@GKV: Das vermute ich auch, vielleicht ist es sogar aufgrund der hauptberuflichen SEL gar nicht erst zum Bezug bzw. zur Anmeldung gekommen.GerneKrankenVersichert hat geschrieben: ab 01.01.2010 Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, diese bleibt auch dann bestehen, wenn die Agentur für Arbeit die Leistung zurückfordern sollte (weil ihr z. B. eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit nicht angegeben wurde). Leider passiert es in der Praxis immer wieder, dass die Anmeldung von der Agentur für Arbeit in solchen Fällen einfach storniert und das von Kassenmitarbeitern nicht weiter hinterfragt wird. Ich vermute, dass dies den Fall ins Rollen gebracht hat.
Bei Deiner Konstellation 2: Ich habe mich auch gefragt, ob die 3000€ damals gezahlte Beiträge waren oder ob sie von der Summe, die jetzt ermittelt wurde bereits 3000€ für 2009 gezahlt hat.
Zur Konstellation 3: Nein, das sehe ich auch so. Mit Unkenntnis kommt sie sicher nicht durch. Deswegen ist der Rat von Rossi aus meiner Sicht auch etwas gefährlich. Unsere TE braucht aus meiner Sicht jetzt eine gute Zusammenarbeit mit ihrer alten Kasse und kein Schießen über'n Zaun mit subjektivem Rechtsverständnis von irgendwelchen "GKV-Krallen bei unwissenden Nichtversicherten."
@Czauderna: Ich kenne diese Angriffe schon, z.B. wenn flammenden Propheten die Fakten ausgehen. Schade, dass die nicht verstehen, dass sie mit solchem Verhalten die Betroffenen verunsichern und mit den Aussagen ev. sogar in die existentielle Schei.... reiten könnten. Ich habe die Erfahrung gesammelt, dass man mit jeglichem Kassen-Mitarbeiter reden kann (muss) bevor man §§ und anderes Kriegsmaterial über'n Zaun schmeißt. Oder Du bist Dir rechtlich 100% sicher und hast Kohle um alles auszusitzen. Dann kann man es darauf ankommen lassen.