Hallo,
Ich habe eine Frage zur Familienversicherung. Meine Frau beabsichtigt einen Minijob anzunehmen. Hierfür würden Ihr monatl. € 380 bezahlt werden. Zusätzlich laufen noch Zinserträge auf Ihren Namen. Haben wir ein Wahlrecht, wem die Zinsen angerechnet werden, oder könnte meine Frau dann nicht mehr bei mir (freiwillig selbststänig Versicherter) versichert bleiben?
Dankbar für rasche Antworten.
Grüße
Beitragsfreie Familienversicherung
Moderator: Czauderna
Wahlrecht ja, nur in dem gesetzlichen Güterstand sind Zugewinne grundsätzlich beiden anzurechnen, d.h. je zur Hälfte.
Ihr habt wohl schon in der Vergangenheit aus beitragsrechtlichen Gründen die Zinseinnahmen auf die Frau laufen lassen. Das hatte wohl seine Gründe (freiwillige Versicherung!)
Wenn ihr´s korrekt angebt, wird sie sich selber versichern müssen.
Ihr habt wohl schon in der Vergangenheit aus beitragsrechtlichen Gründen die Zinseinnahmen auf die Frau laufen lassen. Das hatte wohl seine Gründe (freiwillige Versicherung!)
Wenn ihr´s korrekt angebt, wird sie sich selber versichern müssen.