Beitragsbemessung rückwirkend verändern?
Moderator: Czauderna
Beitragsbemessung rückwirkend verändern?
Hallo allerseits,
ich, Student Ü30, bekomme wiederholt nur sporadisch Schreiben von meiner KK (AOK) zugestellt. Ich weiß es nicht woran es liegt. Es geht hierbei genauergesagt um Schreiben zur Beitragsbemessung. Ich habe das Formular, das ich dazu ausfüllen muss, und die Mahnungen nicht erhalten.
Kurzerhand wurde mir der Höchstsatz angedichtet (750 € im Monat, soviel verdiene ich während der Vorlesungszeit nichtmal). Ich habe das Formular, einen Studierendenausweis, Einkommensnachweis des letzten Jahres (unter 10.000 € im Jahr) mit etwas Verspätung, nämlich drei Monate (Nichtzustellung der Briefe + Urlaub), nachgereicht. Da ich mit meinem Gehalt die 2.000 €, die jetzt von mir verlangt werden, keinesfalls, nichtmal mit Ratenzahlung, leisten kann und ich auch nachweislich während der drei Monate Student war, sehe ich nicht ein, dass ich das bezahlen soll. Den eigentlichen Satz, den ich bis dahin zahlen musste (ca.175 € im Monat) habe ich währenddessen regelmäßig weitergezahlt.
Hier ist meine Frage: Es muss doch möglich sein, dass meine Nachweise rückwirkend akzeptiert werden, oder?
Danke schon mal im Voraus
Beste Grüße
ich, Student Ü30, bekomme wiederholt nur sporadisch Schreiben von meiner KK (AOK) zugestellt. Ich weiß es nicht woran es liegt. Es geht hierbei genauergesagt um Schreiben zur Beitragsbemessung. Ich habe das Formular, das ich dazu ausfüllen muss, und die Mahnungen nicht erhalten.
Kurzerhand wurde mir der Höchstsatz angedichtet (750 € im Monat, soviel verdiene ich während der Vorlesungszeit nichtmal). Ich habe das Formular, einen Studierendenausweis, Einkommensnachweis des letzten Jahres (unter 10.000 € im Jahr) mit etwas Verspätung, nämlich drei Monate (Nichtzustellung der Briefe + Urlaub), nachgereicht. Da ich mit meinem Gehalt die 2.000 €, die jetzt von mir verlangt werden, keinesfalls, nichtmal mit Ratenzahlung, leisten kann und ich auch nachweislich während der drei Monate Student war, sehe ich nicht ein, dass ich das bezahlen soll. Den eigentlichen Satz, den ich bis dahin zahlen musste (ca.175 € im Monat) habe ich währenddessen regelmäßig weitergezahlt.
Hier ist meine Frage: Es muss doch möglich sein, dass meine Nachweise rückwirkend akzeptiert werden, oder?
Danke schon mal im Voraus
Beste Grüße
Nicht per se. Im Zweifel muss die Behörde den Zugang von Schreiben nachweisen, aber die Forderung ist ja schon mal bekannt - vermutlich also per Pot bekannt gegeben worden - und Urlaub ist für keine Zustellung mal gar kein Argument.
Wenn Post weder zugestellt wird noch unzustellbar zurück geht, dann fragt sich hauptsächlich, wo man sich bei der Post vernünftig beschweren kann.
Wenn Post weder zugestellt wird noch unzustellbar zurück geht, dann fragt sich hauptsächlich, wo man sich bei der Post vernünftig beschweren kann.
Drei Monate, nachdem der Höchstbeitrag verhängt wurde, ist eine rückwirkende Beitragsberechnung möglich. Ansonsten gilt deine nachgereichte Einmommenserklärung ab dem Folgemonat des Eingangs bei der Kasse.
Soweit die Theorie - ansonsten kannst du nur auf Kulanz hoffen.
Aus Erfahrung muss ich sagen, dass man das Argument "ich habe die Briefe nicht bekommen" sehr oft hört. Das kommt bei den Sachbearbeitern ganz schlecht an. In vielen Fällen halten Kunden einen Brief der Krankenkasse auch für Werbung und schmeißen ihn weg ...
