Liebe Forumsteilnehmer,
meine gesetzliche Krankenkasse fordert ca. 9.000 Euro an Beitragsgeldern von mir zurück.
Dieser Umstand und die „Rechtsgrundlagen“ sind so drastisch, dass ich die Fakten berichten möchte.
Zum einem das anderen Menschen diese Erfahrung erspart bleibt und zum anderen, dass ich vielleicht hier im Forum einen Hinweis erhalte, wie diese Katastrophe abzuwenden ist. (Fast alle genannten Beträge sind gerundet)
Die Beitragsnachzahlungs-Forderung betrifft den Zeitraum 2007-9 bis 2009-9., der Zeitraum meiner selbstständig freiberuflichen Tätigkeit.
Gleich zu Beginn stellte ich einen Antrag auf Beitragsermäßigung, den ich Anfang 2009 wiederholte. Der erstere Antrag im Zusammenhang mit einer Förderung zur Selbstständigkeit durch das Arbeitsamt (Gründungszuschuss).
Diesen Anträgen mit meinen Schätzungen des zu erwartenden Einkommens wurde stattgegeben und der festgelegte vorläufige Monatsbeitrag von 200 Euro monatlich ist von mir entrichtet worden.
Diesen Schritt wählte ich, weil absehbar meine Einnahmen für 2007-2009 deutlich unter der Beitragsermessungsgrenze von 1.863,75 € liegen sollten.
In diesen drei Jahren war ich von:
2007:
- Jan-Jul = unselbstständig tätig
- Jul-Aug = arbeitslos
- Sep-Dez = selbstständig[/list]
2008:
- Jan-Dez = selbstständig
2009
- Jan-Okt = selbstständig
- seit Okt = unselbstständig tätig
(Die Monatsdopplungen, weil der Wechsel während des laufenden Monats erfolgte)
Die Steuerbescheid für 2007 wurde relativ spät im Aug 2009 und der für 2008 im Okt 2009 an die Krankenkasse von mir übermittelt.
Der Steuerbescheid 2007 wies natürlich zwei Einkunftsarten aus, wovon 15.000 Euro auf die selbstständige Arbeit fiel.
Der Bescheid 2008 legte die Einkünfte für das Jahr mit einem Minusbetrag fest.
Die Argumente der Krankenkasse für die Beitragsrückforderung lauten:
1.
Von Sep – Dez 2007 war ich selbstständig tätig. Demzufolge habe ich den Einkommenssteuerrelevanten Betrag von 15.000 Euro (Einkunftsart benannt) in diesen vier Monaten eingenommen. In der Folge wurde als Forderungsgrundlage für den gesamten Zeitraum monatliche Einnahmen von 3.500 Euro berechnet.
2.
Die vorläufige Beitragsfestsetzung endet durch meinen eingereichten ersten Steuerbescheid aus 2007. Der Vorbehalt ist demzufolge auch auf die Jahre 2008 und 2009 aufzuheben.
3.
Der Bescheid von 2008 kann frühestens mit Beginn des Monats herangezogen werden, der auf die Zustellung durch das Finanzamt folgt. Da ich aktuell wieder als Arbeitnehmer versichert bin, findet der Einkommenssteuerbescheid 2008 keine Berücksichtigung.
Ist mir zu helfen?
und Danke für die Zeit.
hannes22
Beitragsrückforderung TK 9.000 Euro
Moderator: Czauderna
Vielen Dank für die Antworten.
Um der angewandten Logik zumindest des 1. KK Arguments folgen zu können, möchte ich es gern verstehen ...
... oder hat das nichts mit Logik zu tun?
Vielleicht tatsächlich eine Frage der Schilderung, wie Czauderna schreibt. Ich hoffe es sehr.
Der Betrag über Einkünfte aus selbstständige Arbeit berücksichtigt doch in dem Steuerbescheid das ganze Jahr. Das heist 12 volle Monate. Wieso werde ich auf diese vier Monate meiner Selbstständigkeit festgenagelt?
Alle Rechnungen laufen über den Zeitraum des Jahres (Arbeitslosigkeit ausgeschlossen). D. h. ich war für die Zeit 01-07_2007 unselbstständig und selbstständig zugleich.
