Beitragserlass bei unmittelbar bevorstehender Behandlung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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vlac
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Beitragserlass bei unmittelbar bevorstehender Behandlung

Beitrag von vlac » 20.12.2013, 23:47

Hallo,

ich habe jetzt mal eine recht dringende Frage. Vielleicht ist ja noch jemand anwesend, der mir weiter helfen kann.

Folgendes Szenarium:

Ehepartner, zwei Kinder, ein Verdiener, ist bereits seit einiger Zeit vor 2007 nicht bei der GKV gemeldet. Nun steht eine medizinische Behandlung bevor, und zwar heute nacht.

Die Frage: Haben die Betroffenen eine Chance, den Beitragserlass mitzunehmen, wenn ich die Krankenkasse jetzt anfaxe, bevor das Personal die Patientenakte anlegt?

Falls das nicht möglich ist, besteht immer noch die Möglichkeit, die Erstversorgung aus einem anderen Topf zu zahlen. Besteht dann allerdings die Hoffnung, dass die Folgebehandlung, die irgendwann nach der Meldung bei der Krankenkasse einsetzen wird, auf Kasse laufen kann?

Ich danke Euch schon jetzt.

Viele Grüße.

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 21.12.2013, 00:04

Im "Nacherhebungszeitraum" dürfen keine Leistungen in Anspruch genommen worden sein.

Der "Nacherhebungszeitraum" endet "mit dem Ende des Monats, der der Anzeige vorhergeht".

Klartext:
Anzeige im Laufe des Dezember = Nacherhebungszeitraum endet am 30.11.

Leistungen ab 1.12. sind für den Beitragserlass nicht schädlich.

§ 2 Abs. 1:
http://www.gkv-spitzenverband.de/media/ ... rmteil.pdf

vlac
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Beitrag von vlac » 21.12.2013, 00:11

Hallo,

super. Vielen Dank. Das dürfte die Betroffenen erheblich beruhigen.

CiceroOWL
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Rundschreiben

Beitrag von CiceroOWL » 29.12.2013, 10:21

http://www.aok-business.de/fileadmin/us ... 19-FKB.pdf

Wirf mal einen Blick ab Seite 89, da wird das Ganze doch etwas präziser.

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