Mach ein Anschreiben, in dem du ein Eigenverschulden einräumst, füge den Fragebogen der Kasse bei und dann könntest du Glück haben.
Soweit die Theorie - ansonsten kannst du nur auf Kulanz hoffen.
Aus Erfahrung muss ich sagen, dass man das Argument "ich habe die Briefe nicht bekommen" sehr oft hört. Das kommt bei den Sachbearbeitern ganz schlecht an. In vielen Fällen halten Kunden einen Brief der Krankenkasse auch für Werbung und schmeißen ihn weg ...
Mach ein Anschreiben, in dem du ein Eigenverschulden einräumst, füge den Fragebogen der Kasse bei und dann könntest du Glück haben.
Meine Erfahrung bestätigt, dass Fragebögen und Erinnerungen ganz oft per Post nicht ankommen, wohingegen Beitragsbescheide und Mahnungen viel zuverlässiger zugestellt werden.D-S-E hat geschrieben: Aus Erfahrung muss ich sagen, dass man das Argument "ich habe die Briefe nicht bekommen" sehr oft hört. Das kommt bei den Sachbearbeitern ganz schlecht an. In vielen Fällen halten Kunden einen Brief der Krankenkasse auch für Werbung und schmeißen ihn weg ...
Hallo,vikingz hat geschrieben:Meine Erfahrung bestätigt, dass Fragebögen und Erinnerungen ganz oft per Post nicht ankommen, wohingegen Beitragsbescheide und Mahnungen viel zuverlässiger zugestellt werden.D-S-E hat geschrieben: Aus Erfahrung muss ich sagen, dass man das Argument "ich habe die Briefe nicht bekommen" sehr oft hört. Das kommt bei den Sachbearbeitern ganz schlecht an. In vielen Fällen halten Kunden einen Brief der Krankenkasse auch für Werbung und schmeißen ihn weg ...
Ja, die Erfahrung habe ich auch gemacht - schon seltsam, wie die Post das hin bringt -
Gruß
Czauderna
Die Krankengeld-Fallanlage kommt aber auch meistens anCzauderna hat geschrieben:Hallo,vikingz hat geschrieben:Meine Erfahrung bestätigt, dass Fragebögen und Erinnerungen ganz oft per Post nicht ankommen, wohingegen Beitragsbescheide und Mahnungen viel zuverlässiger zugestellt werden.D-S-E hat geschrieben: Aus Erfahrung muss ich sagen, dass man das Argument "ich habe die Briefe nicht bekommen" sehr oft hört. Das kommt bei den Sachbearbeitern ganz schlecht an. In vielen Fällen halten Kunden einen Brief der Krankenkasse auch für Werbung und schmeißen ihn weg ...
Ja, die Erfahrung habe ich auch gemacht - schon seltsam, wie die Post das hin bringt -
Gruß
Czauderna
[quote="ippuj"]Solange die Krankenkassen ihre Post nicht als Einschreiben versenden, ist meiner Meinung nach der Erhalt der Briefe nicht nachgewiesen. Ich führe da immer lustige Diskussionen mit Krankenkassen was die (angebliche) Versendung von Mitgliedsbescheinigungen bei Kassenwechseln betrifft.[/quote
Hallo,
also schlägst du vor, dass jeglicher Schriftwechsel zwischen Krankenkasse und Versicherten oder Krankenkasse und Arbeitgebern nur per Einschreiben abgewickelt werden sollte - natürlich dann aber auch umgekehrt ?
Gruss
Czauderna
Hallo,
also schlägst du vor, dass jeglicher Schriftwechsel zwischen Krankenkasse und Versicherten oder Krankenkasse und Arbeitgebern nur per Einschreiben abgewickelt werden sollte - natürlich dann aber auch umgekehrt ?
Gruss
Czauderna
Czauderna hat geschrieben:Nunja, jeglicher Schriftwechsel, ????ippuj hat geschrieben:Solange die Krankenkassen ihre Post nicht als Einschreiben versenden, ist meiner Meinung nach der Erhalt der Briefe nicht nachgewiesen. Ich führe da immer lustige Diskussionen mit Krankenkassen was die (angebliche) Versendung von Mitgliedsbescheinigungen bei Kassenwechseln betrifft.[/quote
Hallo,
also schlägst du vor, dass jeglicher Schriftwechsel zwischen Krankenkasse und Versicherten oder Krankenkasse und Arbeitgebern nur per Einschreiben abgewickelt werden sollte - natürlich dann aber auch umgekehrt ?
