nochmals: du musst private und gesetzliche Krankenversicherungen unterscheidenHelmes63 hat geschrieben:Es bleibt also abzuwarten was hierzu noch kommen wird
auch hierzu fällt mir noch ein Punkt ein der zu diesem Thema passt:
> bei der Ermittlung eines inidividuellen Beitrages anläßlich eines Mitgliedsantrages könnten chronische Erkrankungen in der Beitragsermittlung möglicherweise zu einem Risikozuschag führen oder ist dieser Faktor in der Beitragsberechnung von GKV-Kassenträgern rechtlich auf jeden Fall verboten ?!
bei GKVen sind die Leistungen im wesentlichen gleich und auf jeden Fall unabhängig vom Einkommen und den gezahlten Beiträgen (außer Geldleistungen wie Krankengeld)
die Beiträge richten sich nach dem Einkommen, der Gesundheitszustand oder Leistungen spielen keine Rolle
bei PKVen dagegen richten sich die Beiträge u. a. nach dem gewählten Tarif, dem Gesundheitszustand und dem Alter. Bei bestimmten Krankheiten sind Leistungsauschlüsse und/oder Risikozuschläge möglich
der Umfang der Leistungen richtet sich nach dem gewählten Tarif
und bei Minijobs besteht definitiv keine Versicherungspflicht - dies liegt in der Natur der Sache