Beitrags-Rückstände
Moderator: Czauderna
Beitrags-Rückstände
Hallo und guten Tag, ich bin ein Neuer....
Ich habe mich schon ein wenig eingelesen, weil ich eine Menge Ärger mit meiner GKV und in Folge mit der ARGE habe. Erste Hinweise habe ich auch schon gefunden, aber mir fehlen Quellen und Details:
In Stichworten zum Hauptproblem:
Februar 2016 Ruhensbescheid wegen 2 rückständiger Beiträge aus Selbständigkeit, ca. 500 €
April 2016 nach Einreichen überfälliger EkSt.-Bescheide 2012/2013 Nachberechnung erhöhter Beiträge, Gesamtforderung für 08-2015 bis 04-2016 = 4.920 €, Gewerbe zum 30.04. abgemeldet, ab 01.05. versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Widerspruch, da in den Steuerbescheiden bilanzielle Gewinne enthalten sind, aus vorangegangener Selbständigkeit, Gewerbe ruht wegen ausgebliebener Kundenzahlung (6-stellig). Vorauszahlungsbescheide 2014/15 des Finanzamt vorgelegt, GKV lehnt ab.
Viel Hin und Her, letztlich Widerspruch endgültig abgelehnt. Vollstreckungsandrogung, GKV bietet Ratenzahlung an, inzwischen über 5.500 €.
Mein Ratenangebot 200 € wird abgelehnt, obwohl laufende Beiträge aus Anstellung problemlos laufen und die Raten somit auch abgesichert sind.
GKV schickt mir den Zoll, der Vollstrecker schüttelt den Kopf wg. des Verhaltens der GKV und akzeptiert Rate 220,00 €
Zoll fordert Sicherheit an, die ich nicht bieten kann. Zoll sagt: zahlen Sie die Raten, dann ist alles in Ordnung.
Inzwischen bin ich krank geworden. Klinik, Reha, Arztbesuche, Facharzt, Therapeuten, alles wie immer. GDB 50 G erhalten.
Im Januar 2018 erhalte ich die schriftliche Bestätigung der Ratenzahlungsvereinbarung vom Hauptzollamt, wiege mich also in Sicherheit.
Ab 30. Januar dann Verschlechterung meines Gesundheitszustandes, AU, die jeweiligen "gelben Scheine" bringe ich zum Büro der GKV. Nach 4 Wochen erkundige ich mich, wie das Krankengeld funktioniert. (nie vorher erlebt)
Alles Okay, keine Sorge, Aufruf meiner Daten, "kommt automatisch."
2 Wochen später, gleiche Auskunft, sitze am Tisch, meine Daten auf dem Bildschirm.
2 Wochen später, gleiche Auskunft, Lohnfortzahlung zu Ende, Bitte um Prüfung, "wie rufen Sie an"
Anruf nachmittags: " Verdiensbescheinigung vom AG fehlt, sobald vorliuegt, rückwirkende Auszahlung!"
2 Wochen später, Anruf bei GKV Zentrale, jetzt neue Auskunft: Sie haben keinen Anspruch. Anrechnung, Verrechnung nicht möglich, denn Sie haben ja keinen Anspruch. Ablösung Restforderung erforderlich, sonst kein Anspruch.
Wir einigen uns - nach Erhalt einer nicht nachvollziehbaren Aufstellung - auf 3.000 €, ich leihe mir das Geld, zahle, ab 04.05.2018 erhalte ich Krankengeld.
Im März der Brief, dass ich am 06.05. ausgesteuert werde. Zeitgleich wird mein Arbeitsverhältnis zum 30.04. gekündigt. Ich stelle Antrag auf ALG1 am 01.04. und warte....
Antrag wird von der Arge abgelehnt, weil wg. Ausbleibens der KG-Zahlung die Rahmenfrist /Anwartschaft nicht erfüllt sei, nur 310 statt 360 Tage....
Widerspruch! GKV bescheinigt mir, dass mein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vom 01.05.2016 bis zzum 30.04.19 ununterbrochen lief, aber eben vom 13.03. - 03.05. kein KG gezahlt wurde.
Arge lehnt Widerspruch erneut ab, Klage zum Fristerhalt am 01.08. eingereicht. GKV überschreibt meine Mitgliedschaft in die Familienversicherung meiner Ehefrau.
Ich habe schriftlich meine Beschwerde bei der GKV eingereicht, auf die verschiedenen Punkte ähnlich wie hier hingewiesen.
