt ausgedrückt. Es handelt sich um eine einmalige Kapitalleistung / Versorgungsbezug, hieraus bezahlt mein Schwiegervater bereits Beiträge. Seit Juni diesen Jahres, mit Beginn der Rente.
Somit darf der Rentner die Beiträge für Rente und Versorgungsbezug im Voraus bezahlen?
Vielen Dank und Grüße
Re: Beitragsvorauszahlung für 2,5 Jahre als pflichtversicherter Rentner
Hallo,knäcki25 hat geschrieben: ↑17.08.2019, 19:37Hallo Czauderna,
vielen Dank für deine Antwort. Da habe ich mich wohl ungeschickt ausgedrückt. Es handelt sich um eine einmalige Kapitalleistung / Versorgungsbezug, hieraus bezahlt mein Schwiegervater bereits Beiträge. Seit Juni diesen Jahres, mit Beginn der Rente.
Somit darf der Rentner die Beiträge für Rente und Versorgungsbezug im Voraus bezahlen?
Vielen Dank und Grüße
da sollte er mit der GKV b esprechen - grundsaetzlich geht das, hängt aber von der Kasse ab. Es gibt da verschiedene Punkte zu beachten, z.B. Höhe des Beitragssatzes, der sich verändern kann - Höhe des Zusatzbeitrags, der sich verändern kann - Versicherungsverhältnis, was sich verändern kann - Mitgliedschaft, die gekündigt werden kann.
Alles Punkte, die eine Vorauszahlung eher verhindern.
Gruss
Czauderna
Re: Beitragsvorauszahlung für 2,5 Jahre als pflichtversicherter Rentner
geht es Dir speziell um die steuerlich Absetzbarkeit ?
Re: Beitragsvorauszahlung für 2,5 Jahre als pflichtversicherter Rentner
@ heinrich Ja, es geht meinem Schwiegervater um die steuerliche Absetzbarkeit. Hätte nicht gedacht, dass es so kompliziert ist, aber das ist wohl Deutschland.
Re: Beitragsvorauszahlung für 2,5 Jahre als pflichtversicherter Rentner
Laut § 10 (1) Nr. 3 Satz 5 EStG ist es möglich für das laufende Jahr und für die folgenden drei Jahre die Versicherungsbeiträge für freiwillig versicherte in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und privat Versicherte in einer Summe im Voraus zu bezahlen.
D.h. man könnte für den Rest von 2020 und bis einschließlich 2023 im Voraus zahlen.
Frage: Muss oder kann die Versicherung da mitspielen bzw. gibt es neben dem EStG weitere Quellen aus denen das Vorgehen insbesondere auf Seiten der Versicherung hervorgeht bzw. geregelt ist ?
Meldet die Versicherung diese Zahlung automatisch dem Finanzamt oder benötigt man eine Bescheinigung der Versicherung zur Vorlage beim Finanzamt ?
Re: Beitragsvorauszahlung für 2,5 Jahre als pflichtversicherter Rentner
Hallo,
zu dem Thema habe ich folgenden Link - da ist das auch gut erklärt - https://krankenkassen.net/gesetzliche-k ... erung.html
Gruss
Czauderna
zu dem Thema habe ich folgenden Link - da ist das auch gut erklärt - https://krankenkassen.net/gesetzliche-k ... erung.html
Gruss
Czauderna
Re: Beitragsvorauszahlung für 2,5 Jahre als pflichtversicherter Rentner
Danke für den Link. Jetzt ist eine Frage aufgetaucht.Czauderna hat geschrieben: ↑11.06.2020, 19:46Hallo,
zu dem Thema habe ich folgenden Link - da ist das auch gut erklärt - https://krankenkassen.net/gesetzliche-k ... erung.html
Gruss
Czauderna
Und zwar geht es um die Ermittlung des zulässigen Vorauszahlvolumens, welches laut § 10 (1) Nr. 3 Satz 5 das Dreifache der auf den Veranlagungszeitraum entfallenden Beiträge bei der Kranken- und Pflegeversicherung nicht überschreiten darf.
Details dazu findet man hier ab Rz 134:
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... ngen_.html
Deshalb eine Frage an die Experten:
Siehe Rz 139:
Was versteht man bei der gesetzlichen freiwilligen Versicherung unter den vertraglich geschuldeten Beiträge zur Basis-
kranken- bzw. zur gesetzlichen Pflegeversicherung ?
Werden hier die Arbeitnehmerbeiträge und Arbeitgeberbeiträge addiert oder berücksichtigt man nur die Arbeitnehmerbeiträge ?
