Hallo,
Folgender Sachverhalt.
Person A war 5 Jahre nicht gesetzlich Krankenversichert, da er nur einen Minijob hatte. In der Zwischenzeit hat Person A einen Teilzeitjob, welcher Sozialabgabenpflichtig ist, gefunden.
Person A hat sich bei seiner alten Krankenversicherung wieder angemeldet. Die Krankenversicherung möchte jetzt die Beiträge der letzten 5 Jahre rückwirkend bekommen. Die genaue Summe hat Person A aber noch nicht mit der Post erhalten.
Welche Möglichkeiten kann Person A in Betracht ziehen die rückwirkenden Beiträge (natürlich inkl. Zinsen) zu zahlen.
1) Vergleich mit der KK
2) Einigung mit der KK das Person A nur die säumigen Beiträge ab 01.01.2014 bezahlen muss (dazu gibt es ganz ganz wenige Gerichtsurteile, wahrscheinlich Härtefälle oder so)
3) Privatinsolvenz
4) Verjährungsfristen für rückständige Beiträge
5) Rechtsanwalt nehmen
Person A hat kein Vermögen und ca. 850€ Netto, ist ledig und hat 2 kleine Kinder.
Danke
Beitragsnachzahlung Krankenkasse
Moderator: Czauderna
Hallo,
Person A ist weiblich. nehme ich an.
Persona A war also 5 Jahre bei keinem Arzt und bei keinem Zahnarzt ?.
Person A hat zwei "kleine" Kinder - wie alt sind denn die Kinder und wo und wie sind sie krankenversichert.
Person A. ist nicht verheiratet ?
Auch für geringfügig Beschäftigte muss der Arbeitgeber Beiträge zahlen, dabei ist zu unterscheiden, ob jemand seine Hauptkrankenversicherung in einer GKV-Kasse hat oder ggf. privat versichert ist. Wusste der Arbeitgeber, dass es keine Hauptkrankenversicherung gibt ?.
Unabhängig davon, kann die Kasse im Jahre 2014 nur Beiträge im Rahmen der Verjährungsfrist nachfordern, d.h. erst ab 01.01.2010.
Die Höhe der nachgeforderten Beiträge dürfte bei ca. 43,00 € pro Monat liegen. Grundsätzlich kann es keinen Nachforderungsverzicht der Kasse geben, damit war am 31.12.2013 Schluss. Es bietet sich hier an, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Zur Privatinsolvenz kann ich nichts sagen
und ob hier ein Rechtsanwalt helfen könnte, wage ich zu bezweifeln, es sei denn, er kennt sich im SGB. sehr gut aus und kann anhand der Vorgeschichte einen Grund finden, der eine rückwirkende Versicherung
vermeiden könnte - so, wie geschildert, sehe ich keinen, dazu müsste man die ganze Vorgeschichte kennen.
Gruss
Czauderna
Person A ist weiblich. nehme ich an.
Persona A war also 5 Jahre bei keinem Arzt und bei keinem Zahnarzt ?.
Person A hat zwei "kleine" Kinder - wie alt sind denn die Kinder und wo und wie sind sie krankenversichert.
Person A. ist nicht verheiratet ?
Auch für geringfügig Beschäftigte muss der Arbeitgeber Beiträge zahlen, dabei ist zu unterscheiden, ob jemand seine Hauptkrankenversicherung in einer GKV-Kasse hat oder ggf. privat versichert ist. Wusste der Arbeitgeber, dass es keine Hauptkrankenversicherung gibt ?.
Unabhängig davon, kann die Kasse im Jahre 2014 nur Beiträge im Rahmen der Verjährungsfrist nachfordern, d.h. erst ab 01.01.2010.
Die Höhe der nachgeforderten Beiträge dürfte bei ca. 43,00 € pro Monat liegen. Grundsätzlich kann es keinen Nachforderungsverzicht der Kasse geben, damit war am 31.12.2013 Schluss. Es bietet sich hier an, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Zur Privatinsolvenz kann ich nichts sagen
und ob hier ein Rechtsanwalt helfen könnte, wage ich zu bezweifeln, es sei denn, er kennt sich im SGB. sehr gut aus und kann anhand der Vorgeschichte einen Grund finden, der eine rückwirkende Versicherung
vermeiden könnte - so, wie geschildert, sehe ich keinen, dazu müsste man die ganze Vorgeschichte kennen.
Gruss
Czauderna
Hallo,
Danke für die Antwort.
Die Person A ist "männlich" und ledig.
Beide Kinder sind beim Partner "weiblich" gesetzlich familienversichert.
Der ehemalige Arbeitgeber hat nie nach einer Krankenkasse gefragt. Die Beschäftigung erfolgte als Minijob. Beiträge hat der Arbeitgeber nur pauschal (Knappschaft etc.) abgeführt.
Ich hoffe das es RA gibt die sich mit öffentlichen Recht bzw. mit dem SGB Recht ausgehen.
Danke für die Antwort.
Die Person A ist "männlich" und ledig.
Beide Kinder sind beim Partner "weiblich" gesetzlich familienversichert.
Der ehemalige Arbeitgeber hat nie nach einer Krankenkasse gefragt. Die Beschäftigung erfolgte als Minijob. Beiträge hat der Arbeitgeber nur pauschal (Knappschaft etc.) abgeführt.
Ich hoffe das es RA gibt die sich mit öffentlichen Recht bzw. mit dem SGB Recht ausgehen.