Zwei Briefe habe ich im Juli 2019 bekommen:
1.Eine Nachzahlung entfällt wegen damals offener Forderungen.
2.Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass Sie ab dem 3.5. 2018 Ihre Gesundheitskarte wieder einsetzen können.
Ich habe - auch hier - gelesen, dass die Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Zoll verbindlich für die GKV ist. SGB 3, § 16.
Gibt es dafür eine Quelle?
Die GKV hätte zumindest nach SGB 1, § 51 eine Anrechnung/Verrechnung anbieten müssen, oder?
Wie steht es mit einem Herstellungsanspruch wegen Verletzung der Informations- und Beratungspflicht durch mehrfach falsche Informationen? (SGB1, § 14/15)
Mir fehlen die Einnahmen seit Mai, der VDK ist überfordert, kennt die Gesetze nicht, jeder Anwalt will Vorschüsse und Dank meiner Lungenerkrankung raubt es mir den Atem, wenn ich nur an den ganzen Mist denke.
Ich hoffe, ich habe jetzt nicht alles überzogen und bitte dringend um Hilfe.
Vorab vielen vielen Dank
Helmut
Ich habe mich schon ein wenig eingelesen, weil ich eine Menge Ärger mit meiner GKV und in Folge mit der ARGE habe. Erste Hinweise habe ich auch schon gefunden, aber mir fehlen Quellen und Details:
In Stichworten zum Hauptproblem:
Februar 2016 Ruhensbescheid wegen 2 rückständiger Beiträge aus Selbständigkeit, ca. 500 €
April 2016 nach Einreichen überfälliger EkSt.-Bescheide 2012/2013 Nachberechnung erhöhter Beiträge, Gesamtforderung für 08-2015 bis 04-2016 = 4.920 €, Gewerbe zum 30.04. abgemeldet, ab 01.05. versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Widerspruch, da in den Steuerbescheiden bilanzielle Gewinne enthalten sind, aus vorangegangener Selbständigkeit, Gewerbe ruht wegen ausgebliebener Kundenzahlung (6-stellig). Vorauszahlungsbescheide 2014/15 des Finanzamt vorgelegt, GKV lehnt ab.
Viel Hin und Her, letztlich Widerspruch endgültig abgelehnt. Vollstreckungsandrogung, GKV bietet Ratenzahlung an, inzwischen über 5.500 €.
Mein Ratenangebot 200 € wird abgelehnt, obwohl laufende Beiträge aus Anstellung problemlos laufen und die Raten somit auch abgesichert sind.
GKV schickt mir den Zoll, der Vollstrecker schüttelt den Kopf wg. des Verhaltens der GKV und akzeptiert Rate 220,00 €
Zoll fordert Sicherheit an, die ich nicht bieten kann. Zoll sagt: zahlen Sie die Raten, dann ist alles in Ordnung.
Inzwischen bin ich krank geworden. Klinik, Reha, Arztbesuche, Facharzt, Therapeuten, alles wie immer. GDB 50 G erhalten.
Im Januar 2018 erhalte ich die schriftliche Bestätigung der Ratenzahlungsvereinbarung vom Hauptzollamt, wiege mich also in Sicherheit.
Ab 30. Januar dann Verschlechterung meines Gesundheitszustandes, AU, die jeweiligen "gelben Scheine" bringe ich zum Büro der GKV. Nach 4 Wochen erkundige ich mich, wie das Krankengeld funktioniert. (nie vorher erlebt)
Alles Okay, keine Sorge, Aufruf meiner Daten, "kommt automatisch."
2 Wochen später, gleiche Auskunft, sitze am Tisch, meine Daten auf dem Bildschirm.
2 Wochen später, gleiche Auskunft, Lohnfortzahlung zu Ende, Bitte um Prüfung, "wie rufen Sie an"
Anruf nachmittags: " Verdiensbescheinigung vom AG fehlt, sobald vorliuegt, rückwirkende Auszahlung!"
2 Wochen später, Anruf bei GKV Zentrale, jetzt neue Auskunft: Sie haben keinen Anspruch. Anrechnung, Verrechnung nicht möglich, denn Sie haben ja keinen Anspruch. Ablösung Restforderung erforderlich, sonst kein Anspruch.
Wir einigen uns - nach Erhalt einer nicht nachvollziehbaren Aufstellung - auf 3.000 €, ich leihe mir das Geld, zahle, ab 04.05.2018 erhalte ich Krankengeld.
