beitragsnachzahlung wegen verschlafenen wechsel in die pkv

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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bt2
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beitragsnachzahlung wegen verschlafenen wechsel in die pkv

Beitrag von bt2 » 16.06.2007, 22:08

hallo zusammen,

habe mal eine frage bzgl. nachzahlung von gkv beiträgen:

als meine tochter auf die welt kam, waren meine frau (gkv) und ich (pkv) noch nicht verheiratet. die kleine wurde also ohne weitere nachfragen bei meiner frau mit versichert - für die zeit des mutterschutzes.

haben dann im dez 05 geheiratet. letzten monat kam mein kleiner sohn auf die welt. die gesetzliche krankenkasse hat uns dann aufgeklärt, dass beide kinder jetzt bei mir mitversichert werden müssen, da wir ja verheiratet wären. soweit so gut, habe die beiden kids halt bei mir mit reingenommen.

jetzt ruft ständig ein mitarbeiter der krankenkasse meiner frau an und will eine kopie der heiratsurkunde und gehaltsnachweise von mir.
die wollen wohl beiträge für das jahr eintreiben.

ich frage mich jetzt, warum ich denen gehaltsnachweise zur verfügung stellen soll. ich habe mit der kv ja schliesslich nix zu tun. die anfragen kamen auch immer per telefon, nie etwas schriftliches.

beim letzten telefonat hiess es dann, wenn wir nicht kooperieren wird einfach ein satz angenommen und die beiträge muss ich dann erstatten.

ich frage mich jetzt, was mache ich am besten. habe ich überhaubt ne chance die beiträge nicht nachzuzahlen?

habt ihr irgenwelche tipps für mich?

danke und gruß

bt

freiwillig
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Beitrag von freiwillig » 17.06.2007, 16:57

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bt2
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Beitrag von bt2 » 17.06.2007, 21:03

jup, meine bessere hälfte ist gkv. aber warum sollte die den beitrag anpassen wollen - bzw. meine frau ist doch im mutterschutz -wer zahlt das dann eigentlich - der arbeitgeber immer ncoh?

also soweit wir das raushören konnten, geht es um eine rückzahlung, da die kleinen ja bei mir hätten mitversichert werden müssen.

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Beitrag von freiwillig » 17.06.2007, 21:37

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Beitrag von freiwillig » 17.06.2007, 21:38

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KKK
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Beitrag von KKK » 18.06.2007, 19:50

Die Versicherungspflicht der Kinder endet dadurch dass, SIe als PKV Versicherter mit den monatl. Verdienst über der monatl. Jahresarbeitsentgelgrenze liegen.

Nun wenn die Versicherungspflicht endet schickt die Krankenkasse normalerweise ein schreiben zu in dem sie erklärt dass die Kinder nicht versicherungspflichtig sind und das eine Austrittsmöglichkeit besteht.

Antworten Sie nicht auf den Brief werden die Kinder Automatisch als Freiwillige Versicherte in der gesetzlichen KV gezählt.

Und Freiwillige Versicherte müssen Beiträge zahlen.

Die Regelung mit dem Beiträgen bei den Krankenkassen ist immer anders, aber diese möglichkeit ist die am häufigsten angewendete:

"Für freiwllige Mitglieder, deren Ehegatte nicht der gesetzlichen Krankenversicherung angehört, ist für die Einstufung die Hälfte des Einkommens beider Ehegatten zu Grunde zu legen. Soweit gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder ohne eigene Einnahmen, für die keine Familienversicherung besteht, vorhanden sind, ist an dem Einkommen der Ehegatten je Kind ein Betrag in Höhe von einem Drittel der monatlichen Bezugsgröße (2450 Euro).

Der zu grunde gelegte Betrag mal den Beitragssatz der Krankenkasse ergibt den monatl. Beitrag der zu Zahlen ist.

Hier noch ein Link zur besseren Verständnis:

http://www.versicherungsnetz.de/02-01/00000765.htm

bt2
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Beitrag von bt2 » 19.06.2007, 13:35

ok, danke erstmal für die antworten.
Die Versicherungspflicht der Kinder endet dadurch dass, SIe als PKV Versicherter mit den monatl. Verdienst über der monatl. Jahresarbeitsentgelgrenze liegen.
nun ich war ja schon pkv als die meine kleine auf die welt kam. nur noch nicht verheiratet. und so wurde sie bei der mutter mit eingegliedert.
hab ich mir damals auch nicht wirklich einen kopf drüber gemacht.
Soweit gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder ohne eigene Einnahmen, für die keine Familienversicherung besteht, vorhanden sind, ist an dem Einkommen der Ehegatten je Kind ein Betrag in Höhe von einem Drittel der monatlichen Bezugsgröße (2450 Euro).
fehlt an dem satz was, oder bin ich zu blöd für behörden(krankenkassen-)-deutsch? ;-)


ok, trotzdem, was kann ich tun? muss ich nachzahlen - ich weiss unwissenheit schützt vor strafe/nachzahlung wahrscheinlich nicht.

bt2
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Beitrag von bt2 » 19.06.2007, 13:36

freiwillig hat geschrieben:Wenn Deine Frau freiwillig bei der GKV versichert ist, zählt Dein Einkommen bei der Bemessungsgrundlage ihres Beitrages mit.
auch während dem mutterschutz?

Defender70
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Beitrag von Defender70 » 19.06.2007, 15:19

Also ich sehe da einen ganz anderen Hintergrund für die angeforderten Gehaltsnachweise....
Ich denke, die Kasse will wissen, ob Die Versicherungspflichtgrenze auch überschritten wird, und insofern rückwirkend der Anspruch auf Familienversicherung entfällt.

Sollte die Grenze von 3.937,50€ ( 2007 ) unterschritten werden, dann besteht der Anspruch auf Familienversicherung nämlich weiter. Das Einkommen läßt sich ggf. durch hohe Werbungskosten im Steuerbescheid "runterrechnen"...

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