Beitragsschuldenerlass durch Ausgleichszahlung?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

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HeinzZimmer
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Beitragsschuldenerlass durch Ausgleichszahlung?

Beitrag von HeinzZimmer » 15.02.2014, 19:03

Hallo,

ich habe derzeit ein Problem mit nachzuzahlenden Krankenkassenbeiträgen (gesetzliche KV).

Der Ablauf war wie folgt: Bis Ende 2011 war ich gleichzeitig Student und bei einem Arbeitgeber angestellt. Direkt zum Jahreswechsel 2011/2012 hatte ich dann das Arbeitsverhältnis beendet und mich ganz auf den Abschluss des Studiums konzentriert, der dann im Frühjahr 2012 stattfand. Seitdem habe ich bislang keine Arbeit (abgesehen von 400 Euro Jobs) ausgeübt. Und ich Dämel habe mich daher auch nicht weiter um das Thema Krankenkassen gekümmert, weil ich zuvor entweder familienversichert war oder eben durch meinen Arbeitgeber (Vollzeitstelle) abgedeckt wurde.
Nun flatterte im Herbst 2013 eine Forderung meiner alten Krankenkasse bei mir herein, wo festgestellt wurde, dass ich ja gar nicht mehr bei meinem alten Arbeitgeber (bei dem ich bis 2011 neben dem Studium war) beschäftigt bin. Das bestätigte ich, worauf ich eine Nachzahlungsrechnung von rund 3000 Euro bekam (für den Zeitraum 2012-2013). Für mich natürlich unbezahlbar… es wurde sich auf einen Ratenzahlungsplan geeinigt, den ich finanziell aber kaum stemmen kann, es jedoch nach besten Kräften versuche. Soweit die Vorgeschichte.

Nun habe ich kürzlich Post von eben dieser Krankenkasse bekommen, die mir aus heiterem Himmel in Aussicht stellte, aufgrund eines Gesetzbeschlusses, meine Beitragsschulden zu erlassen. Voraussetzung sei aber, dass ich in dem Zeitraum, in dem ich die Schulden angehäuft hatte, nicht beim Arzt war (oder andere Leistungen bezogen hatte). In gutem Glauben, dass ich das nicht getan habe, hoffte ich somit auf ein Ende der Ratenzahlung. Allerdings hat die Krankenkasse nun in einem zweiten Schritt meinen Beitragserlass annulliert, weil ich wohl Mitte 2012 irgendwann einmal eine Leistung in Höhe von ca. 70 Euro beansprucht habe (Arztbesuch, Rezept, was auch immer).

Nun meine Frage: Habe ich das Recht, diese 70 Euro an meine Kasse zurückzahlen, damit ich dann den Beitragserlass von 3000 Euro (bzw. dem Restbetrag, der jetzt noch offen steht) in Anspruch nehmen kann?
Oder muss ich jetzt wirklich 3.000 Euro zahlen, nur weil ich die Krankenkasse im Jahre 2012 ungünstigerweise 70 Euro kostete? Das klingt für mich alles etwas willkürlich und ungerecht.

Hoffe ihr könnt mir helfen…

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 15.02.2014, 21:39

Besprechungsergebnis der Fachkonferenz Beiträge vom 19.11.2013, TOP 4:

Jegliche Leistungsinanspruchnahme im Nacherhebungszeitraum durch das Mitglied schließt den Beitragserlass aus. Dabei ist weder nach der Art der in Anspruch genommenen Leistungen zu differenzieren noch sind die Kosten der Leistung von Bedeutung. Auch eine Erstattung von in Anspruch genommenen (geringwertigen) Leistungen durch das Mitglied im Sinne eines „Rückkaufs“ zwecks Beitragserlass kommt nicht in Betracht, da das Einräumen eines solchen Gestaltungsrechts auf einen mit den Einheitlichen Grundsätzen nicht in Einklang stehenden Günstigkeitsvergleich hinausliefe.


Auf deutsch: Ja, du musst jetzt leider 3.000 € zahlen, weil du die Kasse im Jahr 2012 in Anspruch genommen hast - auch wenn es "nur" 70 € waren.

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