Im März der Brief, dass ich am 06.05. ausgesteuert werde. Zeitgleich wird mein Arbeitsverhältnis zum 30.04. gekündigt. Ich stelle Antrag auf ALG1 am 01.04. und warte....
Antrag wird von der Arge abgelehnt, weil wg. Ausbleibens der KG-Zahlung die Rahmenfrist /Anwartschaft nicht erfüllt sei, nur 310 statt 360 Tage....
Widerspruch! GKV bescheinigt mir, dass mein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vom 01.05.2016 bis zzum 30.04.19 ununterbrochen lief, aber eben vom 13.03. - 03.05. kein KG gezahlt wurde.
Arge lehnt Widerspruch erneut ab, Klage zum Fristerhalt am 01.08. eingereicht. GKV überschreibt meine Mitgliedschaft in die Familienversicherung meiner Ehefrau.
Ich habe schriftlich meine Beschwerde bei der GKV eingereicht, auf die verschiedenen Punkte ähnlich wie hier hingewiesen.
Zwei Briefe habe ich im Juli 2019 bekommen:
1.Eine Nachzahlung entfällt wegen damals offener Forderungen.
2.Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass Sie ab dem 3.5. 2018 Ihre Gesundheitskarte wieder einsetzen können.
Ich habe - auch hier - gelesen, dass die Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Zoll verbindlich für die GKV ist. SGB 3, § 16.
Gibt es dafür eine Quelle?
Die GKV hätte zumindest nach SGB 1, § 51 eine Anrechnung/Verrechnung anbieten müssen, oder?
Wie steht es mit einem Herstellungsanspruch wegen Verletzung der Informations- und Beratungspflicht durch mehrfach falsche Informationen? (SGB1, § 14/15)
Mir fehlen die Einnahmen seit Mai, der VDK ist überfordert, kennt die Gesetze nicht, jeder Anwalt will Vorschüsse und Dank meiner Lungenerkrankung raubt es mir den Atem, wenn ich nur an den ganzen Mist denke.
Ich hoffe, ich habe jetzt nicht alles überzogen und bitte dringend um Hilfe.
Vorab vielen vielen Dank
Helmut
Zuletzt geändert von Funken am 26.08.2019, 17:13, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Beitrags-Rückstände
Hallo und willkommen im Forum
ich habe meinen Beitrag dann auch mal gelöscht - finde aber deine Antwort doch schon bemerkenswert. Das hat mit Loyalität nix zu tun, sondern einfach damit, dass meine Antwort als solche gewertet würde und das ist nicht im Sinne dieses Forums noch speziell in meinem Sinn.
Natürlich kann ich dir per PN. etwas naeher dazu erläutern, aber was es dir weiterhelfen würde - das kann ich nicht vorhersagen.
Heinrich hat schon sehr viel Richtiges dazu geschrieben.
Gruss
Czauderna
ich habe meinen Beitrag dann auch mal gelöscht - finde aber deine Antwort doch schon bemerkenswert. Das hat mit Loyalität nix zu tun, sondern einfach damit, dass meine Antwort als solche gewertet würde und das ist nicht im Sinne dieses Forums noch speziell in meinem Sinn.
Natürlich kann ich dir per PN. etwas naeher dazu erläutern, aber was es dir weiterhelfen würde - das kann ich nicht vorhersagen.
Heinrich hat schon sehr viel Richtiges dazu geschrieben.
Gruss
Czauderna
Re: Beitrags-Rückstände
Hallo Czauderna....tja gerade darauf hatte ich gehofft....
Ich habe mehrere Beiträge gefunden, bei denen es um Ratenvereinbarungen ging und die mit ihrem Namen unterzeichnet waren... So war es zuletzt fraglich, ob die Vereinbarung auch mit der Putzfrau beim Zollamt abgeschlossen werden könnte....
Ich hätte jetzt nicht gedacht, dass Loyalität auch bis in den Ruhestand Neutralität verhindert
Hätte ich jetzt die Kasse nicht benannt, hätte ich eine Antwort bekommen?
Ich denke, Gesetze - und da gerade Sozialgesetze, sollten für alle gelten. Wenn ich nicht einmal hier eine kompetente Auskunft erhalte, dann haben wieder die Üblichen die besseren Karten. Enttäuschend.
Ich habe mehrere Beiträge gefunden, bei denen es um Ratenvereinbarungen ging und die mit ihrem Namen unterzeichnet waren... So war es zuletzt fraglich, ob die Vereinbarung auch mit der Putzfrau beim Zollamt abgeschlossen werden könnte....