Ich freue mich über eure Meinung.
hannes22.
Um der angewandten Logik zumindest des 1. KK Arguments folgen zu können, möchte ich es gern verstehen ...
... oder hat das nichts mit Logik zu tun?
Vielleicht tatsächlich eine Frage der Schilderung, wie Czauderna schreibt. Ich hoffe es sehr.
Der Betrag über Einkünfte aus selbstständige Arbeit berücksichtigt doch in dem Steuerbescheid das ganze Jahr. Das heist 12 volle Monate. Wieso werde ich auf diese vier Monate meiner Selbstständigkeit festgenagelt?
Alle Rechnungen laufen über den Zeitraum des Jahres (Arbeitslosigkeit ausgeschlossen). D. h. ich war für die Zeit 01-07_2007 unselbstständig und selbstständig zugleich.
Ich freue mich über eure Meinung.
hannes22.
Hallo,
nun, du hast geschrieben von September bis Dezember selbständig und dort sind dann die 15.000 Euro erzielt worden.
Unselbständig und selbständig nebeneinander geht eigentlich nicht - wie warst du denn in dieser Zeit "unselbständig/Selbständig" versichert ?
Klar, wenn du der Kasse klarmachen kannst, das diese 15.000 € nicht in vier sondern in 9 Monaten erzielt wurden dann sollte eine Neuberechnung vorgenommen werden - würde pro Monat ca. 1650,00 € ausmachen - nur könnte dir dann passieren dass diese bewussten 7 Monate dann auch als Selbständiger bewertet werden - das Ergebnis kannst du dir selbst ausrechnen.
Gruß
Czauderna
nun, du hast geschrieben von September bis Dezember selbständig und dort sind dann die 15.000 Euro erzielt worden.
Unselbständig und selbständig nebeneinander geht eigentlich nicht - wie warst du denn in dieser Zeit "unselbständig/Selbständig" versichert ?
Klar, wenn du der Kasse klarmachen kannst, das diese 15.000 € nicht in vier sondern in 9 Monaten erzielt wurden dann sollte eine Neuberechnung vorgenommen werden - würde pro Monat ca. 1650,00 € ausmachen - nur könnte dir dann passieren dass diese bewussten 7 Monate dann auch als Selbständiger bewertet werden - das Ergebnis kannst du dir selbst ausrechnen.
Gruß
Czauderna
Danke, Czauderna, für den Hoffnungsschimmer.
Eine Neuberechnung war auch mein Gedanke, weil ich immer davon ausging, dass der KK Beitrag bei der TK nach der Höhe des Einkommens festgelegt wird.
Seit vielen Jahren arbeite ich als Freiberufler und lasse mich bei Auftragsnot dann per Arbeitsvertrag einstellen. Die ersten 7 Monate 2007 war ich angestellt, habe aber weiter die Aufträge meiner Kunden bearbeitet und dafür auch Rechnungen gestellt. Dies Einnahmen aus dieser Zeit sind in dem Steuerbescheid für 2007 u.a. in dem Betrag (Einkommensart selbstständig) von 15.000 enthalten.
In der unselbstständigen Zeit war ich regulär zu normalen Beitragssätzen in der gleichen KK versichert.
Danke für die Antwort.
hannes22
Eine Neuberechnung war auch mein Gedanke, weil ich immer davon ausging, dass der KK Beitrag bei der TK nach der Höhe des Einkommens festgelegt wird.
Seit vielen Jahren arbeite ich als Freiberufler und lasse mich bei Auftragsnot dann per Arbeitsvertrag einstellen. Die ersten 7 Monate 2007 war ich angestellt, habe aber weiter die Aufträge meiner Kunden bearbeitet und dafür auch Rechnungen gestellt. Dies Einnahmen aus dieser Zeit sind in dem Steuerbescheid für 2007 u.a. in dem Betrag (Einkommensart selbstständig) von 15.000 enthalten.
In der unselbstständigen Zeit war ich regulär zu normalen Beitragssätzen in der gleichen KK versichert.
Danke für die Antwort.
hannes22