Beitragsberechnung für freiwillige Mitglieder - Teil 2

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Helmes63
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Beitragsberechnung für freiwillige Mitglieder - Teil 2

Beitrag von Helmes63 » 15.04.2011, 09:12

Sehr geehrte Forenteilnehmer,

... bei einer freiwilligen Mitgliedschaft bei einem GKV-Träger werden meines die gesamten Vermögensverhältnisse / EInkunftsarten für die Festsetzung des Monatsbeitrages herangezogen.

Frage: SInd in diesem Zusammenhang bestimmte Vermögensarten ausgeschlossen wie bspw. zweckbestimmte Lebensversicherungen für die private Altersvorsorge ?
Das ist für die Ermittlung eines individuellen Beitragssatzes durchaus von relevanz wenn ich das richtig sehe ...

b) enthält die Beitragsberechnung auch RIsikozuschläge die aus dem Alter oder entsprechende Vorerkrankungen resultieren ... ?!

c) Welche Konsequenzen können für das betreffende GKV-Mitglied zukommen, wenn sich herausstellt, dass bestimmte Einkünfte aus Barvermögen verschwiegen wurden ?!

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 15.04.2011, 13:12

Hallo,
es zählen alle Einnahmen zum Lebensunterhalt. Also auch Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Risikozuschläge kenne ich bei Beiträgen, eher nicht bei Auszahlungen. was soll das denn konkret bei Dir sein?

Zum Thema verschweigen: Wenn es rauskommt musst Du nachzahlen, bis zu 4 Jahren.

LG, Fee

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 15.04.2011, 13:41

Hallo,
ergänzend zur Verjährungsfrist - bei Vorsatz trittt die Verjährungsfrist erst nach 30 Jahren ein.
Gruss
Czauderna

Paule
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Re: Beitragsberechnung für freiwillige Mitglieder - Teil 2

Beitrag von Paule » 15.04.2011, 15:01

Helmes63 hat geschrieben:Welche Konsequenzen können für das betreffende GKV-Mitglied zukommen
Schon mal was von Sozialbetrug gehört?

heinrich
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Beitrag von heinrich » 15.04.2011, 17:58

Sozialbetrug, lieber Fragesteller

da empfehle ich Dir mal das Strafgesetzbuch

da hatte ich mal einige Jahre mit zu tun

§ 263 STGB kann ich als Lektüre da mal empfehlen

filinchen
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Beitrag von filinchen » 16.04.2011, 19:39

heinrich hat geschrieben:Sozialbetrug,
Von Sozialbertrug würde ich in diesem Zuammenhang nicht sprechen und glaube nicht, dass ein Tatbestand nach dem Strafgesetzbuch eintreten würde. Ich denke auch, dass die Beiträge auf die verschwiegenen Einkünfte nachzuentrichten wären. Ein denkbares Ordnungswidrigkeitsverfahren wird wahrscheinlich nicht eingeleitet werden - das macht zuviel Arbeit und die meisten Kassen (-mitarbeiteter) kennen diese Möglichkeit gar nicht. :wink:

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