Ich hätte jetzt nicht gedacht, dass Loyalität auch bis in den Ruhestand Neutralität verhindert
Hätte ich jetzt die Kasse nicht benannt, hätte ich eine Antwort bekommen?
Ich denke, Gesetze - und da gerade Sozialgesetze, sollten für alle gelten. Wenn ich nicht einmal hier eine kompetente Auskunft erhalte, dann haben wieder die Üblichen die besseren Karten. Enttäuschend.
Re: Beitrags-Rückstände
Nachdem ich feststellen musste, dass ich dieses Forum unter falschen Gesichtspunkten gesehen habe, habe ich die Bezeichnung der Krankenkasse gelöscht.
Auch meinen realen Namen habe ich herausgenommen, denn ich rechne nun eher damit, dass sich auch meine Gegenseite hier mit Informationen eindeckt.
Danke für euer Verständnis.
Vielleicht kann mir ja jemand Neutrales helfen....
Auch meinen realen Namen habe ich herausgenommen, denn ich rechne nun eher damit, dass sich auch meine Gegenseite hier mit Informationen eindeckt.
Danke für euer Verständnis.
Vielleicht kann mir ja jemand Neutrales helfen....
Re: Beitrags-Rückstände
nach allem was ich lese, bin ich der Auffassung, dass keine Ratenzahlungsvereinbarung mit der KK zustande gekommen ist.
Daher ist das Ruhen von Leistungsansprüchen auch nicht zu beenden gewesen.
Du hast etwas mit jemand anderem gemacht. Möglicherweise ist dies eine Teilzahlungsverbarung (nicht Ratenzahlungsvereinbarung)
zur Abwendung der Vollstreckung gewesen.
Ein Ratenzahlung macht man mit dem Gläubiger , also der Krankenkasse.
Ich muss jedoch sagen, dass ich zwar bei einer KK arbeite; jedoch nicht bei einer KK, die über den Zoll vollstrecken lässt.
DAHER: keine ich keine Literatur/Urteile, die dazu etwas aussagen.
Daher ist das Ruhen von Leistungsansprüchen auch nicht zu beenden gewesen.
Du hast etwas mit jemand anderem gemacht. Möglicherweise ist dies eine Teilzahlungsverbarung (nicht Ratenzahlungsvereinbarung)
zur Abwendung der Vollstreckung gewesen.
Ein Ratenzahlung macht man mit dem Gläubiger , also der Krankenkasse.
Ich muss jedoch sagen, dass ich zwar bei einer KK arbeite; jedoch nicht bei einer KK, die über den Zoll vollstrecken lässt.
DAHER: keine ich keine Literatur/Urteile, die dazu etwas aussagen.
Re: Beitrags-Rückstände
hab noch was ergänzt
nach allem was ich lese, bin ich der Auffassung, dass keine Ratenzahlungsvereinbarung mit der KK zustande gekommen ist.
Daher ist das Ruhen von Leistungsansprüchen auch nicht zu beenden gewesen.
Du hast etwas (eine Vereinbarung) mit jemand anderem (als der Krankenkasse, nämlich mit dem Gerichtsvollzieher) gemacht. Möglicherweise ist dies eine Teilzahlungsverbarung (nicht Ratenzahlungsvereinbarung)
zur Abwendung der Vollstreckung gewesen.
Ein Ratenzahlung macht man mit dem Gläubiger , also der Krankenkasse.
Ich muss jedoch sagen, dass ich zwar bei einer KK arbeite; jedoch nicht bei einer KK, die über den Zoll vollstrecken lässt.
DAHER: kenne ich keine Literatur/Urteile, die dazu etwas aussagen.
nach allem was ich lese, bin ich der Auffassung, dass keine Ratenzahlungsvereinbarung mit der KK zustande gekommen ist.
Daher ist das Ruhen von Leistungsansprüchen auch nicht zu beenden gewesen.
Du hast etwas (eine Vereinbarung) mit jemand anderem (als der Krankenkasse, nämlich mit dem Gerichtsvollzieher) gemacht. Möglicherweise ist dies eine Teilzahlungsverbarung (nicht Ratenzahlungsvereinbarung)
zur Abwendung der Vollstreckung gewesen.
Ein Ratenzahlung macht man mit dem Gläubiger , also der Krankenkasse.
