Beitragseinstufung freiwlg. KV/Unterstützung der Eltern
Moderator: Czauderna
@summerland: Seit wann verlangen denn Kasse einen Nachweis wie einen Kontoauszug um die Beitragseinstufung für einen frw. versicherten Studenten durchzuführen? Ich kenne nur das Procedere mit Hilfe des Selbstauskunftsbogens wenn ein Student aus der KVdS ausscheidet. Diesen füllt der Student aus. Fertig.
Du bist kein schwieriger Fall, also mach' es nicht kompliziert.
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Ich hatte angenommen, Kontoauszüge (etwa der letzten drei Monate oder so) beifügen zu müssen. Aber selbst wenn das nicht der Fall ist (tatsächlich nicht?), muss ich doch angeben, welche Beträge ich in den letzten Monaten erhalten habe oder nicht? Ziel der Selbstauskunft ist es ja, die „Höhe der aktuellen Gesamteinnahmen“ zu ermitteln und zu belegen, wie es in dem Anschreiben der Kasse heißt.Poet hat geschrieben:@summerland: Seit wann verlangen denn Kasse einen Nachweis wie einen Kontoauszug um die Beitragseinstufung für einen frw. versicherten Studenten durchzuführen? Ich kenne nur das Procedere mit Hilfe des Selbstauskunftsbogens wenn ein Student aus der KVdS ausscheidet. Diesen füllt der Student aus. Fertig.
Vor allem muss ich aber ja auch angeben, welchen Betrag ich voraussichtlich erhalten werde. Hier weiß ich immer noch nicht, was ich angeben soll, da die bsiherigen Überweisungen ja variierten und wohl auch weiterhin variieren werden. Gerade in den letzten 3 Monaten habe ich z.B. relativ viel Geld erhalten (800, 1600, 1400). Soll ich einen Mittelwert, den Maximalwert oder einfach alle angeben???
Wenn ich über die Mindestbeitragsbemessungsgrenze komme, wie hoch würde der Beitrag dann ausfallen?
@summerland: Die Vergangenheit zählt nicht, nur die Zeit ab der frw. Versicherung. Bis zu 921€ mtl. Einnahmen liegt Dein Beitrag bei konstant 158€ monatlich für KV und PV zusammen. Sollten Deine Einnahmen zum Lebensunterhalt (!) tatsächlich wirklich und echt darüber liegen, dann die entsprechende Gesamtsumme mit 14,9% für die KV multiplizieren plus 2,30% für die PV (nächstes Jahr steigt die PV um 0,30%). Ergäbe bei 1000€ also 172€ Gesamtbeitrag im Jahr 2014.
Jetzt hast Du es selbst in der Hand.
Jetzt hast Du es selbst in der Hand.
alle Änderungen musst Du angeben.
und wenn sich dies künftig Monat für Monat ändert, dann musst Du Monat für Monat die Änderung angeben.
Keine Auswirkung auf den Beitrag hätte es, wenn die Einnahmen 921,67 EUR im Monat nicht üerschreiten. Bis 921,67 EUR können die Einnahmen varieren wie sie wollen. Der Betrag bleibt glich
921,67 EUR
hast Du es verstanden ? (bitte antworte darauf jetzt nicht)
und wenn sich dies künftig Monat für Monat ändert, dann musst Du Monat für Monat die Änderung angeben.
Keine Auswirkung auf den Beitrag hätte es, wenn die Einnahmen 921,67 EUR im Monat nicht üerschreiten. Bis 921,67 EUR können die Einnahmen varieren wie sie wollen. Der Betrag bleibt glich
921,67 EUR
hast Du es verstanden ? (bitte antworte darauf jetzt nicht)