Beitragsbemessung bei freiwilliger Versicherung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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freiwillig
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Beitragsbemessung bei freiwilliger Versicherung

Beitrag von freiwillig » 02.08.2013, 00:58

Ein freiwillig Versicherter verfügt seit Jahren ausschließlich über Zins-/ Mieteinnahmen.
Diese Einnahmen ( rund 2000 Euro mtl. ) werden / wurden verbeitragt und der Beitrag in den zurückliegenden Jahren nach Vorlage des Steuerbescheides jeweils aktualisiert.

Nun nimmt der freiwillig Versicherte im Jahr 2013 befristet für 4 Monate in eine pflichtversicherte Tätigkeit auf. ( rund 1500 Euro mtl. )

Der Folge-Steuerbescheid weist damit ein gestiegenes Jahreseinkommen aus:
Zum einen die bisherigen Zins-/Mieteinnahmen, zum anderen das 4-Monats-Arbeitseinkommen ( das ohnehin pflicht-verbeitragt wurde)

Wie wird nun bei der Festsetzung des Neu-Beitrages 2014 verfahren ?

Steigern die pflichtversicherten Einnahmen 2013 die Bemessungsgrundlage für den Beitrag 2014 ( da ja das im Steuerbescheid ausgewiesene Jahreseinkommen gestiegen sein wird ).

Oder wird eingesehen, dass die befristete pflichtversicherte Tätigkeit aus 2013 :

1.) in 2013 abgeschlossen ist und nicht einfach für 2014 als Erwartungswert fortgeschrieben werden kann

2.) ohnehin schon mit "eigenen" Pflicht-Beitragslasten versehen ist, was zu einem Doppelbeitrag führt, wenn sie zudem die Folge-Beitragsbemessung der freiwilligen Versicherung steigert.

kleineMaus2011
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Beitrag von kleineMaus2011 » 02.08.2013, 12:29

Hallo,

keine Angst - die Pflichtbeiträge aus der Beschäftigung spielen für die Beiträge der freiwillige Versicherung keine Rolle. Es werden nur die Einnahmen aus Kapital und Vermietung und Verpachtung herangezogen.

Gruß
kleineMaus

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 02.08.2013, 14:20

In den vier Monaten der Versicherungspflicht sind die Kapitaleinkünfte und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sogar beitragsfrei!

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