Ich muss jedoch sagen, dass ich zwar bei einer KK arbeite; jedoch nicht bei einer KK, die über den Zoll vollstrecken lässt.
DAHER: kenne ich keine Literatur/Urteile, die dazu etwas aussagen.
Re: Beitrags-Rückstände
muss noch was nachholen:
ich weiß nicht, bei welcher KK Du versichert bist.
Du Personen, die bei meiner KK versichert sind und Beitragsschulden haben,
die sind auch so wie Du.
Die bleiben nahezu alle trotz immenser Schulden bei dieser KK, bei der sie
die immensen Schulden haben.
Wie blöde kann man eigentlich sein. Es gibt doch mehr als 100 gesetzlichen Krankenkassen.
Als ich früher beim Fussball die Scheiben beim Nachbar kaputt geschossen haben;
und der Nachbar kam rausgelaufen und fragte, "wer war das".
Na: zu dem Zeitpunkt sind wir Kinder doch bereits alles weggelaufen und haben uns verpisst.
Na ja: ist ja jetzt zu spät.
ich weiß nicht, bei welcher KK Du versichert bist.
Du Personen, die bei meiner KK versichert sind und Beitragsschulden haben,
die sind auch so wie Du.
Die bleiben nahezu alle trotz immenser Schulden bei dieser KK, bei der sie
die immensen Schulden haben.
Wie blöde kann man eigentlich sein. Es gibt doch mehr als 100 gesetzlichen Krankenkassen.
Als ich früher beim Fussball die Scheiben beim Nachbar kaputt geschossen haben;
und der Nachbar kam rausgelaufen und fragte, "wer war das".
Na: zu dem Zeitpunkt sind wir Kinder doch bereits alles weggelaufen und haben uns verpisst.
Na ja: ist ja jetzt zu spät.
Re: Beitrags-Rückstände
Danke
Das mit dem Verbleiben stimmt einerseits, andererseits nimmt man beim Wechsel alle Verfehlunge mit, und ob Regen oder tRaufe stellt sich dann erst heraus.
Der Zoll hat in seiner Bestätigung ganz klar von einer Ratenzahlungsvereinbarung gesprochen.
Der Zoll ist beauftragt und bevollmächtigt.
Als Schuldner habe ich mich darum zu kümmern, meine Schulden zu tilgen. Wer bei welcher Kasse welche Ausflüchte nutzt, um dem Gesetz zu entgehen, ist mir dann wurscht.
Davon abgesehen wurde ich nicht nur falsch bzw. gar nicht informiert (was bereits den gesetzlichen Pflichten der KK widerspricht), sondern man hat mir auch gezielt vorenthalten, dass es einen § 51 gibt. Ich wäre ja ohne weiteres bereit gewesen, aufzurechnen oder durch teilweisen Einbehalt zu tilgen.
Immerhin wäre damit mein Recht auf nahtlosen Übergang zur Altersrente gewahrt geblieben.
Das merkwürdige Verhalten dieser KK, (und da sind wahrscheinlich alle so wie diese - verzeih die Retourkutsche)
kostete mich zunächst etwa 3.000 € einbehaltenes Krankengeld, dann bis dato etwa 4.000 € ALG1 und in Zukunft ein Manko beim Rentenanspruch, denn auch dort wirkt sich die Lücke aus.
Ein Kuckucksei von einem Sachbearbeiter, der die alte Bild-Schlagzeile "Wir sind Papst!" irgendwie falsch verstanden hat.
Mehr und mehr komme ich zu dem Schluss, dass ich hier unter falschen Voraussetzungen Zugang und Hilfe gesucht habe.
Angelockt von der Aussage, dass sich hier Experten zum Thema Raten/Zoll sehr deutlich geäussert haben, spüre ich jetzt eure loyale Haltung zu den Arbeitgebern zurückkehren. Verständlich einerseits, aber kontraproduktiv.
Ich habe nun fast 50 Jahre bei dieser Kasse meine Beiträge gelassen. Teilweise hohe Beiträge, viele viele Jahre ohne Leistung in Anspruch genommen zu haben.
Als Kaufmann habe auch ich mich immer an Regeln und Gesetze halten müssen, aber ohne Kulanz wäre man nie weiter gekommen. Wer seine Kunden nicht oder nicht richtig über seine Möglichkeiten informiert, arbeitet unlauter. Das funktioniert nur in diesen Pseudo-Behörden.