Vgl. Rz 141:
Wie ist das bei Krankengeldbezug, schuldet man während dieser Zeit Beiträge zur Basis- kranken- bzw. zur gesetzlichen Pflegeversicherung ?
Falls ja in welcher Höhe ? Oder wird das mit 0 angesetzt ?
Rückmeldung wäre toll, denn meine GKV konnte mir da keine abschließende Auskunft geben.
Re: Beitragsvorauszahlung für 2,5 Jahre als pflichtversicherter Rentner
GrussGKVfan hat geschrieben: ↑28.06.2020, 15:01Danke für den Link. Jetzt ist eine Frage aufgetaucht.Czauderna hat geschrieben: ↑11.06.2020, 19:46Hallo,
zu dem Thema habe ich folgenden Link - da ist das auch gut erklärt - https://krankenkassen.net/gesetzliche-k ... erung.html
Gruss
Czauderna
Und zwar geht es um die Ermittlung des zulässigen Vorauszahlvolumens, welches laut § 10 (1) Nr. 3 Satz 5 das Dreifache der auf den Veranlagungszeitraum entfallenden Beiträge bei der Kranken- und Pflegeversicherung nicht überschreiten darf.
Details dazu findet man hier ab Rz 134:
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... ngen_.html
Deshalb eine Frage an die Experten:
Siehe Rz 139:
Was versteht man bei der gesetzlichen freiwilligen Versicherung unter den vertraglich geschuldeten Beiträge zur Basis-
kranken- bzw. zur gesetzlichen Pflegeversicherung ?
Darunter ist der, entsprechend dem jeweiligen Beitragssatz und unter Berücksichtigung der Mindest- und Höchstbeitragsgrenze festgesetzten Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung aufgrund des beitragspflichtigen Einkommens.
Die Mitgliedschaft als freiwillig Versicherter bildet die Vertragsbasis und der Einstufungsbescheid nennt die "geschuldeten" Beiträge daraus, meine ich
Werden hier die Arbeitnehmerbeiträge und Arbeitgeberbeiträge addiert oder berücksichtigt man nur die Arbeitnehmerbeiträge ?
ich bin kein Steuerfachmann, gehe aber davon aus, dass es nur um die eigenen Aufwendungen geht, weil ja auch nicht jeder freiwillig Versicherte Steuerzahler auch Arbeitnehmer ist
Vgl. Rz 141:
Wie ist das bei Krankengeldbezug, schuldet man während dieser Zeit Beiträge zur Basis- kranken- bzw. zur gesetzlichen Pflegeversicherung ?
Falls ja in welcher Höhe ? Oder wird das mit 0 angesetzt ?
Soweit man während des Krankengeldbezugs tatsächlich von der gesamten Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung befreit ist, schuldet man auch keine.
Rückmeldung wäre toll, denn meine GKV konnte mir da keine abschließende Auskunft geben.
Sollte eigentlich eine Krankenkasse auch beantworten können, was meinen die anderen Experten, seht ihr das auch so und liege ich mit meiner Antwort richtig ?.
Czauderna
Re: Beitragsvorauszahlung für 2,5 Jahre als pflichtversicherter Rentner
Die Frage gehört auch nicht in den Bereich der GKV sondern sollte einem Steuerberater gestellt werden.
Alternativ gibt vielleicht auch das Finanzamt Auskunft.
Hier geht es um die Frage was STEUERLICH anerkannt wird.
Alternativ gibt vielleicht auch das Finanzamt Auskunft.
Hier geht es um die Frage was STEUERLICH anerkannt wird.
Re: Beitragsvorauszahlung für 2,5 Jahre als pflichtversicherter Rentner
Jein, zumindest wie der Krankengeldbezug kassenintern gehandhabt wird in Bezug auf die Beträge die man
hierbei vertraglich der Kasse schuldet, liegt doch eher bei der Kasse, oder ?
Re: Beitragsvorauszahlung für 2,5 Jahre als pflichtversicherter Rentner
Du stellst Fragen zu einem Dokument vom Bundesfinanzministerium.
Keine GKV gibt Dir hier verbindliche Auskünfte.
Stell Fragen zum SGB oder zu einer Veröffentlichung des GBA und Du bekommst Antworten.
Der Titel des Threads lautet im übrigen
Beitragsvorauszahlung für 2,5 Jahre als pflichtversicherter Rentner
Da entfällt in der Regel der Krankengeldanspruch
Keine GKV gibt Dir hier verbindliche Auskünfte.
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Beitragsvorauszahlung für 2,5 Jahre als pflichtversicherter Rentner
Da entfällt in der Regel der Krankengeldanspruch