Beitrag im Praxissemester

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Moskauer
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Beitrag im Praxissemester

Beitrag von Moskauer » 07.07.2009, 16:09

Hallo miteinander,

habe folgendes Problem. War im Praxissemester welches in der Studienordnung vorgeschrieben ist. Meine Krankenkasse (AOK) meinte ich muss mich bei denen Versichern, da mein Gehalt über die Grenze von 300 € überschreitet.
Ist dies wahr???
Bzw. habe irgendwo jetzt gelesen, dass wenn das oben genannte zutrifft man befreit ist, unentbehrlich wie viel man verdient...
-> d.h. dass meine Krankenkasse getäuscht hat?????!!!!!!

Für Antworten bin ich sehr dankbar

mfg

Gast

Beitrag von Gast » 07.07.2009, 16:25

für die Familienversicherung gelten bestimmte Bedingungen, u.a. dass man nicht mehr wie 360 EUR (für das Jahr 2009) verdienen darf. verdient man mehr, dann hat man keinen Anspruch mehr auf die Familienversicherung.

du schreibst "versicherungsfrei". das bezieht sich auf die Abgabenregelung die deine Beschäftigung unterliegt. das Entgelt ist grundsätzlich versicherungsfrei, d.h. das keine Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung vom Arbeitgeber abgeführt werden müssen.

das heißt aber für dich im Umkehrschluss, da du durch die Überschreitung des Einkommens für die Familienversicherung nicht mehr in Frage kommst und weil die Beschäftigung versicherungsfrei ist, du selbst die Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung tragen musst.

Moskauer
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Beitrag von Moskauer » 07.07.2009, 16:37

krümel2007 hat geschrieben:für die Familienversicherung gelten bestimmte Bedingungen, u.a. dass man nicht mehr wie 360 EUR (für das Jahr 2009) verdienen darf. verdient man mehr, dann hat man keinen Anspruch mehr auf die Familienversicherung.

du schreibst "versicherungsfrei". das bezieht sich auf die Abgabenregelung die deine Beschäftigung unterliegt. das Entgelt ist grundsätzlich versicherungsfrei, d.h. das keine Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung vom Arbeitgeber abgeführt werden müssen.

das heißt aber für dich im Umkehrschluss, da du durch die Überschreitung des Einkommens für die Familienversicherung nicht mehr in Frage kommst und weil die Beschäftigung versicherungsfrei ist, du selbst die Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung tragen musst.
vielen Dank für die rasche Antwort!
Wo kann ich dies nachlesen?
Danke

Gast

Beitrag von Gast » 07.07.2009, 16:42

vielleicht hilft dir das Rundschreiben zur Krankenversicherung der Studenten weiter. das findest du hier: http://www.hkk.de/fileadmin/doc/Firmens ... 060321.pdf

Moskauer
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Beitrag von Moskauer » 07.07.2009, 16:56

krümel2007 hat geschrieben:vielleicht hilft dir das Rundschreiben zur Krankenversicherung der Studenten weiter. das findest du hier: http://www.hkk.de/fileadmin/doc/Firmens ... 060321.pdf
super danke nochmal!!!

Gast

Beitrag von Gast » 07.07.2009, 17:02

das wäre vielleicht auch noch hilfreich für dich: http://www.bkk.de/ps/tools/download.php ... nodeid=305

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