Danke für eure Zeit. Bezüglich meiner Krankheit arbeite ich auch als Admin einer Facebook-Gruppe mit über 7.000 Mitgliedern. Jetzt überlege ich, was ich dort berichte..... vielleicht besser gar nix.
Das mit dem Verbleiben stimmt einerseits, andererseits nimmt man beim Wechsel alle Verfehlunge mit, und ob Regen oder tRaufe stellt sich dann erst heraus.
Der Zoll hat in seiner Bestätigung ganz klar von einer Ratenzahlungsvereinbarung gesprochen.
Der Zoll ist beauftragt und bevollmächtigt.
Als Schuldner habe ich mich darum zu kümmern, meine Schulden zu tilgen. Wer bei welcher Kasse welche Ausflüchte nutzt, um dem Gesetz zu entgehen, ist mir dann wurscht.
Davon abgesehen wurde ich nicht nur falsch bzw. gar nicht informiert (was bereits den gesetzlichen Pflichten der KK widerspricht), sondern man hat mir auch gezielt vorenthalten, dass es einen § 51 gibt. Ich wäre ja ohne weiteres bereit gewesen, aufzurechnen oder durch teilweisen Einbehalt zu tilgen.
Immerhin wäre damit mein Recht auf nahtlosen Übergang zur Altersrente gewahrt geblieben.
Das merkwürdige Verhalten dieser KK, (und da sind wahrscheinlich alle so wie diese - verzeih die Retourkutsche)
kostete mich zunächst etwa 3.000 € einbehaltenes Krankengeld, dann bis dato etwa 4.000 € ALG1 und in Zukunft ein Manko beim Rentenanspruch, denn auch dort wirkt sich die Lücke aus.
Ein Kuckucksei von einem Sachbearbeiter, der die alte Bild-Schlagzeile "Wir sind Papst!" irgendwie falsch verstanden hat.
Mehr und mehr komme ich zu dem Schluss, dass ich hier unter falschen Voraussetzungen Zugang und Hilfe gesucht habe.
Angelockt von der Aussage, dass sich hier Experten zum Thema Raten/Zoll sehr deutlich geäussert haben, spüre ich jetzt eure loyale Haltung zu den Arbeitgebern zurückkehren. Verständlich einerseits, aber kontraproduktiv.
Ich habe nun fast 50 Jahre bei dieser Kasse meine Beiträge gelassen. Teilweise hohe Beiträge, viele viele Jahre ohne Leistung in Anspruch genommen zu haben.
Als Kaufmann habe auch ich mich immer an Regeln und Gesetze halten müssen, aber ohne Kulanz wäre man nie weiter gekommen. Wer seine Kunden nicht oder nicht richtig über seine Möglichkeiten informiert, arbeitet unlauter. Das funktioniert nur in diesen Pseudo-Behörden.
Danke für eure Zeit. Bezüglich meiner Krankheit arbeite ich auch als Admin einer Facebook-Gruppe mit über 7.000 Mitgliedern. Jetzt überlege ich, was ich dort berichte..... vielleicht besser gar nix.
Re: Beitrags-Rückstände
Hallo,
Ich habe nun fast 50 Jahre bei dieser Kasse meine Beiträge gelassen. Teilweise hohe Beiträge, viele viele Jahre ohne Leistung in Anspruch genommen zu haben.
Als Kaufmann habe auch ich mich immer an Regeln und Gesetze halten müssen, aber ohne Kulanz wäre man nie weiter gekommen. Wer seine Kunden nicht oder nicht richtig über seine Möglichkeiten informiert, arbeitet unlauter. Das funktioniert nur in diesen Pseudo-Behörden.
Danke für eure Zeit. Bezüglich meiner Krankheit arbeite ich auch als Admin einer Facebook-Gruppe mit über 7.000 Mitgliedern. Jetzt überlege ich, was ich dort berichte..... vielleicht besser gar nix.
das habe ich auch und auch ich habe viele, viel Jahre keine Leistungen in Anspruch genommen und ich war bei einer solchen, wie du sie nennst "Pseudobehörde" 48 Jahre beschaeftigt und habe u.a. auch solche Fälle wie den deinigen bearbeitet und entschieden.
Du erwähnst in deinem Beitrag den Begriff "Kulanz" - ich habe diesen Begriff nie verwendet sondern mir lieber den Begriff "Ermessen" oder "Auslegung"
zu eigen gemacht, denn mit dem Begriff "Kulanz" bin ich selbst beim Finanzamt und auch bei der Stadtverwaltung nicht so recht angekommen.