Gruss
Czauderna
ja immer dann, wenn es um Mitwirkungspflichten oder Nachweise geht wäre es schon angebracht,
Das ist die Aussage,PunktQuaid hat geschrieben:Hallo allerseits,
ich, Student Ü30, bekomme wiederholt nur sporadisch Schreiben von meiner KK (AOK) zugestellt. Ich weiß es nicht woran es liegt. Es geht hierbei genauergesagt um Schreiben zur Beitragsbemessung. Ich habe das Formular, das ich dazu ausfüllen muss, und die Mahnungen nicht erhalten.
Sag doch mal,D-S-E hat geschrieben:
Mach ein Anschreiben, in dem du ein Eigenverschulden einräumst, füge den Fragebogen der Kasse bei und dann könntest du Glück haben.
warum sollte er denn soetwas machen,
findest Du das die Krankenkassen in einem eventuellen Rechtsstreit keine Nachweise erbringen müssen, und es reicht hier allein die Aussage wir haben die Schreiben verschickt ???????
Gruß Bully
Zuletzt geändert von Bully am 06.01.2018, 18:46, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo,
Nunja, jeglicher Schriftwechsel, ????
ja immer dann, wenn es um Mitwirkungspflichten oder Nachweise geht wäre es schon angebracht, -
also, seitens der Krankenkassen sicherlich machbar, aber umgekehrt ?, z.B. bei Einsendung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gilt dann nur die Einreichung per "Einschreiben" oder muss im Kagefall dann der Versicherte keinen Nachweis erbringen ?.
Ich denke aber auch, dass ganz bestimmte Sachen seitens der Kasse per Einschreiben versendet werden sollten - dann kann es solche Sachen wie "Mahnungen, also gleich mehrere Schreiben, nicht erhalten" nicht mehr geben.
Gruss
Czauderna
Nunja, jeglicher Schriftwechsel, ????
ja immer dann, wenn es um Mitwirkungspflichten oder Nachweise geht wäre es schon angebracht, -
also, seitens der Krankenkassen sicherlich machbar, aber umgekehrt ?, z.B. bei Einsendung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gilt dann nur die Einreichung per "Einschreiben" oder muss im Kagefall dann der Versicherte keinen Nachweis erbringen ?.
Ich denke aber auch, dass ganz bestimmte Sachen seitens der Kasse per Einschreiben versendet werden sollten - dann kann es solche Sachen wie "Mahnungen, also gleich mehrere Schreiben, nicht erhalten" nicht mehr geben.
Gruss
Czauderna
Hallo Czauderna,Czauderna hat geschrieben:Hallo,
Nunja, jeglicher Schriftwechsel, ????
ja immer dann, wenn es um Mitwirkungspflichten oder Nachweise geht wäre es schon angebracht, -
also, seitens der Krankenkassen sicherlich machbar, aber umgekehrt ?, z.B. bei Einsendung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gilt dann nur die Einreichung per "Einschreiben" oder muss im Kagefall dann der Versicherte keinen Nachweis erbringen ?.
Ich denke aber auch, dass ganz bestimmte Sachen seitens der Kasse per Einschreiben versendet werden sollten - dann kann es solche Sachen wie "Mahnungen, also gleich mehrere Schreiben, nicht erhalten" nicht mehr geben.
Gruss
Czauderna
ja selbstverständlich gilt es für beide Seiten.
Leider sehen es viele viele Versicherte anders und werfen Nachweise arglos in die Hausbriefkästen der KKen in dem Glauben es geht schon gut
Hie sollte der Versicherte immer darauf bedacht sein, einen Nachweis in den Händen zu haben.
Dann erspart Er / SIE sich das AHA Erlebnis .
Und wenn die KK sich ein solches Erlebnis ersparen möchte, dann sollte Sie auch einen Nachweis in den Händen haben
Gruß Bully