Man hat mir da erklärt, dass Kulanz eine Vorgang wäre, der dem Betroffenen zwar gesetzlich nicht zusteht, er den Vorteil aber trotzdem bekommt und das ginge eben nicht, weil es offenbar den Begriff "Kulanz" in der Gesetzgebung, was Ämter und Behörden angeht, nicht gibt.
Ja, was sollst du in deiner Facebook-Gruppe berichten - so, wie es jetzt aussieht, entweder nix oder, dass du zwar Antworten bekommen hast, aber leider nicht die, die dir so richtig weiterhelfen.
Ich habe übrigens meinen ersten Beitrag auch verändert, so wie du deinen.
Gruss
Czauderna
Ich habe nun fast 50 Jahre bei dieser Kasse meine Beiträge gelassen. Teilweise hohe Beiträge, viele viele Jahre ohne Leistung in Anspruch genommen zu haben.
Als Kaufmann habe auch ich mich immer an Regeln und Gesetze halten müssen, aber ohne Kulanz wäre man nie weiter gekommen. Wer seine Kunden nicht oder nicht richtig über seine Möglichkeiten informiert, arbeitet unlauter. Das funktioniert nur in diesen Pseudo-Behörden.
Danke für eure Zeit. Bezüglich meiner Krankheit arbeite ich auch als Admin einer Facebook-Gruppe mit über 7.000 Mitgliedern. Jetzt überlege ich, was ich dort berichte..... vielleicht besser gar nix.
das habe ich auch und auch ich habe viele, viel Jahre keine Leistungen in Anspruch genommen und ich war bei einer solchen, wie du sie nennst "Pseudobehörde" 48 Jahre beschaeftigt und habe u.a. auch solche Fälle wie den deinigen bearbeitet und entschieden.
Du erwähnst in deinem Beitrag den Begriff "Kulanz" - ich habe diesen Begriff nie verwendet sondern mir lieber den Begriff "Ermessen" oder "Auslegung"
zu eigen gemacht, denn mit dem Begriff "Kulanz" bin ich selbst beim Finanzamt und auch bei der Stadtverwaltung nicht so recht angekommen.
Man hat mir da erklärt, dass Kulanz eine Vorgang wäre, der dem Betroffenen zwar gesetzlich nicht zusteht, er den Vorteil aber trotzdem bekommt und das ginge eben nicht, weil es offenbar den Begriff "Kulanz" in der Gesetzgebung, was Ämter und Behörden angeht, nicht gibt.
Ja, was sollst du in deiner Facebook-Gruppe berichten - so, wie es jetzt aussieht, entweder nix oder, dass du zwar Antworten bekommen hast, aber leider nicht die, die dir so richtig weiterhelfen.
Ich habe übrigens meinen ersten Beitrag auch verändert, so wie du deinen.
Gruss
Czauderna
Re: Beitrags-Rückstände
Mein lieber Czauderna
ich zitiere hier mal aus deiner Antwort in einem Beitrag vom 25.02.2019:
In der Regel machen die Kassen das, wenn ein Rückstand innerhalb eines Jahres, maximal aber in zwei Jahren getilgt wäre.
Was nun passieren wird, das ist die Vollstreckung, wahrscheinlich durch das Hauptzollamt, kann aber auch ein Gerichtsvollzieher sein, kommt auf die Kasse an - bei uns war es immer das Hauptzollamt. Vielleicht hast du ja dort mit einer Ratenzahlungsvereinbarung Glück, allerdings wird das auch nicht mit 50,00 € mtl. abgehen, aber wenn, dann wäre doch die Kasse wieder am Zuge bzgl. deines vollen Leistungsanspruchs, denn wie wir hier mal von einem Experten gelesen haben, gelten Vereinbarungen mit der Vollstreckungsstelle auch für die Kassen.
Was ist daraus geworden?
ich zitiere hier mal aus deiner Antwort in einem Beitrag vom 25.02.2019:
In der Regel machen die Kassen das, wenn ein Rückstand innerhalb eines Jahres, maximal aber in zwei Jahren getilgt wäre.
Was nun passieren wird, das ist die Vollstreckung, wahrscheinlich durch das Hauptzollamt, kann aber auch ein Gerichtsvollzieher sein, kommt auf die Kasse an - bei uns war es immer das Hauptzollamt. Vielleicht hast du ja dort mit einer Ratenzahlungsvereinbarung Glück, allerdings wird das auch nicht mit 50,00 € mtl. abgehen, aber wenn, dann wäre doch die Kasse wieder am Zuge bzgl. deines vollen Leistungsanspruchs, denn wie wir hier mal von einem Experten gelesen haben, gelten Vereinbarungen mit der Vollstreckungsstelle auch für die Kassen.
Was ist daraus geworden?
Re: Beitrags-Rückstände
Hallo,
Was ist daraus geworden?
hab ich das damals gefragt und hast du das jetzt mich gefragt ?
Gruss
Czauderna
Was ist daraus geworden?
hab ich das damals gefragt und hast du das jetzt mich gefragt ?
Gruss
Czauderna
Re: Beitrags-Rückstände
irrtümlich kursiv gestellt. Pardon. Es war meine Frage an Dich.
Mich interessiert die Quelle, der Experte und eventuelle Erkenntnisse zu dieser Aussage, die Du im Februar getätigt hast.
Ich entnehme deiner bisherigen, eher sparsamen Antwort auf meine Fragen, dass Du eher vorsichtig mit solchen Feststellungen umgehst, die Veröffentlichung eher meiden würdest, wäre sie nicht inhaltlich verifiziert...
Mich interessiert die Quelle, der Experte und eventuelle Erkenntnisse zu dieser Aussage, die Du im Februar getätigt hast.
Ich entnehme deiner bisherigen, eher sparsamen Antwort auf meine Fragen, dass Du eher vorsichtig mit solchen Feststellungen umgehst, die Veröffentlichung eher meiden würdest, wäre sie nicht inhaltlich verifiziert...
Re: Beitrags-Rückstände
Hallo,
zum Inhalt meines Beitrags - da hat sich nichts verändert. Was mir damals auch noch neu war, weil ich es nicht kannte war, wenn ein Schuldner, gegen den über das Hauptzollamt vollstreckt wurde, eben mit diesem eine Ratenzahlungsvereinbarung abgeschlossen hatte, dass dann die Kasse die Leistungseinschränkung aufgehoben hat. Das war mir nicht bekannt und wurde auch von uns zu meiner aktiven Zeit nicht praktiziert.
Woran ich mich erinnern konnte war ein Fall, da haben wir damals das Vollstreckungsersuchen zurückgenommen und dann eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen unter der Massgabe, dass die Restschuld innerhalb von 24 Monaten getilgt wurde, was dann auch so geschah.
Was die Quelle angeht, so war dies ein Experte, entweder hier oder in einem Nachbarforum, der dies damals geschrieben hat. Wenn er eine Rechtsgrundlage dafür angeführt hätte,da bin ich mir sicher, hätte ich die auch hier genannt.
Gruss
Czauderna
PS : Und schon habe ich es gefunden - gesetzliche-krankenkassen-f12/mitglied- ... 10115.html - unser Mitstreiter GKV (Meines Wissens nach Mitarbeiter einer GKV-Kasse) hat dies damals
zu einem anderen Fall geschrieben - vieleicht meldet er sich ja auch hier mal.
zum Inhalt meines Beitrags - da hat sich nichts verändert. Was mir damals auch noch neu war, weil ich es nicht kannte war, wenn ein Schuldner, gegen den über das Hauptzollamt vollstreckt wurde, eben mit diesem eine Ratenzahlungsvereinbarung abgeschlossen hatte, dass dann die Kasse die Leistungseinschränkung aufgehoben hat. Das war mir nicht bekannt und wurde auch von uns zu meiner aktiven Zeit nicht praktiziert.
Woran ich mich erinnern konnte war ein Fall, da haben wir damals das Vollstreckungsersuchen zurückgenommen und dann eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen unter der Massgabe, dass die Restschuld innerhalb von 24 Monaten getilgt wurde, was dann auch so geschah.
Was die Quelle angeht, so war dies ein Experte, entweder hier oder in einem Nachbarforum, der dies damals geschrieben hat. Wenn er eine Rechtsgrundlage dafür angeführt hätte,da bin ich mir sicher, hätte ich die auch hier genannt.
Gruss
Czauderna
PS : Und schon habe ich es gefunden - gesetzliche-krankenkassen-f12/mitglied- ... 10115.html - unser Mitstreiter GKV (Meines Wissens nach Mitarbeiter einer GKV-Kasse) hat dies damals
zu einem anderen Fall geschrieben - vieleicht meldet er sich ja auch hier mal.